Hallo!
Im Internet finde ich immer wieder Diskussionen zu der Frage, ob die Kosten für einen Handwerker Notdienst übernommen werden müssen oder nicht. Mir geht es aber um die Frage, wann die Kosten, in unserem Fall, von der Hausverwaltung, erstattet werden müssen. Unsere Verwaltung sagt, dass erst nach Abschluss des Versicherungsfall, uns der Betrag erstattet wird.
Ich finde es eine Frechheit und kann mir nicht wirklich vorstellen, dass die Verwaltung so lange damit warten darf.
Was meint Ihr, wie ist die Rechtslage, habt ihr da Erfahrungen gemacht?
Kurz zu der Vorgeschichte:
Nach dem an einem Freitagabend unser Sicherungskasten durch einen Wasserschaden explodiert ist und sich darunter eine Pfütze gebildet hat, habe ich den von der Verwaltung vorgeschlagenen Elektronotdienst gerufen.
Vielen Dank
Jicket