Hallo Zusammen,
Angenommen es handelt sich um ein dreistöckiges Gebäude, im Erdgeschoss befindet sich beispielsweise ein Supermarkt, im ersten und zweiten Stock währen Wohnungen. Der fiktive Mieter hat im ersten Stock eine Wohnung angemietet. In dieser Wohnung befindet sich keine Brandmelde Anlage.
In den Nebenkosten wird aber eine Brandmelde Anlage abgerechnet. Die Brandmelde Anlage befände sich im Erdgeschoss wo sich zum Beispiel ein Supermarkt befindet. Der fiktive Mieter hat aber nicht den Supermarkt im Erdgeschoss sonder eine Wohnung im ersten Stock gemietet.
Wäre in diesem fiktiven Beispiel die Kosten für eine Brandmelde Anlage im Erdgeschoss für eine Angemietete Wohnung im ersten Stock auf den Mieter umlagefähig?