Im Vertrag festgelegter Verzicht auf Eigenbedarf - Besitzerwechsel

  • Hallo zusammen!

    Ich habe eine Frage zu einem Mietvertrag und dem darin festgelegten Verzicht auf Eigenbedarfsanmeldung über einen gewissen Zeitraum. Mein Vermieter hat reingeschrieben dass er (namentlich) für X Jahre darauf verzichtet. Also da steht nicht "der Eigentümer verzichtet" sondern "Herr Klaus Müller (Name geändert) verzichtet". Klaus Müller ist natürlich der Eigentümer/Vermieter. Meine Frage lautet: wenn Herr Müller die Wohnung nun an Herrn Meier verkauft, muss dieser sich weiter an die Klausel halten?

    Vielen Dank für Eure Einschätzung :)

  • Ich denke, bei dieser Frage geht es weniger um die Tatsache, dass das Mietverhältnis aufgrund von §566 mit dem neuen Eigentümer fortgeführt wird. Das scheint klar zu sein. Es scheint eher darum zu gehen, ob die Klausel sich wirklich nur auf den namentlich genannten verherigen Vermieter beziehen soll.

    Das kann meiner Ansicht nach nicht so allgemein beantwortet werden. Man wird wohl im Streitfall im Rahmen der nachträglichen Vertragsauslegung (§133 BGB) prüfen müssen, was die Absicht war. Sollte die Klausel sich wirklich nur auf die Person beziehen, oder wurde der Name mehr symbolisch eingefügt, aber es war generell "der Vermieter" damit gemeint. Es ist beides möglich.

  • Man wird wohl im Streitfall im Rahmen der nachträglichen Vertragsauslegung (§133 BGB) prüfen müssen, was die Absicht war.

    Die Absicht war, dass ich dort längere Zeit wohnen kann und "meine Ruhe" vor sowas habe. Es ging mir NICHT darum lediglich Eigenbedarf durch Herrn Müller abzuwenden - und Eigenbedarf durch andere zuzulassen. Letzteres würde ja (und ich hoffe das würde im Zweifel auch ein Gericht so sehen) wenig Sinn ergeben... :)

  • Ich glaub dir das was du schreibst. Und vielleicht wird es auch ein Gericht so sehen. Denn es macht auch in meinen Augen keinen Sinn, wenn der vereinbarte Kündigungsschutz sich nur auf den vorherigen Vermieter beziehen soll. Wir können das aber hier nicht klären und eine wirkliche Antwort darauf geben, denn dazu müssen viele Dinge im Einzelfall geprüft werden. Ein Gericht wird es aber hinterfragen, das wollte ich dir nur erklären.

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