Beiträge von Vikroriapark

    Hallo,

    möchte mich mit meiner Frage hier anschließen.

    Ich wohne in einem Mietshaus. Im Nachbarhaus, direkt an meiner Wand, wird das Dachgeschoss ausgebaut, der Lärm ist unerträglich. Ferner geht das Gerüst fast bis zu meinem Fenster, sodass ein Offenlassen bei Abwesenheit oder in der Nacht nicht möglich ist. Ein potentieller Einbrecher lacht sich kaputt.

    Habe ich ein Recht auf Mietminderung bei meinem Vermieter und falls ja, in welcher Höhe?

    Vielen Dank im Voraus.

    Hallo,

    kurz vor Toreschluss habe ich wegen der bevorstehenden Mietendeckelung des Berliner Senats noch eine Mieterhöhung erhalten.

    Ein erster Blick sagte, alles in Ordnung (Begründung usw.). Jetzt wollte ich schon unterschrieben und einwilligen, da fiel mir auf:

    Der Brief mit dem Verlangen auf Einwilligung kam Mitte Juni. Die Mieterhöhung soll ab 1. August gelten.

    Ist das richtig?

    §558b sagt:

    (1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.

    Ist das dann nicht erst zum 1. September? Und falls das so ist, wie verhalte ich mich in punkto Zustimmung?

    Vielen Dank im Voraus

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!