Hallo,
ich wohne in einer WG mit Einzelmietverträgen. wir sind allerdings keine Zweck-WG, Küche und Bad sind Gemeinschaftsräume.
Nun hat unser Vermieter bei drei Zimmern im Zuge einer Neuvermietung kräftig die Miete erhöht (weit über 20 Prozent).
Für uns andere beide hat er nun eine Mieterhöhung auf Grund einer Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete gefordert.
Die Kappungsgrenze gilt so weit wir das erfasst haben nicht bei Neuvermietungen, ist das auch bei WGs so?
Für uns macht es wenig Sinn, dass er nun bereits weit über 20 Prozent der Gesamtmiete der WG erhöht hat, unsere Altverträge aber nun auch noch erhöht werden sollen.
Eine Mietpreisbreme gibt es bei uns leider nicht.
Vielen Dank,
Hanna