Mietwucher?

  • Hallo,

    ich hätte da mal eine Frage: Wir sind in ein Reihenhaus zur Miete gezogen, das Teil einer Siedlung in Bundesbesitz ist. Mieter haben wohl die Möglichkeit die Immobilien günstig zu kaufen. So auch geschehen mit unserer Einheit, die nun einen privaten Eigentümer hat, der an uns vermietet hat.

    Wir zahlen eine deutlich höhere Miete als hier in der Siedlung üblich. Unseren 10 euro/qm stehen 6-7 gegenüber. Autsch.

    Die Frage: Darf das so?

    Wir vermuten ja naklar, aber angesichts unserer Vermieter, die keinen Cent in die Hand nehmen wollen, regen wir uns halt mittlerweile auch darüber auf.

    Danke für eine Einschätzung und viele Grüße.

  • Für den Straftatbestand des Mietwuchers ist es Voraussetzung, dass der Vermieter wissentlich und bewußt eine Notlage des Mieters ausgenutzt hat. Ist das nicht der Fall, gilt Vertragsfreiheit, denn man hätte den Vertrag ja nicht abschießen müssen.

    Es gibt im Gesetz dann noch die Mietpreisbremse, die ein paar Einschränkungen auferlegt. Jedoch gilt die nur ein einzelnen Regionen mit angespannter Wohnsituation, meistens in Großstädten.

    Wenn im Haus Dinge zu reparieren sind, für die der Vermieter verantwortlich ist, dann kann man dies als Mieter fordern und auch durchsetzen. Der Gesetzgeber hat dem Mieter dafür Möglichkeiten gegeben. Leider muss man bei manchen Vermietern etwas hartnäckiger sein. Und dies gilt unabhängig von der Miethöhe.

  • Es gibt im Gesetz dann noch die Mietpreisbremse, die ein paar Einschränkungen auferlegt.

    Welche aber meines wissen, nicht für Einfamilienhäuser gilt, weil auch der Mietspiegel auf solche Immobilien nicht anwendbar ist.

  • weil auch der Mietspiegel auf solche Immobilien nicht anwendbar ist

    Das kann man nicht pauschal sagen. Es hängt vom jeweiligen Mietspiegel ab, für welche Objekte dieser gelten soll.

    Aber auch danach kann man nicht unbedingt gehen. Am Beispiel des BGH Beschlusses vom 26.04.2016, AZ VIII ZR 54/15 siehst du, dass der Mietspiegel durchaus als Orientierung benutzt werden kann, obwohl in dem Fall im Mietspiegel stand, dass dieser nicht für Einfamilienhäuser gelten sollte.

    Aber das größere Problem ist, dass es in vielen Städten gar keinen qualifizierten Mietspiegel gibt.

  • Das kann man nicht pauschal sagen. Es hängt vom jeweiligen Mietspiegel ab, für welche Objekte dieser gelten soll.

    Schon klar, mir wäre allerdings kein Mietspiegel bekannt der Einfamilienhäuser umfassen würde? Kennst du so einen?

    Aber auch danach kann man nicht unbedingt gehen. Am Beispiel des BGH Beschlusses vom 26.04.2016, AZ VIII ZR 54/15 siehst du, dass der Mietspiegel durchaus als Orientierung benutzt werden kann, obwohl in dem Fall im Mietspiegel stand, dass dieser nicht für Einfamilienhäuser gelten sollte.

    Das es für fast alle Fälle Ausnahmen gibt, ist sicher richtig. Nur falls der Fragesteller hier nicht beabsichtigt wegen vieleicht 3-4€ Mietdifferenz zum Nachbarn bis vor den BGH zu ziehen kann man ihm schon raten den Unsinn sein zu lassen, denke ich.

    Mal ehrlich, 10€/qm Miete, egal ob warm oder kalt für ein Einfamilienhaus sind wohl nicht gerade das was man so unter "Mietwucher" versteht.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (29. Juni 2019 um 12:19)

  • Mal ehrlich, 10€/qm Miete, egal ob warm oder kalt für ein Einfamilienhaus sind wohl nicht gerade das was man so unter "Mietwucher" versteht.

    Ich bin ganz deiner Meinung. Der Betrag kann durchaus angemessen sein, wenn man bedenkt, was ein Einfamilienhaus an Vorzügen bietet im Gegensatz zu einer Wohnung.

    Aber ich verstehe den Fragesteller, dass es ihn ärgert, wenn der Vermieter sich um nichts kümmert. Deshalb habe ich in meiner Antwort zu überlegen gegeben, vielleicht die Instandsetzung einzufordern mit den rechtlichen Möglichkeiten, insoweit das in der Verantwortung des Vermieters liegt versteht sich.

  • Vielen Dank für eure Antworten!

    Neinein, vor den BGH zieht es uns nicht. Wucher war auch das falsche Wort. Wir kamen aus der Großstadt nebenan und waren mit den 10 Eur/qm sehr glücklich, bis wir halt von den Nachbarpreisen Wind bekamen. In Verbindung mit den untätigen Vermietern wuchs der Unmut, aber hält sich auch noch in Grenzen. Dazu hole ich mir nochmal gesondert Rat hier.

    Vielen Dank!

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