Hallo, ich habe vergangenden November die Aufforderrung bekommen meine Sichtschutzzäune abzunehmen da diese höher wie 1m warten, desweiteren stand drine das ich keine Geräteschuppen, Gartenhäuschen etc im Garten stehen haben darf bzw nur mit Schriftlicher genemigung, die ich nie gebraucht habe (wohne seit 2000 in der mietswohnung) im mietvertrag stand nichts der gleichen
nunja mit dem Schreiben vom November stand halt drine keine Pools, Gartenhäuser mit schriftlicher genehmigung etc
Samstag kam denn das Schreiben das ich 2 Wochen zeit habe mein Gartenhaus abzureißen 4,10m x 3,10m
weil diese nicht genemiegt ist und auch zu dicht an der hausfassade steht...
meine fragen können die das einfach so machen?
das gartenhaus steht 2 Jahre
würde eig. auch ein pool 244cm im durchmesser aufstellen wollen nur darf ich das auch GARNICHT?