Beiträge von Pfleger_Grisu

    Hallo,

    danke für die Diskussion. Nach weiterem Recherchen habe ich gelesen, dass wenn es keinen Erben gibt, bzw. diese das Erbe ausschlagen, das Eigentum des Verstorbenen in staatlichen Besitz übergeht (wie hier schon erwähnt). Nach einem Urteil des BGH dieser aber nicht für Schulden die zu Lebzeiten des Verstorbenen gemacht wurden zur Haftung gezogen werden kann. So weit, so gut. Das habe ich verstanden.

    Wenn aber der Staat bzw. das Land Eigentümer der Immobilie ist und eine Nachlasspflegerin zur Verwaltung bestellt und ich in der Zeit, in der der Staat Eigentümer ist, meine Nebenkostenvorauszahlungen an diesen zahle, muss dann nicht auch der Staat (Nachlasspflegerin) mir die Zuviel bezahlten Nebenkosten auch wieder erstatten als wäre er eine Privatperson? Man kann sich doch nicht damit ausreden das kein Geld mehr vorhanden ist. Schließlich habe ich ihnen das Geld zur Verfügung gestellt und nicht alles davon gebraucht. Es kann doch nicht sein das der Verbrauch meines Nachbarn mit meinem Geld bezahlt wird. In meinen Augen ein Treuhandmisbrauch des Staates als Eigentümer.

    Oder was sagt ihr dazu ????

    Es muss doch schon mal einen solchen Fall gegeben haben. Kann doch nicht so selten sein. Kennt irgendjemand ein Urteil dazu ??

    Schönen Gruß

    Hallo,

    ich benötige mal dringend Erfahrungsberichte. Nach langer Suche im Netz scheint es so als hätte noch niemand meine Sachlage gehabt.

    Nach dem Tod meines Vermieters wurde eine Nachlasspflergerin vom zuständigen Amtsgericht bestellt. Diese schrieb die Mieter des Hauses an und gab eine neue Kontoverbindung an, auf die Miete und die Nebenkostenvorauszahlungen einzugehen haben. So schön, so gut. Einige Zeit später kam im neuen Jahr eine Nebenkostenabrechnung von der Nachlasspflegerin und mir wurde auch ein Guthaben ausgezahlt. Nach etwa einem Jahr wurde das Haus zwangsversteigert und es fand sich ein neuer Eigentümer. Die Nachlasspflegerin hatte ihren Job gemacht und stellte als letzte Amtshandlung noch die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum bis zum Eigentümerwechsel aus. Auch hier bekam ich eine nicht unbeträchtliche Summe gutgesprochen. Doch leider sah ich keine Gutschrift auf meinem Konto. Nach einiger Zeit habe ich die Nachlasspflegerin angerufen und nachgefragt wann ich den mit der Gutschrift rechnen könnte. Hier erklärte mir die Gute, dass sie das Guthaben, mangels Masse, nicht auszahlen kann. Zudem hat ein Mitmieter des Hauses eine sehr hohe Nachzahlung seiner Nebenkosten zu begleichen, die dieser aber nicht Zahlt und sich die Nachlasspflegerin auf rechtlichen Wege darum kümmere. Wieder verstreicht eine lange Zeit. Nach erneuter Anfrage wurde mir kurz und knapp mitgeteilt, dass sich noch nichts getan hätte.

    So beschloss ich einen Anwalt einzuschalten. Dieser erklärte mir, dass die Nachlasspflegerin nicht haftbar gemacht werden kann. Schrieb diese jedoch an und bat um Auskunft über den aktuellen Stand. Diese Auskunft war auch sehr kurz und beinhaltete in etwa das, was sie mir auch telefonisch gesagt hatte. Circa fünf Monate später schrieb mein Anwalt die Nachlasspflegerin erneut an um den aktuellen Stand zu erfragen. Hier die lapidare Auskunft, das sie nicht zahlen kann.

    Bedeutet das jetzt, dass ich mein Geld in den Wind geschossen habe? Zahle ich nicht die Nebenkostenvorauszahlungen treuhänderisch um MEINE kosten zu begleichen und nicht die meines Mitmieters? Nach meiner Rechtsempfindung läuft hier irgendwas gewaltig schief und ich würde mich freuen wenn mir irgendjemand helfen könnte. Vielleicht ein Rechtsbeistand der sich auskennt !!!

    Vielen lieben Dank

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