Gewalttaetiger Mitbewohner

  • Liebe Community,

    die ganze Geschichte ist etwas laenger aber ich werde versuchen sie moeglischst praegnant darzulegen. ICh frage hier fuer einen Freund, er selbst lebt in einer vierer WG. Sie haben einen gemeinsamen Vertrag mit dem Vermieter in der alle vier gleichberechtigte Hauptmieter sind. Einer seiner Mitbewohner hatte sich bereits an Silvester bereits total daneben benommen und im betrunkenen Zustand sowohl Stuehle vom Dach (5. Stock) in den Hinterhof geworfen (was absolut lebensdrohend war), als auch die Nachbarn angepoebelt. Schon damals hat mein Freund ihm mitgeteilt , dass er sich doch bitte eine neue WG suchen soll. Dies ist bis heute nicht passiert. Zudem treten immer neue Dinge zu Tage. Besagter Mitbewohner hat eine Beziehung mit einer neunzehnjaehrigen (er selbst ist Mitte 20) und jetzt kam raus, dass er sie auf einer Party ins Gesicht geschlagen hat. Ausserdem sind wohl weitere krassere Dinge vorgefallen. Kurzum mein Freund will , dass er auszieht. Er selbst sagt immer wieder er werde nicht auszziehen weil er in Berlin nichts bezahlbares finden wuerde, besonders da er auch noch eine Katze und Ratten als Haustiere hat. Mein Freund hat ihm gesagt er wird ihn nur als Mitbewohner weiterhin akzeptieren, wenn er sich von seiner Freundin trennt die seinem physischen und psychologischen Missbrauch ausgesetzt ist, sich aber selbst nicht von ihm loesen kann, da sie verliebt ist. Besagter Mitbewohner wird aber wie erwartet nichts in diese Richtung tun.

    Soweit die Ausgangssituation. Mein Freund ueberlegt nun folgende Schritte. Erst einmal will er die Hausverwaltung anschreiben , dass er weder mit der Katze noch mit den Ratten in der Wohnung einverstanden ist und diese zu entfernen seien. Er selbst hat nie sein Einverstaendnis dazu gegeben, auch die Hausverwaltung wurde nicht darueber informiert. Wenn dann der Mitbewohner immer noch nicht ausziehen moechte zieht er in Erwaegung die Hausverwaltung auf die Ereignisse an Silvester aufmerksam zu machen, und dass trotz mehrfacher Bitte nach diesen Ereignissen kein Auszug erfolgte ( er kann hierbei auch die Nachbarn als Zeugen des Stuehlewirfs angeben). Inwieweit gibt es die Moeglichkeit fuer die Hausverwaltung nur dem aggressiven Mitbewohner zu kuendigen? Mein Freund fuerchtet , dass die Hausverwaltung die Verfehlungen des einen Mitbewohner nutzen koennte um die gesamte WG aus dem Mietvertrag zu schmeissen, da sie einen fuer Berlin sehr guenstigen Mietpreis haben und die Hausverwaltung gerne weitaus hoeher vermieten wuerde.

    Die ganze Situation ist ziemlich verzwickt. Der ein oder andere wird wahrscheinlich anmerken, dass mein Freund doch einfach selbst ausziehen sollte wenn dieser Mitbewohner so unertraeglich ist. Der Einwand ist durchaus berechtigt, allerdings ist zu Bedenken, dass es auf dem Berliner Wohnungsmarkt derzeit unglaublich schwierig ist etwas bezahlbares fuer ihn zu finden. Der aggressive Mitbewohner ist auch nur damals in den Hauptmietvertrag gekommen weil waehrend mein Freund im Ausland veweilte ein neuer Hauptmieter her musste und man dann auch seine Unterschrift faelschte damit dieser neue Mitbewohner in den Hauptmietvertrag hinein konnte. Mittlerweile sind die beiden anderen Hauptmieter auch schon wegen des aggressiven Mitbewohners ausgezogen (wenn auch noch nicht offiziell).


    Sorry fuer die lange und komplexe Geschichte, vielleicht hat ja der ein oder andere eine Empfehlung die ich an meinen Freund weiterleiten kann.

    Danke schonmal im Voraus.

  • Mittlerweile sind die beiden anderen Hauptmieter auch schon wegen des aggressiven Mitbewohners ausgezogen (wenn auch noch nicht offiziell).

    Bitte erklären, wie man nicht offiziell auszieht. Und zusätzlich sehe ich kein mietrechtliches Problem, wenn sich Bewohner von Wohngemeinschaften an die Gurgel gehen. Einen Vorfall von Silvester zum Anlass zu nehmen, um den Vermieter auf den Plan zu rufen wird auch nichts bringen.

  • Mein Freund fuerchtet , dass die Hausverwaltung die Verfehlungen des einen Mitbewohner nutzen koennte um die gesamte WG aus dem Mietvertrag zu schmeissen

    Diese Befürchtung ist berechtigt. Es handelt sich um einen gemeinsamen Vertrag, weil dem alles Mieter gleichberechtigte Mietparteien sind. Und so kann man nicht nur einem einzelnen Vertragspartner kündigen, sondern nur allen zusammen.

    Mittlerweile sind die beiden anderen Hauptmieter auch schon wegen des aggressiven Mitbewohners ausgezogen (wenn auch noch nicht offiziell).

    Mit der Formulierung meinst du vermutlich, dass sie nach wie vor Vertragspartner sind. Und was ich zuvor erklärt habe, gilt auch auf Mieterseite. Es kann nicht ein einzelner Mitmieter kündigen. Die bereits ausgezogenen Mitbewohner sind weiterhin dem Vertrag verpflichtet.

    Es liegt also nun an euch, bezüglich dem unliebsamen Mitbewohner eine Lösung zu finden. Mißlingt dies, bleibt nur, dass man gemeinschaftlich kündigt. Die verbleibenden können sich dann aber darum bemühen, einen neuen Vertrag zu bkommen.

    Der aggressive Mitbewohner ist auch nur damals in den Hauptmietvertrag gekommen weil waehrend mein Freund im Ausland veweilte ein neuer Hauptmieter her musste und man dann auch seine Unterschrift faelschte damit dieser neue Mitbewohner in den Hauptmietvertrag hinein konnte

    Das gibt der ganzen Sache eine andere Dimension, da das Urkundenfälschung ist. Etwas komisch nur, dass dein Freund sich nicht sofort entsprechend gewehrt hat. Eventuell sollte in Erwägung gezogen werden, in der ganzen Sache einen Anwalt zu befragen. Die Zusammenhänge scheinen etwas komplizierter zu sein als es zunächst den Anschein hat.

  • Bitte erklären, wie man nicht offiziell auszieht.

    Auszug ohne Kündigung wahrscheinlich.

    Im allgemeinen kann man bei einem Mietvertrag mit mehreren gemeinsamen Hauptmietern keinen einzelnen aus dem Mietvertrag entlassen ohne das alle Parteien zustimmen. Ein Vermieter kann in solcher Situation nicht einen einzelnen Mieter kündigen. Gerade in euer Situation ist es sehr wahrscheinlich, wenn der Vermieter dann eben allen kündigt und die Wohnung teuer weiter vermietet.

    Dazu sehe ich hier aber auch keinen Kündigungsgrund, der ohne Abmahnung geltend gemacht werden kann.

    Ohne das Mitwirken sehe ich hier schlechte Karten.

    Das gibt der ganzen Sache eine andere Dimension, da das Urkundenfälschung ist.

    Einfluss sollte das auf den Mietvertrag nicht mehr haben. Da hier zumindest konkludent eine nachträgliche Genehmigung der Vertragsveränderung anzunehmen ist, wenn man einfach weiter gemeinsam zusammen wohnt.

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