Probleme mit Vermieter zwekcs Kündigung

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe immer noch ein Problem mit meinem Vermieter und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

    Ich und mein Mitbewohner bewohnen eine 2er-WG (die eigentlich für 3 gedacht ist).
    Der Vermieter hat mal den 3.Mieter einfach aus dem Vertrag genommen und ging davon aus, dass wir den Rest bezahlen.

    Am 18.März war dann eine fristlose Kündigung bei uns im Kasten mit dem Mietrückstand als Begründung (falls wir nicht bis zum 25.03. bezahlt haben sollten).
    Da wir uns informiert haben und bemerkt haben, dass unsere Chancen schlecht stehen, habe ich 29.03. (also 4 Tage zu spät) den Restbetrag überwiesen - nun Frage 1: Gilt die Kündigung trotzdem noch?

    Denn wir haben uns eine neue Wohnung genommen und der neue Vermieter hat beim alten angerufen und der hat dem erzählt, dass er uns garnicht gekündigt hätte (obwohl ich das schwarz auf weiß habe) - er will uns einfach das Leben schwer machen (das würde zu weit führen, aber das macht er schon seit Monaten - deswegen ist dieses Mietverhältnis für uns unzumutbar) - nun Frage 2: Kommt eine fristlose Kündigung von uns in Betracht, da wir nur aus der einen Wohnung raus in die andere wollen (mit eben der Umzumutbarkeit als Begründung)?

    LG

    2 Mal editiert, zuletzt von Demi-God (1. April 2011 um 12:42)

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe immer noch ein Problem mit meinem Vermieter und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

    Ich und mein Mitbewohner bewohnen eine 2er-WG (die eigentlich für 3 gedacht ist).
    Der Vermieter hat mal den 3.Mieter einfach aus dem Vertrag genommen und ging davon aus, dass wir den Rest bezahlen.

    Wie oft wollen Sie denn noch das Thema vorstellen? Sie haben doch schon reichlich Antworten, selbst von einem Anwalt bekommen.
    Am 18.März war dann eine fristlose Kündigung bei uns im Kasten mit dem Mietrückstand als Begründung (falls wir nicht bis zum 25.03. bezahlt haben sollten).

    Wie hoch war der Mietrückstand?

    Da wir uns informiert haben und bemerkt haben, dass unsere Chancen schlecht stehen, habe ich 29.03. (also 4 Tage zu spät) den Restbetrag überwiesen - nun Frage 1: Gilt die Kündigung trotzdem noch?

    Nein. Durch die Zahlung ist die Kündigung hinfällig, geheilt.
    Denn wir haben uns eine neue Wohnung genommen und der neue Vermieter hat beim alten angerufen und der hat dem erzählt, dass er uns garnicht gekündigt hätte (obwohl ich das schwarz auf weiß habe) - er will uns einfach das Leben schwer machen (das würde zu weit führen, aber das macht er schon seit Monaten - deswegen ist dieses Mietverhältnis für uns unzumutbar) - nun Frage 2: Kommt eine fristlose Kündigung von uns in Betracht, da wir nur aus der einen Wohnung raus in die andere wollen (mit eben der Umzumutbarkeit als Begründung)?

    Unzumutbarkeit, Empfindlichkeit Ihrem Vermieter gegenüber weil dieser Im Recht ist, ist kein Grund für eine fristlose Kündigung.

    LG

    Genau so wenig, wie Ihr Vermieter die fristlose Kündigung durchziehen könnte, weil ja die Mietschulden bezahlt sind, haben Sie das Recht, aufgrund von Lappalien fristlos zu kündigen.

    P.S. Zu meiner Zeit hat man in Texten u.ä. immer zuerst die andere Person (Mein Mitbewohner und ich.....) genannt. Nur ein Esel nennt sich zuerst (Iaaaah......)

  • Also erkläre ich es noch einmal ausführlich:

    Es geht hier nicht um den Mietrückstand (waren fast 800€) sondern es geht darum, dass es mittlerweile eigentlich unzumutbar ist in dieser Wohnung zu wohnen, da der Vermieter alles boykottiert, was wir machen wollen (er will bzw. wollte ja sogar selber, dass wir ausziehen, weil er auch zu uns gesagt hat, dass es für ihn untragbar wäre uns noch länger dort wohnen zu lassen (angeblich auch wegen Geräuschbelästigung)!).

    Der Vermieter kümmert sich um nichts, wenn man ihn anruft wird man beleidigt oder man hört Sätze wie: "Ist mir doch egal".
    Alles in allem ein echt furchtbarer Mensch und schlechter Vermieter (reagiert z.B. auch nicht auf E-Mails und Briefe, obwohl ich weiss, dass er sie liest).
    Sind das keine Gründe, um fristlos zu kündigen - weil wir ehrlich gesagt (mein Mitbewohner und ich) uns dort nicht mehr zu Hause fühlen ... und das ist leider einfach nur traurig.

    Einmal editiert, zuletzt von Demi-God (1. April 2011 um 15:41)

  • Sind das keine Gründe, um fristlos zu kündigen - weil wir ehrlich gesagt (mein Mitbewohner und ich) uns dort nicht mehr zu Hause fühlen ... und das ist leider einfach nur traurig.

    Nein, und noch mal nein. Ihre Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, d.h., wenn Sie dafür sorgen, dass der Vermieter spätestens am 04.04. Ihre Kündigung beweisbar (Einschreiben, persönliche Übergabe, oder durch Boten) im Haus hat, dann ist der letzte Tag für Sie der 30.06. in der Wohnung.

    Beachten Sie beim Einschreiben, dass ein Einwurfeinschreiben in den Briefkasten genügt. Und bitte beide Mieter unterschreiben.

    Und das zum Thema fristlose Kündigung: Mietrecht: Die fristlose Kündigung druch den Mieter

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