Wohnungstür durch Feuerwehreinsatz beschädigt -Schadenersatz

  • Hallo zusammen,

    durch Unwissenheit und für mich als Laien einen komplexeren Sachverhalt wende ich mich hier nun mal an euch, um mir ein Paar Informationen zur Rechtslage einzuholen.

    In Kurzform ist folgendes passiert:

    - Nudeln aufgesetzt, Herd eingeschlatet

    - Raum gewechselt, Fernseher eingeschaltet

    - Vergessen, dass Essen auf dem Herd ist, also zwei Räume weiter ins Schlafzimmer gewechselt, eingeschlafen.

    - Es hat leichte Rauchentwicklung gegeben, sodass der Rauchmelder in der Küche losgegangen ist. Ich habe ihn nicht gehört, mein Nachbar jedoch schon und hat die Feuerwehr alarmiert.

    - Feuerwehr bricht die Tür auf, schaltet den Herd aus, repariert die Tür notdürftig

    Es sind keine weiteren Schäden an der Wohnung entstanden, es hat keinen Brand gegeben.


    Den Schaden habe ich meiner Haftpflchtversicherung gemeldet, welche einen Gutachter vorbei geschickt hat.

    Lt. Gutachter muss die Zarge geschweißt, das Türblatt komplett ausgetauscht werden. Die Versicherung ist bereit, sich mit 150€ an den entstandenen Kosten zu beteiligen.

    Gleichzeitig hat die Versicherung aber davor gewarnt, selbsttätig einen Handwerker zu beauftragen, da die Türe ja nicht mein Eigentum, sondenr das des Vermieters ist.

    Mir ist die Sache sowieso etwas zu heiß, einen Handwerker zu beauftragen (zwei der 4 Personen, die sich vor Ort die beschädigte Tür angesehen haben (Schreiner/Gutachter) sagen, es sei eine Rauchschutztür und dementsprechend teuer). Nachher entspricht diese nicht den Richtlinien oder passt optisch nicht zum Rest der Gemeinschaft.


    Der Kontakt mit dem Vermieter gestaltet sich schwierig, er möchte mit der ganzen Sache nichts zu tun haben und möchte, dass ich jemanden beauftrage... Ist das so rechtens?

    Ich meine, klar, in gewisser Weise bin ich "Schuld" an der defekten Tür und habe wohl auch Kosten zu tragen, aber die Instandsetzung, dafür ist der Vermieter zuständig, oder nicht?

    Wie reagiere ich nun in so einem Fall?

    Viele Grüße

  • Meiner Ansicht nach ist es besser, wenn du das dem Vermieter überlässt. Und das aber nicht nur, weil Instandsetzung seine Aufgabe ist, das stimmt schon. Sondern aus einem ganz anderen Hintergrund.

    Du schreibst, es muss zumindest das Türblatt ausgetauscht werden. Und sobald etwas erneuert wird, ist es immer so, dass dem Geschädigten (also dem Vermieter) nicht der Neuwert als Schadenersatz zusteht, sondern immer nur ein angemessener Zeitwert. Aus diesem Grund zahlt die Versicherung nur einen Anteil, nicht den vollen Preis. Der Vermieter darf nicht besser gestellt werden, als wenn es den Schaden nicht gegeben hätte. Und mit einem neuwertigen Türblatt wäre er besser bestellt im Gegensatz zum gebrauchten.

    Wenn du nun also selber einen Handwerker beauftragst, musst du diesen auch bezahlen. Und nachher hast du Mühe, die Differenz zum Zeitwert der Tür vom Vermieter zurück zu bekommen. Das kannst du dir ersparen, wenn sich der Vermieter darum kümmert.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!