Kautionsanlagekosten und Mindest-Verzinsung?

  • Hallo Leute!

    Ich bin vor kurzem Umgezogen und habe nun meine Kaution zurückerhalten. Soweit so gut.

    Allerdings habe ich für die 4 Jahre, welche der Vermieter die Kaution besaß, ganze 0,36€ Zinsen erhalten und der Vermieter verlangt des Weiteren, dass ich die Kosten der Kautionsanlage in Höhe von 12€ tragen soll.

    Also zu aller erst: 0,36€ bei 1350€ Kaution über 4 Jahre würde einen Zinssatz von knapp 0,0067% ergeben. Darf jemand so schlecht Anlegen?

    Und dann zu den 12€ Kosten für das Anlegen: Im Mietvertrag steht zwar, dass der Mieter die "Kosten des Kreditinstituts für die Anlage der Kaution trägt", allerdings ist mein Wissensstand, dass solche Paragraphen als unwirksam erklärt wurden und der Vermieter diese Kosten zu tragen hat. Oder sehe ich das falsch?

    Danke schon mal für euer Feedback!

    LG

    Ph3n1x

  • der Vermieter verlangt des Weiteren, dass ich die Kosten der Kautionsanlage in Höhe von 12€ tragen soll.

    Das sind Verwaltungskosten, die man als Mieter niemals separat zu tragen hat. Ein Mieter bezahlt solche Kosten ja bereits über die Grundmiete. Mit dieser sind u.a. Verwaltungskosten des Vermieters abgegolten.

  • Der Vermieter muss eine Kation zu den banküblichen Zinsen eines Sparbuches anlegen. Und diese Zinsen waren und sind nun mal nicht höher.

    Aktuell üblich ist irgendwas zwischen 0,1% und 0,4% Zinsen. Da ist 0,0067% ein ganzes Stück von entfernt und ich bin mir ziemlich sicher, dass man 2015 noch einen höheren Zinssatz erhalten hat.

    Hier mal der durchschnittliche Zinssatz der letzten Jahre: https://de.statista.com/statistik/date…in-deutschland/

    2015: 0,5%

    2016: 0,3%

    2017: 0,2%

    Das ist zwar immer noch sehr sehr wenig, aber 0,0067% ist ein Hohn aus meiner Sicht. Und dafür dann auch noch Geld zu verlangen ist eine Frechheit.

    Weiß denn jemand wie es mit den Anlagekosten der Kaution aktuell geregelt ist?

    Hier steht, dass die Kosten der Vermieter trägt: https://www.haufe.de/immobilien/ver…_HI6588765.html

    Allerdings hab ich auch teils widersprüchliche Aussagen gefunden. Weiß jemand mehr?

    Einmal editiert, zuletzt von Ph3n1x (22. Juni 2019 um 12:46)

  • Das sind Verwaltungskosten, die man als Mieter niemals separat zu tragen hat. Ein Mieter bezahlt solche Kosten ja bereits über die Grundmiete. Mit dieser sind u.a. Verwaltungskosten des Vermieters abgegolten.

    Gibt es da irgendeine Quelle zu? Dann könnte ich die direkt dem Vermieter zukommen lassen :)

  • Dann könnte ich die direkt dem Vermieter zukommen lassen

    Das ist nicht zu empfehlen. Man soll und darf keine Rechtsberatung für den Vermieter geben. Wenn es ungünstig läuft, gibt man dem Vermieter damit auch noch Informationen, die er zu seinem Vorteil nutzen kann. Der Vermieter kann sich einen Rechtsanwalt nehmen, um sich rechtlich kundig zu machen.

    Wenn man als Mieter der Meinung ist, dass eine Forderung nicht berechtigt ist, dann sagt man, dafür gibt es keinen Rechtsanspruch, ohne weitere Erläuterung.

    Hier mal der durchschnittliche Zinssatz der letzten Jahre

    Deine Statistik und Zinssätze sind nicht von bedeutung, wenn es um die Anlage einer Kaution geht. Die von dir genannten Zinsen sind für Tagesgald- oder Festgeldkonten. Ein solches Konto kann und darf aber der Vermieter nicht benutzen. Denn für die Kaution muss er ein Treuhandkonto verwenden. Und hierfür waren die Zinssätze in den letzten Zahlen nun mal leider nur 0,01 - 0,05%, so traurig es auch ist.

  • Das ist nicht zu empfehlen. Man soll und darf keine Rechtsberatung für den Vermieter geben. Wenn es ungünstig läuft, gibt man dem Vermieter damit auch noch Informationen, die er zu seinem Vorteil nutzen kann. Der Vermieter kann sich einen Rechtsanwalt nehmen, um sich rechtlich kundig zu machen.

    Wenn man als Mieter der Meinung ist, dass eine Forderung nicht berechtigt ist, dann sagt man, dafür gibt es keinen Rechtsanspruch, ohne weitere Erläuterung.

    Ok, gut zu wissen. Also lieber nur schreiben, dass es für die Forderung keinen Rechtsanspruch gibt und das Geld entsprechend zurückfordern als zu erklären, warum es ggf. evtl. so ist. Weniger ist also mehr :D

    Deine Statistik und Zinssätze sind nicht von bedeutung, wenn es um die Anlage einer Kaution geht. Die von dir genannten Zinsen sind für Tagesgald- oder Festgeldkonten. Ein solches Konto kann und darf aber der Vermieter nicht benutzen. Denn für die Kaution muss er ein Treuhandkonto verwenden. Und hierfür waren die Zinssätze in den letzten Zahlen nun mal leider nur 0,01 - 0,05%, so traurig es auch ist.

    Ok, ich dachte der Vermieter muss sie auf ein marktübliches Sparbuch anlegen... So interpretiere ich zumindest §551 BGB: "Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen."

    Habe gerade auch diese Seite gefunden: prinz.law/kautions-zins/Kautionszinsberechnung.php Ich habe meine Daten eingetragen und mir wurde ein marktüblicher Zinsertrag in Höhe von 13,65€ ausgerechnet. Das wären dann etwa 0,2% p.a.

    Ich weiß, dass ist alles nicht die riesen Menge Geld, aber hier geht es einfach ums Prinzip. 12€ abrechnen für 0,36€...

    Einmal editiert, zuletzt von Ph3n1x (22. Juni 2019 um 13:50)

  • Das mit der Verwaltungsgebühr von 12€ und die Zinsen sind zwei ganz verschiedenen Themen. Das solltest du nicht vermischen.

    Und was die Zinsen betrifft so ist ein Vermieter auch nicht verpflichtet, irgend welche Tarifvergleiche anzustellen und zu der Bank zu gehen, wo es die meisten Zinsen gibt. Er kann einfach bei seiner Hausbank ein Treuhandkonto (also getrennt von seinem Vermögen) eröffnen lassen, und dann gibt es eben die Zinsen, was die Bank her gibt. Damit hat er dem Gesetz Genüge getan.

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