Nach 21 Jahren will Vermieter Sozialhilfebescheid von 1998

  • Guten Morgen.

    Seit 1998 leben wir zu dritt in dieser Wohnung.Es ist eine Mietgebundene Wohnung.Bevor wir den Mietvertrag unterschrieben haben,fragte der Hausmeister ob mein Mann arbeitet.Ja hat er und zeigte die Verdienstabrechnung.Am nächsten Tag zahlten wir an ihm 1500 DM Kaution und die erste Monatsmiete in bar.Alles wäre o.k. meinte dann der Vermieter und wir zogen am 1.12.1998 ein.Bis heute war alles in Ordnung.Nun schrieb uns der VM an und verlangt den Sozialhilfebescheid zum Einzugdatum,da das Katasteramt diesen möchte wegen einer Überprüfung.Wir waren verwirrt.Damals erhielten wir keine Sozialbeihilfe.Aber nach so langer Zeit fragten wir lieber beim Amt nach.Natürlich kann man es da nicht nachvollziehen,weil alles vernichtet.Nun sah ich im Kontoauszug der Rentenversicherung,das er bis Mai 1999 Krankengeld erhielt.Pro Monat etwa 2000 DM Brutto.Danach wegen den Bandscheibenvorfällen eine weile Arbeitslosenhilfe und weiter Beschäftigung auf Mindestlohn.Nun haben wir Angst ausziehen zu müssen.Ich konnte nicht arbeiten,da ich bis zum letzten Jahr unendgeldlich einen Behinderten Familienangehörigen betreute.Wir sind beide 65 Jahre alt und haben echt Angst.Übrigens,der besagte Hausmeister starb vor etwa 10 Jahren.Vielen Dank für die Antwort.

  • Wenn mich mein Vermieter nach 21 (!) Jahren nach irgend einem Bescheid fragen würde, dann teile ich ihm mit, dass die Aufbewahrungsfristen für solche Sachen maximal 10 Jahre betragen und der Bescheid somit nicht vorgelegt werden kann.

    Im Zweifel würde ich mir da auch schriftlich was vom Amt geben lassen, dass die Bescheid nicht mehr vorhanden sind.

    Unabhängig davon ergibt sich der Anspruch auf eine Sozialwohnung meines Wissens aus der aktuellen Einkommenssituation.

    Wenn sich dann mein Vermieter weiterhin auf die Hinterbeine stellt, würde ich einen Fachanwalt befragen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Kurz noch ein paar Infos zum Hintergrund des Anliegens deines Vermieters.

    Und zwar ist es so, dass bei preisgebundenen Wohnungen, allgemein Sozialwohnungen genannt, man einen Wohnberechtigungsschein bei der Behörde beantragen muss. Früher war dieser als §5-Schein eher bekannt. Der Vermieter einer öffentlich geförderten Wohnung hat sich an diese Spielregeln zu halten. Andernfalls kann ihm sogar ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe auferlegt werden.

    Offenbar hat dein Vermieter diese Regeln mißachtet, das wurde bemerkt und nun fordern die Behörden Nachweise von ihm. Kann er die nicht vorlegen, hat er ein Problem.

    Allerdings hat nur der Vermieter ein Problem, weil er vielleicht ein Bußgeld bekommen wird. Dein Vertrag ist deswegen trotzdem wirksam und kann nicht wegen dem fehlenden WBS Schein gekündigt werden.

  • Ihr habt doch nichts falsch gemacht, was euch jetzt angelastet werden könnte, ich wüßte aus deinen Infos jedenfalls nicht was. Ihr habt laut deinen Infos alle Angaben zum Verdienst wahrheitsgemäß gemacht. Alles wurde offen dargelegt. Es wäre demnach dem Vermieter sein eigenes Problem und Versäumnis, dass er mit euch einen Vertrag gemacht hat, ohne nach dem WBS Schein zu fragen. Ich denke, der Anwalt wird euch das so ähnlich auch erklären.

  • Hoffen wir.Nur meine Überlegung,wenn er behauptet,wir hätten ihn angelogen.Aber dann denke ich,unter den Umständen-seiner Behauptung-hätte er ja den Bescheid kopieren müssen.hm...meine Gedanken fkiegen gin und her...

  • Nur meine Überlegung,wenn er behauptet,wir hätten ihn angelogen

    Das muss er im Zweifel nachweisen.

    Ansonsten gebe ich Fruggel hier absolut recht. Es ist die Aufgabe des Vermieters, vor Mietbeginn sämtliche Unterlagen beim Mieter einzuholen und diese ggfs. zu kopieren.

    Tut er das nicht, ist das sein persönliches Pech.

    Das wäre so, als wenn ich nach 20 Jahren feststelle, dass der Mieter seine Kaution nicht gezahlt hat. Der Mieter kann nichts dafür, dass der Vermieter diese nicht eingetrieben hat.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das ist auch mein Gedanke.Morgen zum Anwalt.Es geht mir dabei nicht,dass er sofort den Vermieter anschreibt.Ich möchte nur ein Beratungsgespräch,damit wir wissen wie die Rechtslage ist.Sollte der Anwalt es so sehen,dass er ein Schreiben aufsetzt,dann wird es wohl auch richtig so sein.Ich hoffe allerdings das der Vermieter nicht so gehässig wird und alles probiert uns aus der Wohnung zu bekommen.LG.

  • Ich war nun beim Anwalt.Auch er meinte,die Nachricht des Sozialamtes sollen wir so dem Vermieter zukommen lassen und Abwarten.Da der Abgabetermin morgen ist und die Post jetzt schliesst,hat unser Enkel mit Sendeprotokoll ,an den Vermieter gefaxt und dem Vermerk,wird noch einmal per Briefpost zugeschickt.Nun werden wir sehen wie es weiter geht.Vielen lieben Dank für die beruhigen Antworten .Danke und lG.

  • Heute erhielten wir Post vom Vermieter.Nun möchte er,dass wir jetzt einen WB-Schein beantragen.Nun könnten wir es auch,da wir noch ein wenig vom Amt erhalten und mein Mann Geringverdiener ist.Aber seit Geburt lebt ja mein Enkel bei uns,ist natürlich auch vor 21 Jahren hier eingezogen.Mein Enkel arbeitet und verdient gut.Heute müsste ich ihn ja auf dem Antrag mit angeben und seinen Verdienst.Mein Enkel möchte aber aus bestimmten Gründen noch nicht ausziehen.Ich habe mal den Rentenverlauf angeschaut.Als wir hier zu dritt einzogen hatte ja mein Mann Krankengeld von etwa 5600 DM für 2 Monate insgesamt.Danach Alg Insgesamt kinmen wir etwa auf 30.000 DM von 1998-Ende 1999 zu dritt.Wären wir da nicht berechtigt gewesen hier einzuziehen? Könnte uns der Rentenverlauf gelfen? LG

  • Wenn Ihr jetzt einen WBS beantragen sollt, dann zählen nur die aktuellen Einkünfte.

    Diese müssen bei einem 2-Personenhaushalt - je nach Bundesland - zwischen 18.000-26.000 € netto im Jahr betragen.

    Im Zweifel solltet Ihr aber nochmal mit dem Enkel sprechen, ob er nicht trotzdem eine eigene Wohnung beziehen würde. Sein Einkommen könnte nämlich das Zünglein an der Waage sein.

    Geht aber erst einmal zum Amt und beantragt den Schein, bzw. lasst euch da aufklären.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für die Antwort.Das Amt sagte,uns steht der WB zu.Ich habe gelesen,mit Einverständnis des Vermieters,können wir ein Zimmer untervermieten,dass würden wir unseren Enkel vermieten.Wir werden morgen dort anrufen um einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren,dann können wir alle vorhandenen Unterlagen mitbringen.Das hin und her Schreiben bringt uns beiderseits nicht viel weiter. LG

  • Ich bedanke mich nochmals für die hilfreichen Antworten.Ich habe zufällig den Vermieter getroffen.Wir haben uns gut geeinigt.Wir beantragen den WBS und ziehen eine Tür weiter.Mein Enkel mit Freundin übernehmen die jetzige Wohnung mit einer kleinen Fehlbelegungsabgabe.Damit können wir leben.Danke,das es diese Seite gibt.LG

  • Vielen Dank für deine Rückmeldung. Das finde ich klasse, dass du uns auf dem Laufenden hälst, denn es ist doch interessant. Und die meisten Fragesteller schreiben später leider nicht mehr.

    Hast du denn nun auch erfahren, warum der Vermieter rückwirkend die Unterlagen wollte? Hat er Schwierigkieten mit den Behörden bekommen, da er sich nicht strikt an die Regeln gehalten hat?

  • Nein,das hat er mir nicht mitgeteilt.Aber ich glaube ,bin ihm auch zuvor gekommen.Ich wollte vermeiden,dass er probiert uns die Schuld zu geben.Ich meinte zu ihm,da ist wohl beim Einzug etwas schief gelaufen und verwies darauf,dass wir ja keine Schuld haben,da wir dem verstorbenen Hausmeister alle vorhandenen Unterlagen vorgelegt haben.Gleichzeitig bot ich ihm an,fleissig mitzuarbeiten an dem Problem obwohl es seine Sache wäre.Ich hätte mich erkundigt.Er fragte nicht danach wo.Da wäre mir das passende eingefallen.Aber erstaunt war er,das ich soviel wusste.Nun gut,wir wollten schon vorher eine kleinere Wohnung und unser Enkel wollte diese behalten.Er sicherte uns die Nachbarwohnung zu und dem Enkel diese.ABER schnell holte ich meine Nachbarin( im eigenen Haus wohnend -Ärztin)und bat ihm die Zusage vor ihr zu wiederholen.Nun hoffen wir das alles auch so klappt.Er meinte ,ich werde mein Versprechen halten.LG und vielen Dank an Dich und Leipziger.Nicht zu vergessen dieser Seite.Hoffentlich muss ich mich nicht wieder mit Kummer melden.

  • Update Heute erhielten wir den WBS. Aber im Allgemeinen scheint bei den Vermietungen etwas schief gelaufen zu sein.Der Hausmeister klingelte heute bei weiteren Mieter und verlangte einen WBS.Einige wohnen schon über 10 Jahre hier,andere etwa ein halbes Jahr.Ich finde es komisch,wir dachten,wir sind ein Einzelfall.

  • Das finde ich nicht komisch. Ich dachte mir schon aufgrund deiner Beschreibung, dass der Vermieter sich generell nicht an die Vorschriften gehalten hat. Wenn es für ihn blöd läuft, bekommt er Bußgeld aufgebrummt. Das geht einfach nicht, dann man öffentliche Förderungen in Anspruch nimmt und dann sich nicht an Regeln und evtl. die Preisbindung hält.

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