Nebenkostenabrechnung am letzten Tag der Frist per Whatsapp, evtl. Formfehler

  • Hallo Liebe Community,

    ich bräuchte Tipps bzw. euer Fachwissen zum Thema Nebenkostenabrechnung.

    Folgender theoretischer Fall:

    Person A hat vom 01.10.2016 bis zum 31.05.2018 bei Vermieter B eine Wohnung gemietet.

    Für den Zeitraum 01.10.2016 - 31.05.2017 wurde von B scheinbar versäumt eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

    Am 31.05.19 um 18:38 Uhr erhält Mieter A per Whatsapp die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.06.2017 - 31.05.2018 von B.

    Auf dem Deckblatt ist als Adressat nur der Name von A angegeben, keine Adresse. Auf der Energiekostenabrechnung einer namenhaften Firma welche die folgenden 4 Seiten bildet ist nur die alte Adresse von A als Adressat angegeben, nicht die aktuelle Meldeadresse.

    Meine Fragen dazu wären:

    Bei Abrechnungen mit Fristende 31.12. geht man ja von einer Kenntnisnahme bis etwa 18 Uhr bei Briefen aus, wie schätzt Ihr das in diesem Fall ein?

    Würde die Frist zur Kenntnisnahme so noch eingehalten?

    Es ist zu vermuten dass Vermieter B die aktuelle Adresse nicht vorliegen hatte, obwohl ihm diese beim Auszug von A in einem Formular eingetragen wurde.

    Nach dem Auszug hatte A auch schon 2 mal Kontakt mit Vermieter B, einmal per Whatsapp und ein mal per Email. Dabei wurde nicht nach der aktuellen Adresse gefragt.

    Stellt dies einen Formfehler der Nebenkostenabrechnung dar?

    Die Energiekostenabrechnung wurde komplett auf dem Briefpapier der Firma gedruckt (rechts oben auf jeder Seite auch die Firmendaten), die Adresse im Briefkopf ist jedoch die des Vermieters.

    Ist dies so üblich. (Werte der Energiekostenabrechnung werden bereits angezweifelt und sollen durch Vermieter B erstmal nachgewiesen werden da die Zählerstände zum 01.06.2017 mit 0 angegeben sind)

    Mit freundlichen Grüßen und schon mal einem herzlichen Dank für eure Antworten.

  • Die Nebenkostenabrechnung bedarf beim Wohnraum der nicht Preisgebunden ist kein bestimmtes Formerfordernis, so dass auch die Art der Übermittlung zunächst zulässig ist. Eine falsche Adresse bzw. eine alte Adresse ist in meinen Augen nicht schädlich.

    Beim konkreten Zugangszeitpunkt ist die Nebenkostenabrechnung wie eine andere normale Willenserklärung zu behandeln. Der Zugang erfolgt sobald die Willenserklärung in den Machtbereich des Empfängers erlangt ist und unter normalen Umständen mit einer Kenntnisnahme zurechnen ist. Beim Smartphone ist das ein wenig öfter, da wird öfter drauf geschaut, als ein Briefkasten geleert. Auf der anderen Seite kann auch ein Handy ab einer bestimmten Uhrzeit beiseite gelegt werden. Ich würde aber persönlich den rechtzeitigen Zugang bejahen, da ein Handy regelmäßig um diese Uhrzeit noch genutzt wird.

    Deutlicher Hinweis von mir, wenn die Nachricht gelesen worden ist, gilt sie auch als zugegangen. Behauptet A hier wahrheitswidrig die Nachricht wurde nicht gelesen und das Gegenteil kann bewiesen werden, so kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen.

    Zu den Energiekosten kann ich aber nichts sagen.

  • Ich stimme darkshadow zu.

    Jedoch eine kleine Einschränkung bzw. Ergänzung.

    Der Empfangsbeweis ist bei Whatsapp nur allein durch die Lesebestätigung (blaue Haken) nicht so ganz eindeutig. Denn das zeigt nur, dass die Nachricht gelesen wurde, aber das muss ja nicht vom Mieter sein. Man könnte theoretisch sein Handy inkl. Nummer an jemand anderen weiter gegeben haben. Allerdings streitest du ja nicht ab, die Abrechnung bekommen zu haben, daher ist das jetzt nur ein Hinweis.

    werden da die Zählerstände zum 01.06.2017 mit 0 angegeben sind

    Dass der Anfangsstand auf 0 ist, ist kein Grund, die Zahlen anzuzweifeln. Ich vermute, dass es sich um digitale Heizkostenverteiler handelt. Und bei diesen ist völlig normal, dass der Stand nur vom jeweiligen Abrechnungsjahr angezeigt werden. Diese Geräte fangen zum Stichtag, z.b. 1.6. tatsächlich bei Null zu zählen an.

    Als Mieter kann man die Zahl zum letzten Stichtag während des ganzen Jahres anzeigen lassen. Die Anzeige wechselt, entweder von selbst oder per Knopfdruck. Meistens sind 4 Zahlen enthalten, eine für die Zählernummer, eine für den Stichtag, z.b. 0106, eine für den Zählerstand zum letzten Stichtag, und eine Zahl für den aktuellen Zählerstand.

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