Hallo zusammen, folgender Sachverhalt ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:
Mietvertrag wurde im August 2018 beendet.
Bei der Wohungsübergabe wurde ein Mangel festgestellt (Riss an der Plastiktrennwand auf dem Balkon; dieser trennte den Balkonbereich zum Nachbarn). Aufgrund dessen wurde die Kaution vorerst einbehalten.Der Sachverhalt wurde der Versicherung gemeldet. Darauf sollte der Vermieter die notwenigen Unterlagen, die die Versicherung verlangt hat ihnen zukommen lassen. Er wurde mehrmals darauf hingewiesen, auch von mir.
Nach jetzt fast einem Jahr bekomme ich die Rückmeldung von dem Vermieter, dass er ca. 80 % der Kaution einbehalten werde, da ich mich nicht um die Behebung des Schadens gekümmert habe (Das Geld wurde überwiesen 20%). Er habe der Versicherungsgesellschaft alle notwenigen Informationen geschickt. Doch nach Absprache mit der Versicherung ist dies nicht der Fall, diese haben von dem Vermieter nichts bekommen.
Hat er nun das Recht die Kaution einzubehalten? Ich habe alles notwendige gemacht, um den Schaden zu beheben, sprich dies meiner Versicherung gemeldet, die nächsten Schritten hätten von Vermieterseite ausgehen müssen.
Wie sollte ich nun vorgehen?
Vielen Dank im voraus!