Hallo zusammen,
durch Unwissenheit und für mich als Laien einen komplexeren Sachverhalt wende ich mich hier nun mal an euch, um mir ein Paar Informationen zur Rechtslage einzuholen.
In Kurzform ist folgendes passiert:
- Nudeln aufgesetzt, Herd eingeschlatet
- Raum gewechselt, Fernseher eingeschaltet
- Vergessen, dass Essen auf dem Herd ist, also zwei Räume weiter ins Schlafzimmer gewechselt, eingeschlafen.
- Es hat leichte Rauchentwicklung gegeben, sodass der Rauchmelder in der Küche losgegangen ist. Ich habe ihn nicht gehört, mein Nachbar jedoch schon und hat die Feuerwehr alarmiert.
- Feuerwehr bricht die Tür auf, schaltet den Herd aus, repariert die Tür notdürftig
Es sind keine weiteren Schäden an der Wohnung entstanden, es hat keinen Brand gegeben.
Den Schaden habe ich meiner Haftpflchtversicherung gemeldet, welche einen Gutachter vorbei geschickt hat.
Lt. Gutachter muss die Zarge geschweißt, das Türblatt komplett ausgetauscht werden. Die Versicherung ist bereit, sich mit 150€ an den entstandenen Kosten zu beteiligen.
Gleichzeitig hat die Versicherung aber davor gewarnt, selbsttätig einen Handwerker zu beauftragen, da die Türe ja nicht mein Eigentum, sondenr das des Vermieters ist.
Mir ist die Sache sowieso etwas zu heiß, einen Handwerker zu beauftragen (zwei der 4 Personen, die sich vor Ort die beschädigte Tür angesehen haben (Schreiner/Gutachter) sagen, es sei eine Rauchschutztür und dementsprechend teuer). Nachher entspricht diese nicht den Richtlinien oder passt optisch nicht zum Rest der Gemeinschaft.
Der Kontakt mit dem Vermieter gestaltet sich schwierig, er möchte mit der ganzen Sache nichts zu tun haben und möchte, dass ich jemanden beauftrage... Ist das so rechtens?
Ich meine, klar, in gewisser Weise bin ich "Schuld" an der defekten Tür und habe wohl auch Kosten zu tragen, aber die Instandsetzung, dafür ist der Vermieter zuständig, oder nicht?
Wie reagiere ich nun in so einem Fall?
Viele Grüße