Gartenhaus abreissen - Pool beseitigen und Fragen zum Mietrecht

  • Hallo, ich habe vergangenden November die Aufforderrung bekommen meine Sichtschutzzäune abzunehmen da diese höher wie 1m warten, desweiteren stand drine das ich keine Geräteschuppen, Gartenhäuschen etc im Garten stehen haben darf bzw nur mit Schriftlicher genemigung, die ich nie gebraucht habe (wohne seit 2000 in der mietswohnung) im mietvertrag stand nichts der gleichen

    nunja mit dem Schreiben vom November stand halt drine keine Pools, Gartenhäuser mit schriftlicher genehmigung etc

    Samstag kam denn das Schreiben das ich 2 Wochen zeit habe mein Gartenhaus abzureißen 4,10m x 3,10m

    weil diese nicht genemiegt ist und auch zu dicht an der hausfassade steht...

    meine fragen können die das einfach so machen?

    das gartenhaus steht 2 Jahre

    würde eig. auch ein pool 244cm im durchmesser aufstellen wollen nur darf ich das auch GARNICHT?

  • Ich gehe mal davon aus, dass diese Aufforderung nicht aus reiner Willkür kommen, sondern ihren sachlichen Grund haben. Und wenn dies der Fall sein sollte, dann darf ein Vermieter durchaus Regeln oder Verbote aussprechen. Ich will damit nicht behaupten, dass dies in deinem Fall in Ordnung geht. Das kann über überhaupt nicht beurteilen durch deine Beschreibung. Ich sage nur allgemein, es ist möglich.

    Ein sachlicher Grund könnte zum Beispiel die Vermeidung von Beschädigungen sein. Wenn du einen Pool dauerhaft auf den Rasen aufstellst, dann wird der Rasen an der Stelle später kaputt sein. Vielleicht erholt er sich wieder, vielleicht muss er aber auch neu angesät werden. Ist ja nachvollziehbar, dass das der Eigentümer vermeiden will.

    Ein anderes Beispiel, das Gartenhaus. In den meisten Landesbauverordnungen ist ein Gartenhaus durch das Bauamt genehmigungspfichtig, wenn es eine Nutzflüche von mehr als 10 m² hat, was bei dir ja der Fall ist. Es ist also vielleicht zu groß. Das ist nur ein Beispiel für sachliche Gründe, ich weiß nicht, was es bei dir für einen Hintergrund hat.

    Du solltest daher mit dem Vermieter ins Gespräch gehen und nachfragen, was denn unter welchen Bedingungen erlaubt ist. Ich denke, dies ist nur sekundär eine rechtliche Frage, sondern eher etwas, was unzureichend abgesprochen wurde.

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