Hallo,
danke für die Diskussion. Nach weiterem Recherchen habe ich gelesen, dass wenn es keinen Erben gibt, bzw. diese das Erbe ausschlagen, das Eigentum des Verstorbenen in staatlichen Besitz übergeht (wie hier schon erwähnt). Nach einem Urteil des BGH dieser aber nicht für Schulden die zu Lebzeiten des Verstorbenen gemacht wurden zur Haftung gezogen werden kann. So weit, so gut. Das habe ich verstanden.
Wenn aber der Staat bzw. das Land Eigentümer der Immobilie ist und eine Nachlasspflegerin zur Verwaltung bestellt und ich in der Zeit, in der der Staat Eigentümer ist, meine Nebenkostenvorauszahlungen an diesen zahle, muss dann nicht auch der Staat (Nachlasspflegerin) mir die Zuviel bezahlten Nebenkosten auch wieder erstatten als wäre er eine Privatperson? Man kann sich doch nicht damit ausreden das kein Geld mehr vorhanden ist. Schließlich habe ich ihnen das Geld zur Verfügung gestellt und nicht alles davon gebraucht. Es kann doch nicht sein das der Verbrauch meines Nachbarn mit meinem Geld bezahlt wird. In meinen Augen ein Treuhandmisbrauch des Staates als Eigentümer.
Oder was sagt ihr dazu ????
Es muss doch schon mal einen solchen Fall gegeben haben. Kann doch nicht so selten sein. Kennt irgendjemand ein Urteil dazu ??
Schönen Gruß