Kostenerstattung für den Elektronotdienst

  • Hallo!

    Im Internet finde ich immer wieder Diskussionen zu der Frage, ob die Kosten für einen Handwerker Notdienst übernommen werden müssen oder nicht. Mir geht es aber um die Frage, wann die Kosten, in unserem Fall, von der Hausverwaltung, erstattet werden müssen. Unsere Verwaltung sagt, dass erst nach Abschluss des Versicherungsfall, uns der Betrag erstattet wird.

    Ich finde es eine Frechheit und kann mir nicht wirklich vorstellen, dass die Verwaltung so lange damit warten darf.

    Was meint Ihr, wie ist die Rechtslage, habt ihr da Erfahrungen gemacht?

    Kurz zu der Vorgeschichte:

    Nach dem an einem Freitagabend unser Sicherungskasten durch einen Wasserschaden explodiert ist und sich darunter eine Pfütze gebildet hat, habe ich den von der Verwaltung vorgeschlagenen Elektronotdienst gerufen.

    Vielen Dank

    Jicket

  • Diese Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Es kommt hier auf den Einzelfall an. Beispielsweise könnte es sein, dass die genaue Höhe noch nicht feststeht. Oder theoretisch könnte es sein, dass erst noch geprüft werden muss, ob der Schaden vollständig von der Hausverwaltung bzw. der Versicherung gezahlt werden muss. Denn es kann theoretisch vorkommen, dass man als Mieter ein Mitverschulden hat. Ich weiß nicht wie es bei dir ist, wollte nur Beispiele aufzeigen. Die Versicherung hilft jedoch, das alles zu prüfen wie der Sachverhalt genau ist. Daher muss man schon ein wenig Geduld haben.

  • Moin Fruggel. Danke für Deine Antwort. Der Schaden entstand in einer Wohnung über uns. Die Malerarbeiten stehen noch aus, von daher ist der Endbetrag des Schadens noch offen. Mir ist bewusst, dass die Verwaltung lieber erst das Geld von der Versicherung sehen möchte, bevor sie mich entschädigt. Der Vorfall ereignete sich im März. Ich finde es nicht in Ordnung, dass ich so lange auf mein Geld warten muss und frage mich, ob ich, notfalls auch mit einem Anwalt, das Geld vor Abschluss des Versicherungsfalls verlangen kann.

  • Sofern die Höhe und auch der Anspruch unstreitig ist, dann wäre die Zahlung im Sinne des §271 BGB sofort fällig. So ist es jedenfalls im allgemeinen. Ob es speziell bei dir irgend ein Hindernis gibt, kann ich nicht beurteilen. Du kannst ja wenn du magst selber nochmal deine Forderung stellen und dazu schreiben, dass dein Anspruch nicht von der Versicherung abhängen würde, und du bittest um Stellungnahme, warum die Auszahlung verzögert werden muss, obwohl der Anspruch klar ist. Du kannst natürlich auch direkt zu einem Anwalt, aber der kostet Geld, welches du möglicherweise nicht zurück bekommst.

  • Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass in solchen Fällen auch ein Anwalt erstmal nicht viel ausrichten kann. Denn eventuelle Klagen sind immer mit Unsicherheiten verbunden, kosten Geld und dauern lange. Daher ist es meistens erfolgreicher, erstmal auf die Versicherung zu warten.

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