Mietkaution zurückfordern

  • Hallo zusammen, folgender Sachverhalt ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:

    Mietvertrag wurde im August 2018 beendet.

    Bei der Wohungsübergabe wurde ein Mangel festgestellt (Riss an der Plastiktrennwand auf dem Balkon; dieser trennte den Balkonbereich zum Nachbarn). Aufgrund dessen wurde die Kaution vorerst einbehalten.Der Sachverhalt wurde der Versicherung gemeldet. Darauf sollte der Vermieter die notwenigen Unterlagen, die die Versicherung verlangt hat ihnen zukommen lassen. Er wurde mehrmals darauf hingewiesen, auch von mir.

    Nach jetzt fast einem Jahr bekomme ich die Rückmeldung von dem Vermieter, dass er ca. 80 % der Kaution einbehalten werde, da ich mich nicht um die Behebung des Schadens gekümmert habe (Das Geld wurde überwiesen 20%). Er habe der Versicherungsgesellschaft alle notwenigen Informationen geschickt. Doch nach Absprache mit der Versicherung ist dies nicht der Fall, diese haben von dem Vermieter nichts bekommen.

    Hat er nun das Recht die Kaution einzubehalten? Ich habe alles notwendige gemacht, um den Schaden zu beheben, sprich dies meiner Versicherung gemeldet, die nächsten Schritten hätten von Vermieterseite ausgehen müssen.

    Wie sollte ich nun vorgehen?


    Vielen Dank im voraus!

  • Wie sollte ich nun vorgehen?

    Wende dich erneut an die Versicherung. Diese ist nicht nur dafür da, einen Schaden zu bezahlen, sondern auch um den Sachverhalt zu klären. Und wenn von dir zurecht ein Schadenersatz gefordert wird, dann muss die Versicherung diesen zahlen. Aus diesem Grund wird man dir auch helfen, die Forderung abzuwenden, wenn diese unberechtigt ist.

    Und was schon mal gar nicht korrekt ist, wenn der Vermieter einfach pauschal irgend eine Summe abzieht. Wenn er was abziehen will, dann muss er die Höhe auch belegen, und wenn es nur durch einen Kostenvoranschlag ist.

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