Ouups, "neuer" Vermieter überlesen. Danke für den Hinweis.
Beiträge von Familie
-
-
Vom Mietzins eines 190qm Haus mit Garten könnte sich ein Einzelner auch in ein Luxushotel einquartieren, sollte man meinen.
Wofür er das Haus gekauft hat ist erstmal nicht relevant. Zumindest hat er das Haus ja gekauft um es zu vermieten. Bestes Beispiel dafür ist, das er es Euch ja vermietet hat.Wie lange besteht das Mietverhältnis? Wurdet Ihr bein Einzug darüber informiert dass das Haus extra für eigene Wohnzwecke gekauft wurde? Wenn ja, warum hat er es dann vermietet?
So schwierig es auch sein mag etwas neues zu finden, sucht. Nehmt aber nur das was Euch wirklich passt, So lange wird Euch der Vermieter nicht rausbekommen. Und das ist auch gut so. -
Wenn die Kündigung nur aus diesem Satz besteht ist sie unwirksam.
Aber der Vermieter könnte natürlich jederzeit eine formel richtige Kündigung nachreichen.
Die Eigenbedarfskündigung muss gut begründet sein.
Wie dem auch sei, ein bisschen Zeit habt Ihr noch, nur solltet ihr Euch jetzt auf die Suche nach etwas neuem machen - sonst Stress pur, und das mag ja niemand. -
Hallo Zusammen,
so kann es auch laufen:
Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen. Innerhalb der Widerspruchsfrist etwas neues gefunden, Einzugstermin in die neue Wohnung ist leider erst ein paar Monate später als der Auszugstermin lt. Kündigung möglich. Dieses dem Vermieter fristgerecht mitgeteilt und sich auf § 574 BGB berufen, die Kündigung wurde akzeptiert. Ein doppelter Umzug wäre nicht möglich gewesen.
Trotzdem hat der Vermieter danach eine Räumungsklage eingereicht.
Das Gericht hat uns jetzt "verurteilt". Wir dürfen einen Tag länger als beabsichtigt in der alten Wohnung bleiben und die Kosten des Verfahrens inkl. unserem Anwalt muss der Vermieter zahlen. -
Meiner Meinung nach sollte das einen Eigenbedarf rechtfertigen.
Wenn das Haus der Eltern in der Nähe ist könntest Du dieses der Mietpartei doch als Alternative anbieten. Das wäre ein wirkliche WinWin Situation.Ich kenne da Gründe wo Eigenbedarf geltend gemacht wurde die absolut an den Haaren herbeigrufen worden sind.
-
Hallo DrHibbert,
wir haben bei uns einen ähnlichen Fall - bezüglich der Heizkosten. Wie erkären Sie sich die Steigerungen bei den Heizkosten? Interessant wären noch die absoluten Ölverbräuche.
-
Ja, es hört sich unglaublich an.
Getankte Menge minus Endbestand entspricht knapp 30% des Jahresölverbrauch.
Natürlich nur unter der Annahme das der Tank beim Tanken komplett leer war - ansonsten würde sich der Wert sogar noch erhöhen. -
Recht hast Du, Termin ist auch schon gemacht.
-
Mittlerweile haben wir immer mehr Belege, u.a. Abrechnungen von Nachbarn und Tankquittungen.
2011 wurden im Vergleich zu den Jahren vor 2010 über 50% mehr Öl verbraucht. Selbst im Jahr 2011 wurde mehr Öl verbraucht als im kalten 2010. Laut Tankquittungen wurden in den letzten 6 Wochen des Jahres 30% des Gesamtölverbrauchs verbraucht.Uns würden noch ein paar Meinungen zum Thema Gemeinschafträume interessieren.
Unser Nachbarhaus hat einen Dachboden, genau wie unser Haus. Dieser wird beheizt. Bezahlen müssen Ihn aber alle.
Zugang zum Nachbarhaus haben wir wie gesagt nicht.
Anderes (erfundenes) Beispiel: Im Nachbarhaus läuft die Treppenhausbeleuchtung die ganze Nacht. In unserem Haus nur für ein paar Sekunden.
Kann dann wirklich der Gesamtverbrauch von beiden Häusern auf alle Mietparteien als Gemeinschaftsstrom abgerechnet werden? -
Wir denken hier schon ziemlich gründlich.
Klar, die Bewohner des anderen Hauses können "unseren" Dachboden auch nicht betreten.
Dieser wird aber nicht beheizt.
Über Größe und Beschaffenheit des Dachbodens des angrenzenden Hauses haben wir keinerlei Infos.
Wenn dort regelmäßig geheizt wird kann es ja eigentlich nicht sein das diese "Gemeinschaftsräume" auf Mietparteien umgelegt wird die auf diesen Gemeinschaftsraum keinen Einfluss und auch keinen Nutzen haben.
Einen Gemeinschaftsraum zu dem ich keinen Zugang habe, um z.B. Wäsche zu trocknen, kann ich irgendwie nicht als Gemeinschaftsraum akzeptieren.Man stelle sich vor das andere Gebäude hätte einen Aufzug, diesen müsste ich ja auch nicht mitfinanzieren. Sehen sie hier.
-
Gemeinschaftsräume. Gelesen.
Für den Dachboden in unserem Haus ok. Vielleicht nicht ungedingt gerecht, aber nunja.Aber was haben wir mit einem Dachboden in einem anderen Haus zu tun? Wir haben auch keinen Zugang zu diesem Dachboden.
Es kann ja nicht sein das wir für die Kosten des Nachbarhauses aufkommen müssen. Wenn, dann wäre das doch eigentlich das Problem für den Eigentümer. Der wird sicherlich bescheid wissen über diesen Raum.
Bis vor kurzem war es uns gar nicht bekannt das die Heizkostenabrechnung 2 Häuser einbezieht. -
Nabend Zusammen,
wie der eine oder andere aus unseren anderen Beiträgen vielleicht schliessen kann, gibt es bei uns ein paar Fragen bezüglich der Nebenkostenabrechnung, bzw. mehr der Heizkostenabrechnung, die sehr hoch ist.
Viel lesen, viel lernen...und so langsam scheint das Öl-Loch gefunden zu sein.
Auch wenn man Einheiten zwischen Jahren nicht direkt vergleichen kann, das Haus (in unserem Fall wird über 2 Mehrfamilienhäuser abgerechnet weil eine Heizungsanlage) aber verglichen zum Vorjahr sehr viel mehr Öl verballert hat, bei sehr viel weniger Einheiten (Heizgewohnheiten sind im selben Rahmen) sucht man natürlich die Ursachen.
Beide Häuser haben einen Dachboden, der auch zur beheizten Fläche gehört. Angeblich werden beide Dachböden nicht beheitzt. Den Dachboden von unseren Haus können wir "kontrollieren" - er wurde wirklich nicht geheitzt - Ausnahmen natürlich möglich, im letzten Jahr wurden die Heizkörper dort angemacht - weil die Fenster von innen Eis angesetzt haben.
Die Heizkörper in den den beiden Dachböden haben keine Zähler. Wenn dort also geheitzt wird, erhöht sich entsprechend der Ölbedarf, ohne das Einheiten gezählt werden.
Bei einer Abrechnung mit 50/50 Verbrauch/Grund, einem sehr schlechten energetischem Zustand des Hauses und das mit Öl macht sich das bei einer großen Wohnung natürlich besonders bemerkbar.Der Dachboden (und schon gar nicht der Dachboden des Nachbarhauses) wird im Mietvertrag nicht erwähnt.
De Fakto bezahlen wir also das Heizen von 2 Dachböden (bzw. von einem, wenn das Nachbarhaus diesen heizt, und natürlich in unserer Heizkostenabrechnung vorkommt).
Was meint Ihr?
-
Jede Wohneinheit hat elektronische Zähler an den Heizkörpern, die von einer Firma (Brunata) abgelesen werden.
Von den gesamten Heizkosten werden ca. 12% abgenommen, die wiederum zu 100% nach qm den Warmwasserpreis ergeben.
Die Heizkosten werden mit 50% Grundkosten und 50% Verbrauchskosten (Einheiten) auf die qm umgelegt.
-
Recherchieren konnte ich bisher nur das ein Wärmemengenzähler Pflicht wird, aber erst ab Ende 2013.
z.B. hier Brunata-Metrona: Immobilien vermieten und verwalten: Wärmezähler für Warmwasser
-
Vielen Dank für die Antwort.
Wo finde die passende Passage in der Heizkostenverordnung?Die Heizkosten für Warmwasser machen den Kohl aktuell zwar nicht fett, aber es stimmt hier was ganz allgemein nicht.
Bin für jeden Tipp dankbar. -
Hallo Zusammen,
das Haus (ca. 15 Wohneinheiten) wo wir unsere Wohnung mieten verfügt über keinerlei Wasserzähler pro Wohnung.
Der Warmwasser wird unabhängig vom Frischwasser (Berechnung hier in Personen mal Tage), sondern Anteilsmäßig der gesamten Brennstoffkosten mit 100% Grundkosten, aufgeteilt auf die beheizbare Wohnfläche berechnet.Wenn ich §8 der Heizkostenverordnung richtig verstehe dürften maximal 50% nach Wohnfläche berechnet werden.
Da ein Verbrauch auf Grund der fehlenden Wasseruhren ja nicht direkt zu ermitteln ist, kann deswegen 100% nach Wohnfläche berechnet werden?Persönlich finde ich die Regel das hier überhaupt nach Wohnfläche berechnet wird nicht so toll, denn ich gehe ja nicht öfter Baden, nur weil ich eine größere Wohnung habe.
-
Schönen guten Abend zusammen,
wie ich hier Inhalt der Heizkostenabrechnung gelesen habe muss natürlich auch die Heizkostenabrechnung eine gewisse Form haben und bestimmte Inhalte enthalten.
Für die Abrechnung 2010 bekamen wir Vorder- und Rückseite von Brunata.
Dort waren der Zeitraum, die bezogene Menge Öl für das gesamte Objekt, die Splittung in Grund/Verbrauchskosten (50/50), die Betriebskosten und zu guter Letzt noch unser Anteil inkl. Kostentrennung für Warmwasser zu sehen.
Die Rückseite hatte dann noch eine Aufschlüsselung aller Heizkörper unserer gemieteten Wohnung nach Einheiten.Für die aktuelle Abrechnung 2011 haben wir lediglich die Vorderseite bekommen.
Da wir wohl in einem Objekt wohnen wo der Heizspiegel jenseits der 260 kWh/m2 liegt fehlen uns so wichtige Angaben zur Überprüfung.Ok, die Rückseite wird angefordert.
Im oben genannten Link unter Pos.9 steht "Verbrauchsabhängige und verbrauchsunabhängige Kosten für das gesamte Gebäude und je Wohneinheit".Wäre natürlich sehr hilfreich die Daten der anderen Wohneinheiten zu kennen. Verstehe ich das richtig das genau eben diese Angaben in eine ordentliche Heizkostenabrechnung gehören?
lg
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!