Betriebskosten Grundsteuer

  • Hallo zusammen,

    ich habe eben die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters erhalten. Geschockt habe ich die hohe Nachzahlung gesehen, da ich zuvor ziemlich genau hingekommen bin mit meiner Vorauszahlung.

    Als kurze Vorabinfo: ich wohne in der Wohnung seit 01.10.2016 und seit dem 01.04.2018 hat die Wohnung ein neuer Eigentümer übernommen. Bei dem Übergang der Eigentümer wurde noch gesagt, dass sich für mich nichts ändern wird und alles beim Alten bleibt.

    Entsprechend hat mein alter Vermieter noch die Nebenkostenabrechnung vom 01.10.2016 - 31.12.2016, 01.01.2017-31.12.2017 sowie 01.01.2018-01.04.2018 gemacht. Heute habe ich nun von meinem neuen Vermieter die erste Nebenkostenabrechnung 01.04.2018-31.12.2018 erhalten.

    Mein alter Vermieter hat die Grundsteuer NICHT auf die Nebenkosten umgelegt, der neue Vermieter führt die Grundsteuer nun als zusätzliche Position in der Nebenkostenabrechnung mit auf.

    Ich habe mich bereits informiert, dass die Grundsteuer generell auf die Nebenkosten umgelegt werden können, jedoch muss dies wohl mehr oder weniger explizit im Mietvertrag stehen.

    Daher ergeben sich für mich folgende zwei Fragen:

    1) Mein Mietvertrag sagt zur Miete und Nebenkosten wörtlich folgendes aus:

    "Die monatliche Grundmiete beträgt 400,00€. Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d. Betriebskostenverordnung. Auf die Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von 125,00€ zu zahlen. Insgesamt sind vom Mieter zu zahlen: 525,00€"

    Ist das ausreichend um die Grundsteuer auf die Nebenkosten umzulegen?

    2) Da ich bei meinem alten Vermieter die Grundsteuer nicht zahlen musste (Belegbar durch die alte Nebenkostenabrechnung) und bei dem Übergang auf den neuen Eigentümer gesagt (leider nicht schriftlich), dass sich für mich nichts ändern wird und alles beim Alten bleibt, gibt es da eine Möglichkeit der Umlage der Grundsteuer auf die Nebenkosten zu widersprechen?

    Vielen Dank vorab für die Hilfe

  • Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d. Betriebskostenverordnung

    Und damit ist die Umlage der Grundsteuer auf die Betriebskosten vereinbart. Es muss nicht jede der 16 möglichen Betriebskostenarten genannt werden.

  • Das habe ich mir gedacht.

    Gibt es einen Ansatz, weil der alte Eigentümer die Grundsteuer nicht umgelegt hat und ich keinen neuen Mietvertrag mit dem neuen Eigentümer geschlossen habe oder hat der alte Eigentümer einfach weniger berechnet als er hätte machen können?

  • Gibt es einen Ansatz, weil der alte Eigentümer die Grundsteuer nicht umgelegt hat

    Du solltest es anders herum betrachten. Du bist jetzt nicht benachteiligt durch den neuen Eigentümer, sondern vielmehr hattest du bisher einen Vorteil. Der alte Eigentümer hat es nicht berechnet warum auch immer, hätte er aber dürfen. Einen Gewohnheitsanspruch oder wie auch immer du es nennen willst, gibt es nicht.

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