Sonderkündigungsrecht/Härtefall wegen Schulplatzverfügbarkeit

  • Guten Abend,

    ich hab mich gerade erst registriert und habe eine Frage an Euch.

    Alleinerziehender Mieter mit Kind hat auf Grund der schlechten Schulplatzsituation in Berlin keinen Platz am Gymnasium im Bezirk erhalten. Ablehnung auf Grund von Übernachfrage - im ganzen Bezirk, keine Ausweichoption in Wohnortnähe laut Schulamt. Kind ist erst 10 und hat nun einen Platz in einem anderen Bezirk ergattern können, welcher etwa 45 Minuten pro Weg entfernt liegt, was aus Sicht der alleinerziehenden Mutter nicht zumutbar ist. Die Mutter hat nun eine Wohnung in Schulplatznähe gefunden und muss 3,5 Monate doppelt Miete zahlen. Im Mietvertrag gibt es keine Klausel, dass man einen Nachmieter stellen kann. Gilt man als Härtefall wenn man dem Vermieter nachweist, dass es keinen Schulplatz gab und man deshalb umziehen muss oder wie geht man nun vor um die finanzielle Belastung des Mieters auf ein erträgliches Maß zu reduzieren und den Vermieter kulant zu stimmen ... ;(

  • Die 3 Monate Kündigungsfrist, die der Gesetzgeber für den Mieter vorgesehen hat, haben din Hintergrund, dass der Vermieter die Möglichkeit haben soll, sich auf das bevorstehende Ende des Mietverhältnisses vorzubereiten und nach Möglichkeit rechtzeitig einen neuen Mieter gefunden zu haben, um eine lückenlose Vermietung zu erreichen. Bei allem Mieterschutz, den die Gesetze bieten, verstehst du sicher, dass auch der Vermieter etwas geschützt sein muss und planen können soll.

    Das Gesetz sieht aus diesem Grund keine Option vor, dass der Mieter regulär vorzeitig kündigen kann. Eine fristlose Kündigung wegen einer Pflichtverletzung durch den Vermieter ist an dieser Stelle nicht das Thema. Um einen solchen Grund geht es ja bei dir nicht. So einen Fall von Härtefall, wie du ihn beschreibst, kennt das Gesetz nicht.

    Das Problem der doppelten Mietzahlung haben fast alle Mieter. Du bist damit nicht allein. Den wenigsten gelingt es, einen fließenden Übergang hin zu bekommen. Denn wenn man eine neue Wohnung bekommen kann, hat man fast keine andere Wahl, als sich kurzfristig zu entscheiden, denn sonst bekommt die Wohnung jemand anderes.

    Dir bleibt also nur die eine Möglichkeit, mit dem Vermieter zu sprechen und ihn zu bitten, dass du vorzeitig aus dem Vertrag entlassen weren kannst, sobald ein neuer Mieter gefunden werden konnte. Sicherlich kannst du ihm auch anbieten, bei der Suche zu helfen. Aber ein Anspruch besteht nicht.

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