Das ist nicht zu empfehlen. Man soll und darf keine Rechtsberatung für den Vermieter geben. Wenn es ungünstig läuft, gibt man dem Vermieter damit auch noch Informationen, die er zu seinem Vorteil nutzen kann. Der Vermieter kann sich einen Rechtsanwalt nehmen, um sich rechtlich kundig zu machen.
Wenn man als Mieter der Meinung ist, dass eine Forderung nicht berechtigt ist, dann sagt man, dafür gibt es keinen Rechtsanspruch, ohne weitere Erläuterung.
Ok, gut zu wissen. Also lieber nur schreiben, dass es für die Forderung keinen Rechtsanspruch gibt und das Geld entsprechend zurückfordern als zu erklären, warum es ggf. evtl. so ist. Weniger ist also mehr ![]()
Deine Statistik und Zinssätze sind nicht von bedeutung, wenn es um die Anlage einer Kaution geht. Die von dir genannten Zinsen sind für Tagesgald- oder Festgeldkonten. Ein solches Konto kann und darf aber der Vermieter nicht benutzen. Denn für die Kaution muss er ein Treuhandkonto verwenden. Und hierfür waren die Zinssätze in den letzten Zahlen nun mal leider nur 0,01 - 0,05%, so traurig es auch ist.
Ok, ich dachte der Vermieter muss sie auf ein marktübliches Sparbuch anlegen... So interpretiere ich zumindest §551 BGB: "Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen."
Habe gerade auch diese Seite gefunden: prinz.law/kautions-zins/Kautionszinsberechnung.php Ich habe meine Daten eingetragen und mir wurde ein marktüblicher Zinsertrag in Höhe von 13,65€ ausgerechnet. Das wären dann etwa 0,2% p.a.
Ich weiß, dass ist alles nicht die riesen Menge Geld, aber hier geht es einfach ums Prinzip. 12€ abrechnen für 0,36€...