Beiträge von Quikx

    Ja das verstehe ich schon, aber trotzdem müsste ich jetzt für 1 Jahr mit erhöhten Nebenkosten in Vorleistung gehen, gerade in der aktuelle Situation mit Kurzarbeit etc ist das schwierig.

    Für mich ist das halt keine Grundlage zu sagen, die Nebenkosten waren hoch, wenn man nur eine Abrechnung über die Wintermonate hat. Wenn nach einem kompletten Jahr die Nebenkosten zu gering gezahlt wurden lass ich mir das ja noch eingehen..

    Hallo,

    wir wohnen nun seit August 2019 in unserer Wohnung und haben heute die Nebenkostenabrechnung für August -Dezember 2019 erhalten. Es gibt eine Nachzahlung der Nebenkosten, was sich meiner Meinung damit erklären lässt, dass wir hauptsächlich zu kalten Monaten in der Wohnung gewohnt haben und keine/wenige Sommermonate in der Wohnung hatten. Entsprechend sind die Heizkosten natürlicher höher.

    Ist es denn gerechtfertigt auf so einer Grundlage die Nebenkosten zu erhöhen? Über ein komplettes Jahr verteilt bin ich mir sicher, gäbe es keine Nachzahlung.

    Hallo zusammen,

    Kurzfassung: habe ich das Recht auf einen funktionierenden Fernsehkabelanschluss?

    Ausführliche Situation: lt. Mieter soll ich mich selber um einen Fernsehanschluss kümmern (Die Kosten sind entsprechend nicht mit den Nebenkosten abgedeckt). Im Keller hängt eine Anlage von Unitymedia und in der Wohnung ist eine Kabelanschluss für den Fernseher ... daher habe ich nun bei Unitymedia einen Vertrag abgeschlossen. Da kein Signal kam, ist heute ein Techniker gekommen, der festgestellt hat, dass die Leitung zu meiner Wohnung gekappt wurde. Auf Nachfrage bei meinem Vermieter habe ich nur Unverständnis bekommen, warum ich denn unbedingt bei Unitymedia jetzt den Anschluss möchte und warum ich mich nicht wie die anderen Mieter um einen Fernsehanschluss über Internet gekümmert hätte (Telekom oder 1&1). Ich hab meine Gründe, warum ich kein Fernsehanschluss übers Internet möchte, das sollte aber zweitrangig sein. Meine Vormieterin hatte wohl auch Fernsehn über die Telekom, weswegen die Kabelleitungen evtl. gekappt wurden?

    Der Mieter ist jetzt eher nicht dazu bereit eine neue Leitung legen zu lassen (die alte wurde ja gekappt). Ebenfalls wurde wohl die Anlage von Unitymedia im Keller vom Strom genommen, was von einem Elektriker wiederhergestellt werden muss (lt. Aussage des Techniker von Unitymedia)

    Habe ich Anspruch darauf, dass der Kabelanschluss in meiner Wohnung wieder aktivierit wird? Muss ich die Kosten hierfür übernehmen? Oder muss ich auf einen Fernsehanschluss übers Internet zurückgreifen?

    Danke für die Hilfe vorab.

    Ok das verstehe ich.

    Allerdings hat mir der neue Vermieter die Abrechnung der Hausverwaltung vorgelegt auf der die Gesamtkosten des Hauses auf meine Wohnung umgelegt wurden. Und auf dieser Abrechnung hat die Hausverwaltung die Kosten nicht auf 365 Tage, sondern auf 275 Tage umgerechnet und auch noch den Hinweis angegeben, dass dies nur sein Nutzungszeitraum als Vermieter in diesem Jahr war.

    Die Hausverwaltung ist hier sehr verbreitet, also sollte man eigentlich davon ausgehen, dass sie wissen was sie machen...

    Ich weiß jetzt halt nicht wie ich mich verhalten soll. Im Prinzip ist es für mich ja positiv wenn mein jetztiger Vermieter nur 1.4.-31.13. abrechnen will, da damit drei Heizmonate fehlen die sicher zu weiteren Nachzahlungen geführt hätten. ...mein alter Vermieter hat sich noch nicht bzgl. einer Abrechnung der Nebenkosten 1.1.-31.3. gemeldet, den musste ich schon bei der letzten Abrechnung auffordern diese anzufertigen.

    Danke für die Antwort.

    Ich verstehe den Teil nicht so recht, dass der neue Eigentümer die Abrechnung für das ganze Jahr 2018 machen muss, obwohl er erst seit 01.04.2018 Eigentümer ist. Die Nebenkosten 01.01.2018-31.03.2018 habe ich ja auch an den alten Vermieter bezahlt? Steht ihm dann nicht auch eine evtl. Nachzahlung zu bzw. muss er für eine Rückzahlung aufkommen?

    Hallo zusammen,

    wenn ich richig informiert bin, verliert der Vermieter seinen anspruch auf Nachzahlung von zu wenig bezahlten Nebenkosten nach Ablauf eines Jahres wenn er keine Abrechnung erstellt.

    Sprich der Anspruch für eine Nachzahlung verfällt für den Abrechnungszeitraum 2018 mit Ende des Jahres 2019.

    In meinem Fall hat der Eigentümer am 01.04.2018 gewechselt. Verfällt der Anspruch des alten Eigentümers damit am 01.04.2019 oder ebenfalls erst zum Ende 2019?

    Ich habe noch keine Abrechnung für den Zeitraum 01.01.2018-31.03.2018 erhalten und frage mich ob der alte Vermieter überhaupt noch Anspruch hätte. Da es drei Heizmonate sind ist eine Nachzahlung ja wahrscheinlich.

    Danke für die Hilfe

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu der Berechnung der Kosten für Warm-/Kaltwasser auf meiner Nebenkostenabrechnung.

    Angehängt sind einmal die Zählerstände und einmal die Aufteilung der Kosten.

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    Laut Zählerstände habe ich 15,983 m³ Warmwasser und 15,436 m³/21,035 m³ Kaltwasser (Zähler wurde gewechselt, daher zwei Werte)

    Daraus ergibt sich eine Summe verbrauchtem Kaltwasser inkl. Warmwasser von 52,454 m³

    Wenn man sich nun die Verteilung der Kosten anschaut, wird einmal unter "Kosten für Warmwasser" die 15,983 m³ berechnet.

    Und jetzt kommt der Punkt, den ich nicht verstehe:

    Unter "Kosten für Kaltwasser" wird die Summe verbrauchtem Kaltwasser inkl. Warmwasser von 52,454 m³ angegeben und berechnet.

    Werden dadurch nicht die 15,983 m³ doppelt berechnet? Einmal bei Warmwasser und einmal bei Kaltwasser?

    Nach der Abrechnung hätte ich ja einen reinen Wasserverbrauch von 68,437‬ m³ (52,454 m³ + 15,983 m³) wo mein tatsächlicher Wasserbrauch ja lediglich 52,454 m³ (15,983 m³ + 15,436 m³ + 21,035 m³) ist laut Zählerstände.

    Kann mich einer Aufklären oder liegt ein Berechnungsfehler vor?

    Vielen Dank für die Hilfe

    Das habe ich mir gedacht.

    Gibt es einen Ansatz, weil der alte Eigentümer die Grundsteuer nicht umgelegt hat und ich keinen neuen Mietvertrag mit dem neuen Eigentümer geschlossen habe oder hat der alte Eigentümer einfach weniger berechnet als er hätte machen können?

    Hallo zusammen,

    ich habe eben die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters erhalten. Geschockt habe ich die hohe Nachzahlung gesehen, da ich zuvor ziemlich genau hingekommen bin mit meiner Vorauszahlung.

    Als kurze Vorabinfo: ich wohne in der Wohnung seit 01.10.2016 und seit dem 01.04.2018 hat die Wohnung ein neuer Eigentümer übernommen. Bei dem Übergang der Eigentümer wurde noch gesagt, dass sich für mich nichts ändern wird und alles beim Alten bleibt.

    Entsprechend hat mein alter Vermieter noch die Nebenkostenabrechnung vom 01.10.2016 - 31.12.2016, 01.01.2017-31.12.2017 sowie 01.01.2018-01.04.2018 gemacht. Heute habe ich nun von meinem neuen Vermieter die erste Nebenkostenabrechnung 01.04.2018-31.12.2018 erhalten.

    Mein alter Vermieter hat die Grundsteuer NICHT auf die Nebenkosten umgelegt, der neue Vermieter führt die Grundsteuer nun als zusätzliche Position in der Nebenkostenabrechnung mit auf.

    Ich habe mich bereits informiert, dass die Grundsteuer generell auf die Nebenkosten umgelegt werden können, jedoch muss dies wohl mehr oder weniger explizit im Mietvertrag stehen.

    Daher ergeben sich für mich folgende zwei Fragen:

    1) Mein Mietvertrag sagt zur Miete und Nebenkosten wörtlich folgendes aus:

    "Die monatliche Grundmiete beträgt 400,00€. Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d. Betriebskostenverordnung. Auf die Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von 125,00€ zu zahlen. Insgesamt sind vom Mieter zu zahlen: 525,00€"

    Ist das ausreichend um die Grundsteuer auf die Nebenkosten umzulegen?

    2) Da ich bei meinem alten Vermieter die Grundsteuer nicht zahlen musste (Belegbar durch die alte Nebenkostenabrechnung) und bei dem Übergang auf den neuen Eigentümer gesagt (leider nicht schriftlich), dass sich für mich nichts ändern wird und alles beim Alten bleibt, gibt es da eine Möglichkeit der Umlage der Grundsteuer auf die Nebenkosten zu widersprechen?

    Vielen Dank vorab für die Hilfe

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