Nach Einzug unzumubarer Zustand des Badezimmers festgestellt

  • Guten Tag Zusammen,

    Folgende Frage stellt sich mir, nachdem ich am 01.06,2019 meine neue Wohnung bezogen habe und ich leider jetzt erst so richtig

    wahrgenommen habe, dass beim Badezimmer vom Vormieter bzw. dessen Vormieter die Wandfliesen weiss überstrichen wurden und hier nun

    die Farbe teilweise abblättert und ein unansehnliches GRÜN zum Vorschein kommt - also hier muss man sich echt schämen jemanden einzuladen:

    1.) Hab ich rechtliche Möglichkeiten, dass der Vermieter bzw. die Hausverwaltung das Bad in Ordnung bringen muss, oder hab ich durch Übernahme (-Protokoll)

    schlechte Karten?

    Vielen Dank für Eure Antworten :)

    Wünsche allseits noch ein schönes Wochenende

    LG

    Thomas

  • oder hab ich durch Übernahme (-Protokoll) schlechte Karten?

    Richtig. Es sieht nicht so gut aus, den Vermieter zum Handeln versuchen zu zwingen rechtlich gesehen. Ein Problem bzw. einen Mangel muss man spätestens bei der Übergabe, normalerweise aber schon bei Vertragabschluss anbringen. Ansonsten ist es ein Zustand, den man akzeptiert hat, da er bekannt war.

    Aus diesem Grund empfehle ich dir, mit dem Vermieter das Gespräch zu suchen. Das allerdings nicht fordernd, sondern vielmehr hilfesuchend und unglücklich über das Aussehen. Die meisten Vermieter sind so dann gewillt, eine Lösung herbeizuführen, jedenfalls eher als wenn man gleich mit der Gesetzeskeule schwingt. Das wäre kein guter Einstand in das Mietverhältnis.

  • Ein Problem bzw. einen Mangel muss man spätestens bei der Übergabe, normalerweise aber schon bei Vertragabschluss anbringen

    Nur bei Kenntnis oder grober Unkenntnis, § 536b BGB.

    Es ist schwierig zu beurteilen, ob Kenntnis oder grobe Unkenntnis vorliegt. Ich meine Fliesen sind generell weiß, aber die Qualität muss es miserabel gewesen sein. Natürlich kann man jetzt auch noch darüber diskutieren, ob der Vermieter das hätte vorher anzeigen müssen und durch das Unterlassen arglistig gehandelt hat. Das ist aber von den Umständen des konkreten Einzelfalls abhängig und diese können hier nicht abschließen beurteilt werden, da wir auch einfach nicht die Vermieterseite kennen.

    Das Übergabeprotokoll ist auch so eine Sache. Sollte der Mangel arglistig verschwiegen worden sein, so ist das nicht haltbar.

    Aus diesem Grund empfehle ich dir, mit dem Vermieter das Gespräch zu suchen. Das allerdings nicht fordernd, sondern vielmehr hilfesuchend und unglücklich über das Aussehen.

    Das ist aber die Lösung, die bevorzugt werden sollte.

  • Sofern bei Besichtigung bzw. Mietvertragsuntezeichnung die Fliesen bereits weiß gestrichen waren, stellen sie grds. den vertragsgemäßen Zustand dar.
    Der Auffassung, dass der VM hier seiner Offenbarungspflicht nicht nachkam und diesen Zustand arglistig verschwieg, vermag ich mich nicht anzuschließen. Auch als Laie kann man allein am fehlenden Fugenbild leicht erkennen, dass hier Fliesen überstrichen wurden. Oder gar Farbe abblättert. Inwieweit muss ein VM auf einen offensichtlichen Zustand explizit hinweisen?

    Mängel. die der M zwar nicht gesehen oder gekannt hat, die er aber bei Vertragsschluss hätte erkennen können, schließen m. E. als „grob fahrlässig unbekannt“ einen Mängelbeseitigungsanspruch sowie Mietminderung n. § 536b BGB aus.

    Hierüber hätte man sich bei zumutbar sorgfältiger Besichtigung eben Beseitigung zusichern lassen können, wenigstens Übergabe unter Vorbehalt erklären müssen.

    G Toschi

  • Der Auffassung, dass der VM hier seiner Offenbarungspflicht nicht nachkam und diesen Zustand arglistig verschwieg, vermag ich mich nicht anzuschließen. Auch als Laie kann man allein am fehlenden Fugenbild leicht erkennen, dass hier Fliesen überstrichen wurden. Oder gar Farbe abblättert. Inwieweit muss ein VM auf einen offensichtlichen Zustand explizit hinweisen?

    Die Auffassung wurde hier auch nicht vertreten, sondern nur geäußert das es sowas gibt.

    Du sprichst von einen offensichtlichen Zustand ohne den Zustand vor Ort zu kennen. Ich mag nicht ausschließen, dass Fließen auch so gestrichen werden können, dass das nicht sofort ins Auge springen muss.

    Es gibt auch keine Untersuchungspflicht der Mietsache, außer besondere Umstände begründen etwas anderes. Der Mieter handelt erst grob fahrlässig, wenn er die verkehrsübliche Sorgfalt in besonders hohem Maße verletzt, also wenn der Mieter Umstände übersieht oder Maßnahmen unterlässt, die jeder andere vorgenommen hätte. Ich bezweifel ein wenig, dass jeder andere Mieter geschaut hätte, ob die Fließen gestrichen sind oder es auch erkannt hätte. Deine Auffassung von grob Fahrlässig kann ich nicht folgen. Zwischen erkennen können und müssen liegt ein beachtlicher Unterschied.

    Ich wiederhole aber gerne, ich sage hier nicht, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder zu verneinen ist, sondern mache darauf Aufmerksam, dass man das beachten muss. Ich kenne die Wohnung nicht, daher weiß ich auch nicht, ob jeder andere Mieter das erkannt hätte.

  • Guten Tag an Alle,

    zuerst einmal vielen Dank an alle die mir geantwortet haben bzw. entsprechende Ratschläge gegeben haben.

    Aus diesem Grund würde ich gerne dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung folgendes mitteilen/schreiben:

    "...Ich bitte um Ihre Hilfe. Es geht um den Zustand des Badezimmers, insbesondere um den Zustand der Fliesen.

    Leider moniere ich dies jetzt erst und nicht schon vor Vertragsabschluss bzw. Übernahme der Wohnung.

    Wie Sie vielleicht wissen hat die Vormieterin, also nicht Herr A., die wohl schon sehr alten grünen Fliesen mit weisser Farbe überstrichen, aber ich denke mal dies wurde nicht fachmännisch durchgeführt und nun, wie Sie auf den beigefügten Fotos sehen können, blättert an mehreren Stellen sichtbar die Farbe ab und es kommen die alten grünen Fliesen zum Vorschein.

    Dies sind insgesamt sehr unansehnlich aus.

    Aus diesem Grund möchte ich Sie hiermit bitten das Bad, sprich die Fliesen in Ordnung zu bringen. Ich bin kein Fachmann, aber vielleicht muss man hierzu auch die Fliesen nicht erneuern?!

    Ich bedanke mich jetzt schon für Ihr Entgegenkommen..."

    Würdet Ihr dies so schreiben, oder hat evtl. noch jemand eine bessere/alternative Formulierung?

    Vielen Dank:-)

    Beste Grüße

    Thomas

  • Würdet Ihr dies so schreiben, oder hat evtl. noch jemand eine bessere/alternative Formulierung?

    Formulierungshilfe wäre eindeutig eine Rechtsberatung und die darf das Forum hier nicht leisten. Daher kann man hier nicht auf deine Formulierung eingehen, auch wenn es mir leid tut.

    Wenn du Hilfe brauchst beim Erstellen von Schreiben, wende dich bitte an den Mietverein oder auch an einen Anwalt.

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