Mietminderung aufgrund von Baustelle um Haus und bald am Haus

  • Hallo liebe Community,

    seit circa zwei Monaten wird circa zwei Meter entfernt vom Balkon der Boden ausgehoben (Streckt sich circa 50 Meter dann in die höhe und nochmal 50 Meter in die Breite), da bald dort ein mehrstöckiges Gebäude gebaut werden soll. Zu dem neuen Gebäude wird auch das Gebäude um zwei Stockwerke erweitert in dem wir leben.

    Da unsere Wohnung der Baustellen Seite gewidmet ist, bleiben wir von dem Staub und Lärm nicht unverschont. Unser Mietvertrag wurde vor circa 15 Jahre unterschrieben, damals war diese Art von Um/Bau noch nicht geplant gewesen.

    Im Internet habe ich einige Angaben gefunden und oft verschiedene % an Mietminderung von einigen Landgerichten.

    Ich Lebe in München in einer Sozialwohnung. Miete warm ist circa 1000€ ohne Nebenkosten.

    Hat hier jemand schon sowas ähnliches gehabt und kann mir sagen welcher Prozentsatz greift? Eine Quelle des Landgerichts wäre sehr hilfreich.

    Vielen Lieben Dank!

  • Eine Mietminderung kann geltend gemacht werden, wenn die Nutzung der Wohnung eingeschränkt ist, und dazu gehört auch Lärm und Schmutz von Bauarbeiten. Die Höhe der Minderung muss jedoch individuell angeschaut werden. Ein Urteil eines Gerichts nützt hierfür auch nichts, denn jeder Fall ist anders. Daher müßtest du bitte zu einem Anwalt gehen und die Höhe der Minderung von ihm prüfen lassen.

  • Hallo,

    möchte mich mit meiner Frage hier anschließen.

    Ich wohne in einem Mietshaus. Im Nachbarhaus, direkt an meiner Wand, wird das Dachgeschoss ausgebaut, der Lärm ist unerträglich. Ferner geht das Gerüst fast bis zu meinem Fenster, sodass ein Offenlassen bei Abwesenheit oder in der Nacht nicht möglich ist. Ein potentieller Einbrecher lacht sich kaputt.

    Habe ich ein Recht auf Mietminderung bei meinem Vermieter und falls ja, in welcher Höhe?

    Vielen Dank im Voraus.

  • Vikroriapark

    Ich verweise auf die bereits gegebene Antwort oben, die für dich auch gilt.

    Eine Mietminderung ist möglich, aber die Höhe kann hier nicht festgelegt werden, denn das erfordert eine individuelle Prüfung der Umstände. Wende dich bitte an einen Anwalt oder Mieterverein.

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