Guten Abend,
nachdem ich mich nun hier stundenlang durchgeforstet habe und dann doch nicht das Richtige gefunden habe, wende ich mich nun an euer Schwarmwissen.
Der Auszug steht bevor und somit auch bald eine Übergabe. Wir haben die Wohnung vor 2,5 Jahren in saniertem Zustand übernommen. Bei Einzug sind uns etliche Mängel aufgefallen, die auch im Übergabeprotokoll festgehalten sind (fleckige Wände, dreckige Türen, schiefe Fugen, und und und - insgesamt 3 A4-Seiten handschriftlich). Wir haben die Wände nie gestrichen und sie sind in dem Zustand, wie wir sie übernommen haben - nämlich weiß. Der Mietvertrag fordert nun, dass die Wohnung "malermäßg weiß" übergeben werden soll. Was heißt das?
Der Vermieter fordert, dass wir ALLE Wände streichen sollen (nicht nur die, wo wir Bohrlöcher ausbesser sondern ALLE - weil man angeblich Weißtonunterschiede sehen könnte).Im Internet findet man ständig nur den Ausdruck renovieren. Darum geht es ja aber nicht bei uns.
Kann jemand eine Aussage dazu treffen, ob wir weiße Wände nochmal weiß streichen müssen? Übrigens ein Nichtraucherhaushalt ohne Tiere, Kinder, o.ä.
Vielen tausend Dank für die Hilfe!