Kündigungsfrist bei mündlichen Mietvertrag - Frist wurde als flexibel abgesprochen

  • Guten Tag,

    ich habe ein Zimmer in einem Haus per Skype gefunden. Ich wollte einen Mietvertrag haben, aber sie wollte es mir nicht geben. Der Grund, habe ich später erfahren, ist dass sie nicht wollte, dass der Besitzer des Hauses erfährt dass sie ein Zimmer im Haus untervermietet.

    Sie meinte telefonisch, dass wir zusammen wohnen würde, aber dass ihr ex-Freund ab und zu ein paar Tage die Woche da wäre um zu arbeiten im Wohnzimmer . Aber plötzlich, nachdem ich da ein Monat gelebt habe, ist er wieder eingezogen und hat da gelebt. Jetzt arbeite er immer jeden Tag in diesem Wohnzimmer und lebt ja normal dort. Wir sind jetzt drei statt zwei Personen im Haus.

    Ich war müde von der Situation, wollte etwas im Zentrum der Stadt finden und fand ich was gutes und günstig, also ich habe anderes Zimmer in einer WG gefunden, und will fristlos das Zimmer im Haus kündigen. Wie gesagt, es gibt keinen Mietvertrag, und mündlich war es so, dass wir schauen ob wir uns verstehen.

    Darf ich jetzt gehen? Ich würde sagen ja, aber sie meint jetzt es gibt einen Kündigungsfrist von drei Monate.

    VG

  • Darf ich jetzt gehen? Ich würde sagen ja, aber sie meint jetzt es gibt einen Kündigungsfrist von drei Monate.

    Und da hat die Vermieterin recht. Auch bei mündlich abgeschlossenen Mietverträgen gibt es für den Mieter die 3 Monate Kündigungsfrist.

    Einmal editiert, zuletzt von Köbes (27. Juni 2019 um 11:11)

  • Es ist nicht erforderlich, einen Mietvertrag schriftlich abzuschließen. Auch ein mündlicher ist voll wirksam.

    Man darf in einem Vertrag auch für den Mieter kürzere Kündigungsfrist vereinbaren als es gesetzlich vorgesehen ist. Das Problem bei einem mündlichen Vertrag ist jedoch, dass sich die Vereinbarungen oftmals nicht beweisen lassen. Im Zweifel gilt also die gesetzliche Regelung.

    Und laut der gesetzlichen Regelung sind es 3 Monate, sofern die schriftliche Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats beim Vermieter ist. Außer der Vermieter in einer WG hat sich verpflichtet, das Zimmer mit Möbel auszustatten, dann sind es 2 Wochen zum Monatsende.

    Außerdem kannst du die Vermieterin bitten, mit dir eine Aufhebung des Vertrags zu vereinbaren zu einem früheren Zeitpunkt als die 3 Monate, z.b. mit 1 Monat als Kompromiß. Lehnt sie das ab, kannst du ihr sagen, dass du den Eigentümer des Hauses über die unerlaubte Untervermietung informieren würdest. Denn den Exfreund einziehen zu lassen, ist genauso eine unerlaubte Überlassung des Mietraums.

  • Außerdem kannst du die Vermieterin bitten, mit dir eine Aufhebung des Vertrags zu vereinbaren zu einem früheren Zeitpunkt als die 3 Monate, z.b. mit 1 Monat als Kompromiß. Lehnt sie das ab, kannst du ihr sagen, dass du den Eigentümer des Hauses über die unerlaubte Untervermietung informieren würdest. Denn den Exfreund einziehen zu lassen, ist genauso eine unerlaubte Überlassung des Mietraums.

    Hi Fruggel,

    also ich weiß, dass der Besitzer des Hauses nicht weiß, dass sie einen Raum an mich vermietet hat. Das will sie verheimlichen.

    Mir hat sie gesagt, dass der Ex-Freund 2-3 die Woche da im Wohnzimmer arbeitet. Aber nach einem Monat nachdem ich eingezogen bin, haben sie sich versöhnt, und jetzt wohnt er da. Ist das für mich einen guten Grund zur fristlosen Kündigung?

  • Ist das für mich einen guten Grund zur fristlosen Kündigung?

    Nein. jedenfalls nicht aus diesem Grund. Dein Mietvertrag lautet über das eine Zimmer. Für die anderen Zimmer hast du lediglch ein Mitbenutzungsrecht, diese gehören also nicht zur Mietsache deines Vertrags. Es steht der Vermieterin also frei, über diese Räume zu verfügen, ob es dir gefällt oder nicht.

    Wahrscheinlich würde die Frau Ärger bekommen, wenn der Eigentümer davon erfährt. Vielleicht aber auch nicht, wenn es ihm egal sein sollte.

  • Was nun?

    Nur Bares ist Wahres! Da musst du dich halt durchsetzen. Aber da das Zimmer voll möbliert ist, du hast keine Möbel mitgebracht, ist deine Kündigungsfrist von Mitte Juli bis zum Ende des Monats. Also 14 Tage.

    Einmal editiert, zuletzt von Köbes (27. Juni 2019 um 14:24)

  • Vielen Dank für die Antworten!

    Die Quittung ist erstmal der Beweis, dass ich gezahlt habe, und dann eventuell für die Steuererklärung weil ich dann ich in Juli Doppelmiete zahlen werden.

  • ich habe mit der Vermieterin gesprochen, aber sie will auf gar keinen Fall unterschreiben und auch nicht, dass ich ihr das Geld überweise. Dafür hat sich der Freund bereits gestellt, eine Quittung zu erstellen. Er sollte auch Mieter sein. Er wohnt auf jeden Fall im Haus. Wäre ausreichend als Beweis, wenn er mir die Quittung für die Miete schreibt? Oder muss sie schon unterschreiben?

  • Natürlich muss sie unterschreiben. Der Vermieterin schuldest du die Miete, nicht dem Ex-Freund. Nachher sagt sie, sie habe keine Miete erhalten, du hast keinen Nachweis, und dann zahlst du nochmal.

  • Nur als kleine Erweiterung, der Anspruch auf eine Quittung ergibt sich aus § 368 BGB.

  • Den Vertrag habe ich mit Vermieterin M abgeschlossen. Da sie dass dem Besitzer des Hauses nicht gemeldet hat, will sie nichts unterschreiben. Jetzt hat T, der auch da wohnt und theoretisch auch das Haus mietet, und ihr Freund ist, eine Vollmacht bekommen von ihr, die pe Hand geschrieben worden ist, damit er alles mit mir regelt und mir die Quittung für Juli gibt. Ist das gültig?

  • Hi,

    ich brauche eure Meinung weiter. Die Situation ist komplizierter geworden.

    Folgendes ist passiert. Ich habe dem Freund gesagt, dass ich ihm nicht die Miete zahle, sondern nur der Vermieterin. Heute früh habe ich die Nachricht bekommen, dass ich ihm das Geld für Juli überweisen soll, und dass ich bis Sonntag um Mitternacht Zeit hätte, das Haus zu verlassen. Aus diesem Grund, und weil die Stimmung in Haus echt mies ist, bin ich heute schon ausgezogen. Ich habe meine paar Sachen genommen und bin jetzt in einem Hotel.

    Ich habe ihm geschrieben, dass ich die Vermieterin kontaktieren werden und nur ihr das Geld überweisen werden. Darüber hinaus hat mich damit gedroht, mich anzuzeigen. Er hat eine Vollmacht von ihr erhalten, damit er alle Gelegenheit von ihr regelt. Die Vollmacht sieht lächerlich aus. Sie ist per Hand geschrieben, kaum lesbar, und ich habe keine Ahnung ob sowas zulässig ist.

    Jetzt hat er weitere Nachrichten gesendet. Er verbietet mir, die Vermieterin zu kontaktieren, weil sie ja von der Situation traumatisiert wäre. Dann hat er mir noch Hausverbot erteilt. Ich habe und hatte nicht vor das Haus wieder zu betreten.

    Was denkt ihr darüber?

  • Mietzahlungen können abgetreten werden oder auch die Empfangszuständigkeit geändert werden, dann ist man verpflichtet an diese neue Person die Miete zu zahlen.

    Jedoch würde das ganze jetzt zu tief in die Einzelfallberatung gehen, so dass man hier nur noch raten kann, sich rechtlich von einem Anwalt oder dem Mieterbund beraten zu lassen. Hier sollte geprüft werden, ob eine fristlose Kündigung möglich ist durch das erteilte Hausverbot.

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