Verspätete Nebenkostenabrechnung

  • Hallo Leute :)

    Mein Vermieter hat sich gemeldet und wird mir die Nebenkostenabrechnung für 2017 und 2018 schicken. Die Zeiträume sind immer 1.1 bis 31.12 im Jahr. Da ich ziemlich Nachzahlen muss war ich erstmal geschockt Nun habe ich gehört und auch gelesen das ich die Vorderung 2017 nicht mehr zahlen muss da die Frist abgelaufen ist. Stimmt das?

    Bist ende 2018 hatte die Abrechnung immer eine Hausverwaltung übernommen. Diese hat aber die NKA nicht gemacht für 2017/2018. Nun macht es der Vermieter selber.

    Gilt das mit der Abgelaufenen Frist immer noch? Weil der Vermieter kann da ja nichts für. Oder hätte er aufpassen müssen und hat nun Pech gehabt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Bienchen

  • Der Vermieter kann ja durchaus etwas dafür. Er hätte ja mit der Verwaltung sprechen können ;)

    Grundsätzlich muss der Vermieter nach § 558 BGB jährlich über Betriebskosten abrechnen und muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt haben.

    Läuft der Zeitraum beispielsweise vom 01.01.17-31.12.2017 dann muss er die Abrechnung bis 31.12.2018 zugestellt haben. Sonst kann er keine Nachforderungen geltend machen.

    In dem Paragraphen steht zwar auch geschrieben, dass er auch später Nachforderungen geltend machen kann, wenn er die Verspätung nicht zu vertreten hat, allerdings bezieht sich das dann in der Regel auf Dinge, wie rückwirkende Grundsteueränderungen durch die Gemeinde.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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