"Malermäßig weiß" - Wände streichen bei Auszug

  • Guten Abend,

    nachdem ich mich nun hier stundenlang durchgeforstet habe und dann doch nicht das Richtige gefunden habe, wende ich mich nun an euer Schwarmwissen.

    Der Auszug steht bevor und somit auch bald eine Übergabe. Wir haben die Wohnung vor 2,5 Jahren in saniertem Zustand übernommen. Bei Einzug sind uns etliche Mängel aufgefallen, die auch im Übergabeprotokoll festgehalten sind (fleckige Wände, dreckige Türen, schiefe Fugen, und und und - insgesamt 3 A4-Seiten handschriftlich). Wir haben die Wände nie gestrichen und sie sind in dem Zustand, wie wir sie übernommen haben - nämlich weiß. Der Mietvertrag fordert nun, dass die Wohnung "malermäßg weiß" übergeben werden soll. Was heißt das?

    Der Vermieter fordert, dass wir ALLE Wände streichen sollen (nicht nur die, wo wir Bohrlöcher ausbesser sondern ALLE - weil man angeblich Weißtonunterschiede sehen könnte).Im Internet findet man ständig nur den Ausdruck renovieren. Darum geht es ja aber nicht bei uns.

    Kann jemand eine Aussage dazu treffen, ob wir weiße Wände nochmal weiß streichen müssen? Übrigens ein Nichtraucherhaushalt ohne Tiere, Kinder, o.ä.

    Vielen tausend Dank für die Hilfe!:)

  • Ich kann dir nichts zu deiner Klausel im Mietvertrag sagen (auch wenn du sie hier zitiert hättest), denn diese individuelle Rechtsberatung ist einem Anwalt vorbehalten. Ich kann dir aber allgemeine Tipps geben, was es laut aktueller Rechtsprechnung des BGH zu wissen gibt.

    1. Der Vermieter kann keine exakte Farbe vorgeben, wie z. B weiß. Er kann nur helle, neutrale Farben fordern.

    2. Eine wirksame Klausel muss nach dem tatsächlichen Zustand fragen, also streichen nur dann, wenn es nach dem Zustand her erforderlich ist. In jedem Fall streichen zu müssen kann nicht gefordert werden. Bei der Beurteilung des Zustandes sind kleine, unauffällige Abnutzungsspuren unbeachtlich. Mit anderen Worten, es muss insgesamt ordentlich wirken.

    3. Die Wohnung muss entweder in renoviertem Zustand übergeben worden sein, oder der Vermieter muss einen finanzillen Ausgleich für eine unrenovierte Wohnung gewähren.

  • Lieber Fruggel,

    vielen Dank! Das bestätigt, was ich gelesen und angenommen habe. Gibt es irgendwo einen Paragrafen/BGH-Urteil zu deinem 2. Punkt? Ist es das hier: BGH vom 25.6.2003 – AZ.: VIII ZR 335/02, NJW 2003, 3192 ? Dieser erscheint mir essentiel.

    Lieben Dank!

  • Hallo, ein kurzes Update: der Vertreter des Eigentümers wollte gestern eigentlich kommen und wir wollten alles besprechen. Dabei wollten wir ihn auch darauf aufmerksam machen, dass er diese Forderung nicht stellen kann. Er hat dann telefonisch abgesagt und stand dabei vor dem Haus... Ich habe ihm angedeutet, dass seine Forderungen nicht zulässig sind und as wir gern kurz persönlich mit ihm sprechen wollen. Er hat dann nur gemeint, wir sollten uns dann wohl einen Anwalt nehmen... Der Mitgliedantrag für den Mieterverein ist ausgefüllt und abgeschickt... ?( Er meinte nur "Sie wollen, dass ich ihnen keinen Strick drehe, dann streichen sie einfach jede Wand einmal." Ähm, nein?!

  • Wobei ein Anwalt im Moment noch nicht wirklich etwas unternehmen kann, außer den Vertrag zu prüfen und euch zu beraten. Das ist selbstverständlich wichtig, dass ihr für eine spätere Auseinandersetzung gerüstet seid. Ich will eher darauf hinaus, dass der Vermieter derzeit einfach nur die Forderung der Leistung hat. Der Anwalt kommt dann erst richtig ins Spiel, wenn ihr die Kaution einfordern müsst, da der Vermieter möglicherweise einen Schadenersatzanspruch geltend machen will.

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele Vermieter oder deren Vertreter versuchen, den Mieter einzuschüchtern oder zu verunsichern, wenn sie mit Anwalt oder Gericht drohen. Wenn man aber als Mieter davon nicht beeindrucken lässt, löst sich das Problem auf einmal in Luft auf, sofern dem Vermieter klar wird, dass er sprichwörtlich auf Granit beißt.

    Schon allein die Farbvorgabe "weiß", sofern diese so im Vertrag steht, macht die Klausel unwirksam. Das kann ich so sagen, weil das ist allgemeingültig, das kann man in zahlreichen Fachinformationen nachlesen.

  • Ja, das Gefühl habe ich auch, dass wir eingeschüchtert werden sollen. Ich fühle mich aber reltiv bestärkt und weiß, dass ich im Recht bin. Da müssen wir jetzt nur hart bleiben und ihm keine Luft lassen. Es ist halt nur sehr nervenzehrend und bringt eine gewisse Anspannung mit.

    In der Klausel steht eben "malermäßig weiß", somit ist das das dann hinfällig. Was bin ich froh, wenn wir bald aus dieser Bruchbude weg sind!

  • Ein kurzes Update nach unserem Termin gestern beim Mieterschutzbund (für all jene, die evtentuell mitgelesen haben):


    Der Mietvertrag wurde so geschrieben, dass wir GAR NICHTS machen müssen. Nicht mal Löcher zu... Wir übergeben natürlich trotzdem ordentlich, schon allein unseres Gewissens wegen.

    Alles heiße Luft vom Herrn Vermieter.

    Liebe Grüße!

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