Beiträge von Hanna123

    Hallo,

    ich werde bald mein WG Zimmer untervermieten und vermutlich wird mein Vermieter innerhalb dieser Zeit die Miete erhöhen.
    Wie kann ich das denn am besten rechtlich korrekt in den Untermietvertrag schreiben, dass im Falle einer Mieterhöhung der Untermieter diese zu tragen hat.

    Mein Untermieter würde auch einen höheren Preis zahlen, dass die Mieterhöhung wahrscheinlich kommt, ist abgesprochen. Allerdings hätte ich nun gerne einfach im Mietvertrag die Sicherheit, dass ich nachher nicht auf den Kosten sitzen bleibe.

    Viele Grüße

    Hanna

    Vielen Dank schon einmal!:)
    Meine Frage bezüglich der Quadratmeter bezieht sich darauf, dass die für 100qm ja ein geringerer Betrag rauskommt, als bei 25qm. Ich hatte vermutet, dass man im Mietspiegel Rechner mit den 100 Quadratmeter rechnen muss und den qm-Preis dann auf meine 25qm Anteil an der Wohnung verrechnen muss. Weil die Kategorie der 25qm müsste ja eigentlich dann gelten, wenn die ganze Wohnung 25qm groß ist. Ist das so?

    Hallo:)
    Ich hätte zwei Fragen bezüglich einer Mieterhöhung anhand des qualifizierten Mietspiegels.

    Wir haben in unserer WG Einzelmietverträge. Angenommen mein Anteil an der Wohnung sind 25 qm, richtet sich der Preis der Miete pro Quadratmeter dann nach dieser Quadratmeterzahl oder nach den 100 qm der ganzen Wohnung?
    Zudem wohnen wir an einer großen Straße. Lärmbelästigung ist ja im qualifizierten Mietspiegel keine Kategorie. Kann es dafür trotzdem nochmal einen Abzug geben?
    Mit freundlichen Grüßen

    Hanna

    Hallo,

    unser Vermieter bezieht sich tatsächlich auf den einfachen Mietspiegel. Ich bin nun den qualifizierten Mietspiegel mal durchgegangen und wollte fragen wie das mit dem hochwertigen Fußbodenbelag aussieht. Wir haben zwar Parkettboden aber der ist ziemlich abgenutzt, stellt das dann immernoch einen hochwertigen Fußbodenbelag dar?


    Und vielen Dank für die Antworten!:)

    Hallo,

    ich wohne in einer WG mit Einzelmietverträgen. wir sind allerdings keine Zweck-WG, Küche und Bad sind Gemeinschaftsräume.

    Nun hat unser Vermieter bei drei Zimmern im Zuge einer Neuvermietung kräftig die Miete erhöht (weit über 20 Prozent).

    Für uns andere beide hat er nun eine Mieterhöhung auf Grund einer Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete gefordert.

    Die Kappungsgrenze gilt so weit wir das erfasst haben nicht bei Neuvermietungen, ist das auch bei WGs so?
    Für uns macht es wenig Sinn, dass er nun bereits weit über 20 Prozent der Gesamtmiete der WG erhöht hat, unsere Altverträge aber nun auch noch erhöht werden sollen.

    Eine Mietpreisbreme gibt es bei uns leider nicht.

    Vielen Dank,
    Hanna

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