Darf Vermieter Sperrmüll auf Mieter umlegen?

  • Hallo ..

    folgendes Problem. Wir leben in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 32 Parteien. Nun kommt es leider immer mal wieder vor (wie gerade Aktuell), dass ein Mieter Sperrmüll angemeldet hat, aber zu dusslig war besagten Müll rechtzeitig an die Strasse zu stellen.

    Was nun (mal wieder) zur Folge hat, dass sich vor unserem Haus ein stetig wachsender Berg Schutt und Müll auftut. Es will natürlich mal wieder keiner gewesen sein, und es ist auch nicht auszuschließen, dass auch Müll dazu gekommen ist, der nicht aus unserem Haus kommt.

    Dies ist letztes Jahr schon zwei mal so passiert. Damals wurde der Müll durch den Vermieter entsorgt, und dieser hat das dann auf die Nebenkostenabrechnung drauf-geschlagen. Dies wurde erstmal Stillschweigend ( aber sauer) von den Mietern so hingenommen.

    Nun wird es aber genauso wieder passieren, und eine große Mehrheit der Mieter ist nicht mehr bereit für die Dummheit anderer zu zahlen.

    Von daher stellt sich uns nun die Frage, darf der Vermieter die Kosten der Entsorgung auf alle Parteien umlegen ???

    Ich habe natürlich selber schon im Netzt gesucht, habe aber nur widersprüchliches gefunden, weil da z.B. immer geschrieben steht, dass die Kosten umgelegt werden dürfen, wenn sich der Müll auf "Gemeinschaftsflächen" befinden würde....oder wenn es immer wieder kehrende Kosten währen.

    In unserem Fall liegt der Müll auf dem Gehweg bzw. an der Strasse. Also nicht mal mehr auf dem "Grundstück selber....Ist der Vermieter da dann eigentlich überhaupt für zuständig


    Gruß

  • Man muss hier unterscheiden, ob der Müll einem einzelnen Mieter zugeordnet werden kann. Ist das der Fall, dann kann auch von diesem Schadenersatz verlangt werden. Lässt sich jedoch nicht mehr feststellen, wer den Müll abgestellt hat, ist es tatsächlich korrekt, dass die Kosten auf die Allgemeinheit der Mieter umgelegt werden kann. Dies bezieht sich auch auf Müll, der durch fremde abgestellt wurde.

    Für einen Teil des Mülls im aktuellen Fall scheint ja der Verursacher bekannt zu sein, nämlich der Bewohner, der die Sachen vergessen hat raus zu stellen. Somit ist es auch möglich, diesem Mieter anteilig einen angemessenen Betrag direkt zuzuordnen. Der verbleibende Betrag muss dann in den Müllkosten in der Nebenkostenabrechnung aufgeteilt werden.

    Für die Zukunft müßte jeder Bewohner etwas darauf achten, wer etwas raus stellt. Der Vermieter allein kann das nicht mitbekommen oder überwachen. Aber wenn jeder etwas die Augen offen halten würde und dann bescheid sagt, wenn ihm was auffällt, wäre es schon möglich, das Problem in den Griff zu bekommen.

  • Hallo

    also der , nennen wir ihn mal "Verursacher" hat nun seinen Sperrmüll aus dem Haufen gezogen und Extra gestellt (immer noch auf dem Gehweg ,nicht auf dem Grundstück).Es bleibt aber immer noch ein großer Rest Müll übrig. Ich frage mich aber nun, wer ist für diesen zuständig?

    Der Gehweg , gehört der Stadt ....:/

    In der Regel ist es bei uns im Haus so, dass die Leute ihren Müll am Abend vor der Abholung an die Strasse stellen (so soll es ja auch gemacht werden). Das große Problem ist nur, dass sobald jemand mitbekommt, dass Sperrmüll abgeholt wird, man nicht lange zu warten braucht bis der Haufen größer wird !

    In der Regel passiert das am späten Abend oder in der Nacht. Und man kann ja wohl nicht erwarten, dass man als Mieter "Nachtwache" schiebt. Das was hier letztes Jahr passiert ist, waren Auszüge (bzw. ehr raus würfe) wo die Mieter meinten, dass sie Sperrmüll angemeldet hätten, dies aber nicht getan haben.

    Die waren dann weg unbekannterweise und wir hatten den Müll vor der Tür. Das hat uns alle mehr als 40€ gekostet ! Wenn man das bummelig mal 32 nimmt .....:cursing:


    Eins ist mir aber noch eingefallen .... Sobald der Müll angemeldet ist und an der Strasse steht, gehört der doch dem Entsorger .....Müsste DER dann nicht den restlichen Müll mitnehmen ?

  • Ich frage mich aber nun, wer ist für diesen zuständig?

    Auch wenn der Gehweg zwar nicht mehr zum Grundstück gehört, so kann der Bereich aber von der Verursachung her dem Grundstück zugeordnet werden. Diese Überlegung hilft also nicht weiter.

    die Leute ihren Müll am Abend vor der Abholung an die Strasse stellen (so soll es ja auch gemacht werden).

    Kommt drauf an. Viele Städte haben auf dieser Problematik heraus inzwischen eingeführt, dass der Müll eben nicht auf die Straße gestellt werden soll, sondern vom Entsorger aus dem Haus geholt wird.

    Das große Problem ist nur, dass sobald jemand mitbekommt, dass Sperrmüll abgeholt wird, man nicht lange zu warten braucht bis der Haufen größer wird !

    Hier wäre der Vermieter gefragt, mit dem Entsorger zu sprechen, wie man das Problem künftig lösen kann. Vielleicht lässt sich eine ähnliche Vereinbarung schaffen wie ich im Absatz vorher geschrieben habe.

    Sobald der Müll angemeldet ist und an der Strasse steht, gehört der doch dem Entsorger

    Das ist falsch. Der Eigentumsübergang findet erst bei der Abholung statt. Daher ist es genau genommen Diebstahl, wenn Leute kommen und etwas mitnehmen, was sie brauchen können. In der Praxis sagt nur keiner was, weil der Eigentümer die Sachen ja ohnehin los werden will.

    Viel mehr kann man leider nicht dazu sagen, weil alles Weitere von der Situation vor Ort abhängt und wie die Regelungen des örtlichen Entsorgers sind. Daher habe ich geschrieben, am besten mal mit dem Entsorger sprechen, was dieser anbieten kann, um das Problem zu lösen. Man kennt diese Problematik ja sicherlich schon von anderen Häusern.

  • Wie ich schon schrieb, der Entsorger schreibt, dass der Sperrmüll bis spätestens um 6.00 Uhr des Abholtages (in der Regel am Abend vorher) an die Strasse gestellt werden muss.

    Sagen wir mal so, dem Entsorger ist es Schiet egal wie viel Müll da liegt, oder wo der herkommt. Der verdient damit Geld , und das nicht schlecht. Bei uns sind einmal im Jahr pro Wohnung 3m³ Sperrmüll umsonst. Das reicht nicht mal für ein Ecksofa , von daher kann man es verstehen, dass andere da ihren Müll mit zustellen ....

    Man kann das auch selber abholen lassen, kostet dann aber bummelig 28€ pro angefangenen Kubikmeter.....


    PS: aus dem Haus holen wäre eine gute Idee, aber die Mitarbeiter des Entsorgers betreten keine Privatgrundstücke (ja gab da schon richtig Zoff). Selbst wenn man die Abholung bezahlen würde, MUSS man das selber an die Strasse stellen. Und liegt da auch nur ein Teil vom Müll auf dem Grundstück , nehmen die den ganzen Müll nicht mit ....

    Einmal editiert, zuletzt von Kontio (24. Juni 2019 um 17:20)

  • Letztendlich ist der Vermieter gefragt, sofern möglich eine Lösung zu finden. Generell dürfen die Sperrmüllkosten auf die Mieterumgelegt werden wie schon gesagt. Wenn es jedoch Möglichkeiten gibt, die Kosten zu begrenzen, und der Vermieter unternimmt nichts, dann könnte man überlegen, ob er vielleicht das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht beachtet. So etwas gibt es auch laut Gesetz. Aber das ist vom Einzellfall abhängig.

  • Lässt sich jedoch nicht mehr feststellen, wer den Müll abgestellt hat, ist es tatsächlich korrekt, dass die Kosten auf die Allgemeinheit der Mieter umgelegt werden kann. Dies bezieht sich auch auf Müll, der durch fremde abgestellt wurde.

    Als kleine Anmerkung, das gilt nur, wenn dies regelmäßig geschieht. Einmalige Kosten sind nicht umlagefähig. Aber es reicht schon, wenn das alle zwei Jahre oder so vorkommt.

    Daher ist es genau genommen Diebstahl, wenn Leute kommen und etwas mitnehmen, was sie brauchen können.

    Beim normalen Sperrmüll nicht. Da ist es dem bisherigen Eigentümer egal, wer die Sachen bekommt. Mit dem rausstellen liegt in der Regel eine Dereliktion im Sinne § 959 BGB vor. Die Sache ist dann gesetzlich gesehen herrenlos. Nur wenn anzunehmen ist, dass der Eigentümer eine direkte Entsorgung durch den Entsorger wünscht kommt eine andere Beurteilung in Sicht, etwa bei Geschäftsakten oder privaten Bilder. Kommunen untersagen sowas aber mehrfach in der Satzung, so dass das eine Ordnungswidrigkeit ist, aber das ist keine Straftat.

  • Es ist zwar schon etwas spät für diese Problematik - aber wo ich schon einmal hier bin..

    Die Abfuhr von regulärem Sperrmüll ist in Deutschland kostenlos. Ausnahmen bilden z.B. besonders sperrige Sachen, Bauschutt usw.

    Aber nach wie vor gilt in Deutschland das sogenannte Verursacherprinzip. Das bedeutet, daß derjenige, der den Müll entsorgen will,

    für die Entsorgung Eigenverantwortlich ist. Daher wird die Anmeldung zur Abholung vom Mieter und nicht dem Hausmeister oder

    Eigentümer abgegeben.

    Unabhängig davon, wo der Abfall letztendlich vom Mieter hinterlegt wird, ist dieser für die Entsorgung verantwortlich. Unterläßt er

    dieses, ist der Eigentümer bzw. eine von ihm beauftragte Person berechtigt, diese kostenpflichtig entsorgen zu lassen und diese

    Kosten in Rechnung zu stellen. Ist nicht bekannt, wer der Verursacher war, darf er die Kosten sogar auf alle Mieter umlegen.

    Und bevor man mich schlägt: die Quelle war mein Fernseher mit einem Bericht über einen derartigen Fall.

  • DietmarS

    Danke für deinen Beitrag.

    Das stimmt natürlich, was du schreibst. Aber du hast bestimmt in der Frage gelesen, dass sich der Verursacher eben nicht identifizieren ließ. Und das ist oftmals das Problem in größeren Wohnanlagen. Daher können die Kosten umgelegt werden, aber das wurde ja oben schon gesagt.

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