Beiträge von Jicket

    Moin Fruggel. Danke für Deine Antwort. Der Schaden entstand in einer Wohnung über uns. Die Malerarbeiten stehen noch aus, von daher ist der Endbetrag des Schadens noch offen. Mir ist bewusst, dass die Verwaltung lieber erst das Geld von der Versicherung sehen möchte, bevor sie mich entschädigt. Der Vorfall ereignete sich im März. Ich finde es nicht in Ordnung, dass ich so lange auf mein Geld warten muss und frage mich, ob ich, notfalls auch mit einem Anwalt, das Geld vor Abschluss des Versicherungsfalls verlangen kann.

    Hallo!

    Im Internet finde ich immer wieder Diskussionen zu der Frage, ob die Kosten für einen Handwerker Notdienst übernommen werden müssen oder nicht. Mir geht es aber um die Frage, wann die Kosten, in unserem Fall, von der Hausverwaltung, erstattet werden müssen. Unsere Verwaltung sagt, dass erst nach Abschluss des Versicherungsfall, uns der Betrag erstattet wird.

    Ich finde es eine Frechheit und kann mir nicht wirklich vorstellen, dass die Verwaltung so lange damit warten darf.

    Was meint Ihr, wie ist die Rechtslage, habt ihr da Erfahrungen gemacht?

    Kurz zu der Vorgeschichte:

    Nach dem an einem Freitagabend unser Sicherungskasten durch einen Wasserschaden explodiert ist und sich darunter eine Pfütze gebildet hat, habe ich den von der Verwaltung vorgeschlagenen Elektronotdienst gerufen.

    Vielen Dank

    Jicket

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