Handwerker Zugang gewähren nach Kündigung I Modernisierung

  • Liebe Community,

    ich habe mein Mietverhältnis fristgerecht gekündigt. Mein Vermieter möchte nun nach meinem Auszug, Modernisierungsarbeiten durchführen lassen und sich dafür Angebote einholen. Nun hat er mich gebeten mit den Handwerkern Zugang zur Wohnung erhalten. Dies bejahte ich, da ich von einem Termin ausgegangen bin. Nun möchte mein Vermieter 5 Gewerke (Elektriker, Maler etc.) mit jeweils mind. 2 Handwerkern einladen. Die dazugehörigen Arbeiten werden nach meinem Auszug stattfinden. Er argumentiert, dass es Instandhaltung / - Setzungsmaßnahmen wären.

    Aufgrund meiner familiären Situation möchte ich mir nicht soviele Termine einrichten und argumentierte gegenüber meinem Vermieter, dass ich das Hausrecht habe und da sich die vermeintliche Instandhaltung/-setzung nicht auf unser Mietverhältnis bezieht (Arbeiten finden nach dem Auszug statt), er prinzipiell kein Recht auf den Zugang mit Handwerkern hat. Ich komme ihm entgegen und biete ihm jedoch wenige Sammeltermine an. Das möchte er nicht. Was meint ihr besteht eine Verpflichtung ihm Zugang mit den Handwerkern zu gewähren?

    Eine weitere Frage: Im Mietvertrag haben wir im Übergabeprotokoll festgehalten, dass alle Räume in Ordnung sind. Allerdings wurde mir die Wohnung unrenoviert (z.T. mit farbigen Wänden) überlassen und mündlich zugesagt, dass ich sie unrenoviert zurück geben kann. Mein Freund kann das bezeugen. Muss ich mir Sorgen machen, dass der Vermieter von mir nun doch die Renovierung verlangen kann, da wir es nicht explizit im Mietvertrag festgehalten haben? Die Vormieterin könnte mit Sicherheit auch bezeugen, dass sie die Wände so gestrichen hat.

    Beste Grüße und im Vorraus Danke für die Hilfe

  • Was meint ihr besteht eine Verpflichtung ihm Zugang mit den Handwerkern zu gewähren?

    Ja. Zugang muss man als Mieter gewähren, denn es ist ein sachbezogener Grund, wenn der Vermieter die Arbeiten vorbereiten lassen möchte. Jedoch hat der Vermieter auch Rücksicht auf die persönliche Privatsphäre und den Alltag des Mieters zu nehmen. Daher darf man erwarten, dass Termine so gelegt werden, wie es für beide Seiten passend ist. Sammeltermine sind dafür eine Möglichkeit, soweit dies terminlich einzurichten geht bei den verschiedenen Gewerken. Biete dem Vermieter am besten 2 Termine an, um damit deine Bereitschaft zu signalisieren, Termine zu ermöglichen.

    Muss ich mir Sorgen machen, dass der Vermieter von mir nun doch die Renovierung verlangen kann,

    Das ist schwer zu beantworten. Denn einerseits bedeutet die Formulierung "in Ordnung" keineswegs auch "renoviert", sondern nur, dass keine Beschädigungen vorhanden sind. Renoviert müßte man explizit so nennen. Andererseits können farbige Wände unter Umständen wie eine Beschädigung betrachtet werden, was dann nicht mit Schönheitsrenovierungen zu tun hat. Aber wenn du durch neutrale Zeugen beweisen kannst, dass die Wohnung so übernommen wurde, dann sieht es gut aus.

    In den Fällen, wo unklar ist, ob und was der Vermieter beanstanden könnte, kann es sinnvoll sein, schon einige Tage vor der Rückgabe der Wohnung eine Vorabbegehung mit dem Vermieter zu machen. So kann man alles klären, und ihr wisst, was noch zu tun ist, ohne dann bei der Rückgabe der Wohnung in Stress zu geraten.

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