Beiträge von Mieter1985

    Liebe Community,

    ich habe mein Mietverhältnis fristgerecht gekündigt. Mein Vermieter möchte nun nach meinem Auszug, Modernisierungsarbeiten durchführen lassen und sich dafür Angebote einholen. Nun hat er mich gebeten mit den Handwerkern Zugang zur Wohnung erhalten. Dies bejahte ich, da ich von einem Termin ausgegangen bin. Nun möchte mein Vermieter 5 Gewerke (Elektriker, Maler etc.) mit jeweils mind. 2 Handwerkern einladen. Die dazugehörigen Arbeiten werden nach meinem Auszug stattfinden. Er argumentiert, dass es Instandhaltung / - Setzungsmaßnahmen wären.

    Aufgrund meiner familiären Situation möchte ich mir nicht soviele Termine einrichten und argumentierte gegenüber meinem Vermieter, dass ich das Hausrecht habe und da sich die vermeintliche Instandhaltung/-setzung nicht auf unser Mietverhältnis bezieht (Arbeiten finden nach dem Auszug statt), er prinzipiell kein Recht auf den Zugang mit Handwerkern hat. Ich komme ihm entgegen und biete ihm jedoch wenige Sammeltermine an. Das möchte er nicht. Was meint ihr besteht eine Verpflichtung ihm Zugang mit den Handwerkern zu gewähren?

    Eine weitere Frage: Im Mietvertrag haben wir im Übergabeprotokoll festgehalten, dass alle Räume in Ordnung sind. Allerdings wurde mir die Wohnung unrenoviert (z.T. mit farbigen Wänden) überlassen und mündlich zugesagt, dass ich sie unrenoviert zurück geben kann. Mein Freund kann das bezeugen. Muss ich mir Sorgen machen, dass der Vermieter von mir nun doch die Renovierung verlangen kann, da wir es nicht explizit im Mietvertrag festgehalten haben? Die Vormieterin könnte mit Sicherheit auch bezeugen, dass sie die Wände so gestrichen hat.

    Beste Grüße und im Vorraus Danke für die Hilfe

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