Guten Abend,
ich hab mich gerade erst registriert und habe eine Frage an Euch.
Alleinerziehender Mieter mit Kind hat auf Grund der schlechten Schulplatzsituation in Berlin keinen Platz am Gymnasium im Bezirk erhalten. Ablehnung auf Grund von Übernachfrage - im ganzen Bezirk, keine Ausweichoption in Wohnortnähe laut Schulamt. Kind ist erst 10 und hat nun einen Platz in einem anderen Bezirk ergattern können, welcher etwa 45 Minuten pro Weg entfernt liegt, was aus Sicht der alleinerziehenden Mutter nicht zumutbar ist. Die Mutter hat nun eine Wohnung in Schulplatznähe gefunden und muss 3,5 Monate doppelt Miete zahlen. Im Mietvertrag gibt es keine Klausel, dass man einen Nachmieter stellen kann. Gilt man als Härtefall wenn man dem Vermieter nachweist, dass es keinen Schulplatz gab und man deshalb umziehen muss oder wie geht man nun vor um die finanzielle Belastung des Mieters auf ein erträgliches Maß zu reduzieren und den Vermieter kulant zu stimmen ... ![]()