Beiträge von mmolvir22

    Der Vermieter hat keine Telefonnummer hinterlassen und 5mal hintereinander in Folge falsche Abrechnungen erstellt. Des weiteren haben 5 Jahre lang laut Nachbarn nur ca. die Hälfte aller Nachbarn Betriebskostenabrechnungen erhalten. Alle Abrechnungen mit Gutschriften wurden zurückgehalten. Des weiteren steht im Brief drin, wieviele Jahre meine Freundin denn nun schon unangemeldet in meiner Wohnung leben würde. Das Installieren der Rauchmelder war dem Vermieter 2 Jahre lang völlig egal. Erst als ich einen Brief wegen der fehlenden Gutschriftenabrechnung abgeschickt hatte, wollte der Vermieter Rauchmelder installieren. Aus dem Schreiben des Vermieters entnehme ich, daß der Vermieter in die Wohnung möchte, um nach einem Kündigungsgrund in der Wohnung zu suchen. Schreiben per Brief werden regelmäßig entweder nicht beantwortet oder erst auf der nächsten Betriebskostenabrechnung (Falls sie beantwortet werden). Ab wann gilt denn nun ein Termin-Ersuchen eigentlich als verweigert?

    Der Mieterschutz hat einen Brief ohne Einschreiben geschickt. Der Mieterschutz hatte geschrieben, daß der Vermieter mit dem Mieterschutz Termine abmachen soll. Nach mehreren Wochen keine Reaktion. Der Mieterschutz hat dann gefragt ob er nochmal mit Einwurf-EInschreiben schicken soll. Bis jetzt keine Reaktion. Leider hat der Mieterschutz nicht schriftlich bestätigt, daß per Einschreiben geschickt wurde.

    Muß ich mir nun später sorgen machen, daß der Mieterschutz behauptet der Brief wurde eigentlich gar nicht per Einschreiben geschickt und es würde sich um einen Tabellenverdreher beim Mieterschutz handeln? Muß ich nun mit der außerordentlichen Kündigung wegen Terminverzug rechnen?

    Ich habe hier eine Betriebskostenabrechnung mit Nachzahlung erhalten.

    In dieser wird mir unterstellt, daß ich zu einem Rauchmelder-Installationstermin den Zugang zur Wohnung verweigert habe und ich soll 3 Ersatztermine nennen.
    In Wirklichkeit gab es nur einen Handwerker-Direkttermin vor 1,5 Jahren. Ein einzelner Nachbar behauptet jedoch, daß er irgendwann mal eine Ankündigung des Vermieters auch vom Vermieter selbst erhalten habe. In den Betriebskostenabrechnungen sind Jahr für Jahr jedesmal Zahlenverdreher zu Gunsten des Vermieters drin.

    Bin ich nun selbst verpflichtet 3 Termine zu nennen oder kann ich dem Vermieter schreiben, daß er zuerst eine Terminankündigung mit einem eigenen Termin schreiben muß?
    Ist eine Terminankündigung, in der die Terminangabe fehlt mit der Begründung, daß der Mieter von selbst 3 Termine nennen soll, bereits eine Terminankündigung?
    Kann der Vermieter nun an der Wohnungstür auch einfach so aufkreuzen, weil er den Termin bereits ohne Terminangabe angekündigt hat?
    Wie verhalte ich mich, wenn zum Besichtigungstermin der Vermieter mir plötzlich unter Fadenscheinheiligen Gründen eine außerordentliche Kündigung in die Hand drückt?

    Oder sagt, er habe meinen Termin-Brief nicht erhalten und möchte nun die Wohnung wegen einem angeblichen Schreiben, was ich wieder nicht erhalten hätte, die Wohnung gleich wegen aller anderen "angekündigten" Gründe besichtigen?

    Ist es sinnvoll, den Nachzahlungsbetrag nicht zu überweisen, weil der Vermieter dann eine Bestätigung hat, daß ich das Schreiben erhalten habe?
    (Die Betriebkostenabrechnung wurde mit Briefmarke und Ohne Einschreiben verschickt.)

    Ist eine Terminankündigung auf der Betriebskostenabrechnung zulässig und wirksam?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!