Beiträge von Ra7gri7

    Hallo Liebe Community,

    ich bräuchte Tipps bzw. euer Fachwissen zum Thema Nebenkostenabrechnung.

    Folgender theoretischer Fall:

    Person A hat vom 01.10.2016 bis zum 31.05.2018 bei Vermieter B eine Wohnung gemietet.

    Für den Zeitraum 01.10.2016 - 31.05.2017 wurde von B scheinbar versäumt eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

    Am 31.05.19 um 18:38 Uhr erhält Mieter A per Whatsapp die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.06.2017 - 31.05.2018 von B.

    Auf dem Deckblatt ist als Adressat nur der Name von A angegeben, keine Adresse. Auf der Energiekostenabrechnung einer namenhaften Firma welche die folgenden 4 Seiten bildet ist nur die alte Adresse von A als Adressat angegeben, nicht die aktuelle Meldeadresse.

    Meine Fragen dazu wären:

    Bei Abrechnungen mit Fristende 31.12. geht man ja von einer Kenntnisnahme bis etwa 18 Uhr bei Briefen aus, wie schätzt Ihr das in diesem Fall ein?

    Würde die Frist zur Kenntnisnahme so noch eingehalten?

    Es ist zu vermuten dass Vermieter B die aktuelle Adresse nicht vorliegen hatte, obwohl ihm diese beim Auszug von A in einem Formular eingetragen wurde.

    Nach dem Auszug hatte A auch schon 2 mal Kontakt mit Vermieter B, einmal per Whatsapp und ein mal per Email. Dabei wurde nicht nach der aktuellen Adresse gefragt.

    Stellt dies einen Formfehler der Nebenkostenabrechnung dar?

    Die Energiekostenabrechnung wurde komplett auf dem Briefpapier der Firma gedruckt (rechts oben auf jeder Seite auch die Firmendaten), die Adresse im Briefkopf ist jedoch die des Vermieters.

    Ist dies so üblich. (Werte der Energiekostenabrechnung werden bereits angezweifelt und sollen durch Vermieter B erstmal nachgewiesen werden da die Zählerstände zum 01.06.2017 mit 0 angegeben sind)

    Mit freundlichen Grüßen und schon mal einem herzlichen Dank für eure Antworten.

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