Beiträge von Bibo165

    Hallo zusammen, folgender Sachverhalt ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:

    Mietvertrag wurde im August 2018 beendet.

    Bei der Wohungsübergabe wurde ein Mangel festgestellt (Riss an der Plastiktrennwand auf dem Balkon; dieser trennte den Balkonbereich zum Nachbarn). Aufgrund dessen wurde die Kaution vorerst einbehalten.Der Sachverhalt wurde der Versicherung gemeldet. Darauf sollte der Vermieter die notwenigen Unterlagen, die die Versicherung verlangt hat ihnen zukommen lassen. Er wurde mehrmals darauf hingewiesen, auch von mir.

    Nach jetzt fast einem Jahr bekomme ich die Rückmeldung von dem Vermieter, dass er ca. 80 % der Kaution einbehalten werde, da ich mich nicht um die Behebung des Schadens gekümmert habe (Das Geld wurde überwiesen 20%). Er habe der Versicherungsgesellschaft alle notwenigen Informationen geschickt. Doch nach Absprache mit der Versicherung ist dies nicht der Fall, diese haben von dem Vermieter nichts bekommen.

    Hat er nun das Recht die Kaution einzubehalten? Ich habe alles notwendige gemacht, um den Schaden zu beheben, sprich dies meiner Versicherung gemeldet, die nächsten Schritten hätten von Vermieterseite ausgehen müssen.

    Wie sollte ich nun vorgehen?


    Vielen Dank im voraus!

    Hallo Anitari,

    okay ich dachte, weil wir im Prinzip nichts miteinander zu tun haben also ich mit dem Nachmieter, so muss der Vermieter dies auch dann auf zwei Konten überweisen, weil er es ja auch so bekommen hat. Sonst könnte es ja einer von uns einfach behalten, was nicht der Fall sein wird aber theoretisch.

    hier der exakte Wortlaut aus dem Mietvertrag bezüglich Kündigung:

    Mietzeit, Kündigung

    Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2017 zeitlich befristet bis zum 31. Mai 2021 (die „Mietzeit“). Das Mietverhältnis endet somit mit Ablauf des 31. Mai 2021, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

    Der Vermieter beabsichtigt, den Mietgegenstand ab dem 01. Juni 2021 wesentlich instand zu setzen und zu verändern. Der Mietgegenstand soll ab dem 1. Juni 2021 einer umfassenden Kernsanierung unterzogen werden. Diese beinhaltet unter anderem die Erneuerung der gesamten Haustechnik, der Oberböden, der sanitären Anlagen, der Küche, der Fenster, der Türen und Türzargen sowie einer Änderung der bislang bestehenden Raumaufteilung durch die Versetzung bislang bestehender Wände.

    Die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen würde durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses über den 31.Mai 2021 hinaus erheblich erschwert. Aufgrund des Umfangs der geplanten Arbeiten und des dafür erforderlichen erheblichen Zeitaufwandes von mindestens zwölf Monaten wäre eine fortgesetzte Nutzung des Mietgegenstandes oder auch einzelner Bereiche desselben während der Sanierungsarbeiten durch den Mieter zudem für beide Parteien nicht zumutbar.

    Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vermieters ist für die Dauer des befristeten Mietverhältnisses ausgeschlossen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mieters ist bis zum 30.09.2018 ausgeschlossen. Nach diesem Zeitpunkt kann der Mieter das Mietverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter ordentlich kündigen, somit erstmalig zum Ablauf des 01.01.2019. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang beim Vermieter maßgeblich.


    Grüße

    Erstmal danke für die Anmerkungen!

    Für ein Konto bitte entscheiden. Der Vermieter ist nicht verpflichtet die Kaution gesondert auszuzahlen, wenn beide gemeinschaftliche Schuldner sind.

    Wir haben zweimal die volle Kaution getrennt überwiesen (einmal als ich einzog und dann als der Nachmieter einzog und die Übergabe gemacht wurde ) deswegen muss doch der Vermieter auch nochmal auf das jeweilige Konto getrennt zurückzahlen oder?

    Sollte es ein echter befristeter Mietvertrag sein, so ist keine Kündigung notwendig, das Mietverhältnis endet automatisch mit Fristablauf. Du meinst wahrscheinlich ein beidseitigen Kündigungsverzicht? Erlaubt er die Kündigung zum 31.12 oder ab dem 31.12? Die Formulierung macht 3 Monate aus.

    Ja genau ein beidseitiger Kündigungsverzicht. Also bis zum 30.09 darf Vermieter/ Mieter nicht kündigen.

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    Grace

    Hey Leute:)

    Ich habe eine Frage zu meiner Kündigung, bin mir nicht sicher ob ich inhaltlich alles so richtig formuliert habe. Hoffe das mir jemand weiterhelfen bzw. Feedback geben kann.

    Es geht um ein Gemeinschaftliches Kündigungsschreiben. Und zwar habe für eine Wohnung noch einen befristeten Mietvertrag (geht bis Ende Dezember 2018). Jedoch bin ich vor ein paar Monaten umgezogen, dafür habe ich einen Nachmieter gefunden, der dann mit in den Mietvertrag aufgenommen wurde (Übergabeprotokoll wurde gemacht). Dieser möchte jetzt aber auch bis spätestens Ende des Jahres ausziehen. Da nun bis Ende dieses Monats gekündigt werden muss (3 Monate Frist) müssen wir jetzt ein Kündigungsschreiben aufsetzen für uns beide.


    Ich haben diesen so verfasst: AAAA= Ich ; BBBB= Nachmieter ; CCCC= Vermieter


    AAAA(Anschrift)


    CCCC (Anschrift)

    Datum 20.09.2018

    Betreff: Gemeinschaftliches Kündigungsschreiben

    Sehr geehrte Familie CCCC,

    hiermit kündigen wir AAAA und BBBB den bestehenden Mietvertrag für das Appartement xxxx im Wohnhaus xxxx. Laut Mietvertrag ist diese Kündigung mit einer Frist von drei Monaten verbunden, das Mietverhältnis endet also am 31.12.2018.

    Die Übergabe der Wohnung an BBBB fand am xxx statt.

    Die aus dem beendeten Mietverhältnis anstehende Rückzahlung der Mietkaution bitte ich an folgende Bankverbindung zu überweisen:

    AAAA: Kontoverbindung

    BBBB: Kontoverbindung


    Bitte bestätigen Sie uns diese Kündigung.

    Vielen Dank im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Unterschrift von beiden


    Hoffe Ihr könnt mir helfen:)

    Grüße

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