Kündigung der Wohnung erfolgt, Nebenkostenabrechnung unseriös

  • Hallo liebes Forum,

    hab eine Frage, was sich mit der Nebenkostenabrechnung nach Auszug befasst!

    also ich zahlte folgende Miete= 390 € Kaltmiete + 160 € Nebenkosten

    am 31.03.2019 haben wir den Vermieter mitgeteilt,das wir zum 1.07.2019 eine neue Wohnung haben (3 Monate Kündigungsfrist) also drei Monate zuvor gekündigt:)

    lief alles reibungslos!

    Jetzt hab ich vom Vermieter eine Rechnung bekommen, ich müsste noch 400 nachzahlen :-O

    also ich habe bis ende Juni rein Nebenkosten 960 Euro bezahlt, wir leben zu zweit und sind am Tag vllt vier stunden daheim, wegen Arbeit etc.

    also ich denk wenn ich im Monat 160 Euro im Vorauszahle, sollte ich eigentlich da pimaldaumen genau auf null sein, weil das können zwei Menschen gar nicht verbrauchen!


    wir hatten letztes jahr genau 13 € nachgezahlt, wie kann es sein, das ich wo ich mitte des Jahres Ausziehe 400 nachzahlen muss, ich hab ja alles gedeckt

    kann der Vermieter zum abbrechnen das ganze Jahr nehmen, also Mülltonne und Heizöl (obwohl ich nicht mehr drin lebe und was verbrauche)

    in dem haus sind drei Parteien, und wenn ich jetzt ausziehe, müssen sich die anderen zwei Parteien die Mülltonne teilen oder den Kaminkehrer, also dann nicht mehr durch drei sondern zwei, aber damit kann er mich ja ned belasten oder was in der Zukunft liegt?

    er darf nur das verlangen was ich vom 01.01.2019 bis 30.06.2019 verbraucht habe oder????


    vielen dank ich hoffe man versteht bisschen was ich meine:)

  • er darf nur das verlangen was ich vom 01.01.2019 bis 30.06.2019 verbraucht habe oder?

    Ja natürlich. Als Anteil am 12-monatigen Abrechnunsgzeitraum muss man den entsprechend kürzeren Nutzungszeitraum berechnen.

    also ich denk wenn ich im Monat 160 Euro im Vorauszahle, sollte ich eigentlich da pimaldaumen genau auf null sein, weil das können zwei Menschen gar nicht verbrauchen!

    Eine solche Überlegung hilft dir kein bisschen weiter. Man muss die Abrechnung prüfen oder oder prüfen lassen und sich genau anschauen, was der Vermieter ausgerechnet hat. Zusätzlich schaut man auch ob die Abrechnung formell in Ordnung ist.

    wir hatten letztes jahr genau 13 € nachgezahlt, wie kann es sein, das ich wo ich mitte des Jahres Ausziehe 400 nachzahlen muss, ich hab ja alles gedeckt

    Für die Heizkosten zahlt man im Sommer auch die gleiche Summe an Nebenkosten voraus wie im Winter. Im Winter sind aber die Kosten naturgemäß höher. Die Vorauszahlung ist also ein Durchschnittswert des ganzen Jahres. Daher ist es völlig normal, dass man im Jahr des Einzugs und des Auszugs mehr zahlt, weil die Vorauszahlung der Sommermonate fehlt.

  • wow:) das ging ja schnell:) danke:)

    also er kann mir jetzt nicht die restlichen Monate draufrechnen von Müllabfuhr und sonstige Ausgaben!

    diese gehen mich ja ab 01.07.2019 nichts mehr an, diese nachhaltig entsprechenden kosten nach Auszug darf er mir nicht in Rechnung stellen, also nur das was ich gebraucht habe, nicht was ich im Jahr verbrauchen könnte!

    das seh ich so richtig:)

    P.S. wenn er jetzt sagt er tankt im September Heizöl, diese darf er gar nicht mehr in die jetzigen Nebenkostenabrechnung reinrechnen, das seh ich richtig oder

  • Wenn der Vermieter die Abrechnung ordnungsgemäß erstellt, dann werden dir nur bis zum Vertragsende die Kosten belastet, nicht mehr für danach.

    Allerdings kann die Abrechnung, die du jetzt vom Vermieter bekommen hast, nicht für 2019 sein. Denn der Vermieter kann ja jetzt noch gar nicht wissen, wieviel Kosten entstanden sind. Die Rechnung von Wasser, Strom, Heizung etc kommen ja erst noch. Die Abrechnung, die er dir jetzt gegeben hat, ist vielleicht die von 2018.

    Das das sind aber jetzt Spekulationen, die nicht weiter führen, man muss die Abrechnung genauer anschauen und prüfen. Wäre gut, wenn beim Auszug alle Zähler abgelesen wurden, Strom, Wasser, Heizung etc..

  • also 2018 wurde ja schon komplett abgerechnet, da simma fast auf Null rausgelaufen:) da musste ich 13 Euro nachzahlen das war alles

    Fakt ist das es von 2019 ist also vom 01.01.2019 bis 30.06.2019 ist,

    also kann da nicht 400 Euro offen sein, wenn ich bis dahin schon 920 Euro gezahlt habe,

    ich werde mir heute die Abrechnung mal holen und vergleichen, kann man die hier hochladen zur Ansicht????

  • Ich halte es eigentlich fast für ausgeschlossen, dass der Vermieter bereits für 2019 eine (korrekte) Abrechnung erstellt hat.

    Theoretisch hätte er also die Kosten bis gestern durchrechnen müssen. Bei solchen Dingen, wie Grundsteuer oder Gebäudeversicherungen ist das sicher möglich, da die Prämienrechnungen vorliegen, allerdings wage ich zu bezweifeln, dass der Vermieter bereits eine Rechnung für Wasser/Abwasser und Allgemeinstrom vorliegen hat.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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