Beiträge von pelgrim

    Hallo,

    aufgrund mittels Gutachten festgestellter Absenkungen der Bodenplatte haben sich in der von uns angemieteten Wohnung über die Jahre massive Setzrisse an sämtlichen Innenwänden gebildet. Hierdurch ist die Wohnung nun komplett sanierungsbedürftig. Die Wohnung muss komplett entkernt und der Estrich neu verlegt werden.

    Mit einem Brief lastet unser Vermieter uns nun an, dass wir die Wohnung nicht geräumt hätten und somit die massiven Schäden zu verantworten hätten. Demnach hätten wir uns schuldhaft der Sachbeschädigung schuldig gemacht.

    Tatsache ist allerdings, dass unser Vermieter seit Jahrzehnten nichts unternommen hat, die zahlreichen Mängel zu beseitigen.

    Weder hat uns unser Vermieter jemals einen Termin mitgeteilt, in welchem Zeitraum die über Monate andauernde Sanierung stattfinden soll, noch wurde das Thema, wo und wie unsere Möbel und unser Hausrat eingelagert werden soll, organisiert.

    Über eine mögliche Umsatzwohnung wurde ebenfalls nie geredet.

    Im Grunde ist das Schreiben unseres Vermieters über alle Maßen grotesk. Würde bedeuten, wir hätten ohne jede Absprache proaktiv auf unbestimmte Zeit irgendwohin ziehen sollen?

    Die uns vorgeworfene Sachbeschädigung am Wohneigentum in diesem Maße ist eine Straftat. Die Frage ist: Muss man sich ein solches Verhalten von seinem Vermieter bieten lassen? Machen wir uns unter Umständen gegenüber unseres Vermieters eventuell schadensersatzpflichtig, wenn wir die aufgestellte Behauptung, die massiven Schäden wären entstanden, weil wir (ohne Absprache, Sanierungszeitraum und organisierte Rahmenbedingungen) nicht ausgezogen und somit Baufreiheit geschaffen hätten?

    Über Antworten würden wir uns sehr freuen.

    Vielen Dank für die raschen Antworten, sehr informativ.

    Gehen wir davon aus, das im Mietvertrag bezüglich der Nebenkosten überhaupt keine diesbezügliche Regelung vorgesehen wäre. Ist die Umlage der Kosten für eine Brandmelde Anlage grundsätzlich nicht möglich?

    Habe ich das richtig verstanden?

    Hallo Zusammen,

    Angenommen es handelt sich um ein dreistöckiges Gebäude, im Erdgeschoss befindet sich beispielsweise ein Supermarkt, im ersten und zweiten Stock währen Wohnungen. Der fiktive Mieter hat im ersten Stock eine Wohnung angemietet. In dieser Wohnung befindet sich keine Brandmelde Anlage.

    In den Nebenkosten wird aber eine Brandmelde Anlage abgerechnet. Die Brandmelde Anlage befände sich im Erdgeschoss wo sich zum Beispiel ein Supermarkt befindet. Der fiktive Mieter hat aber nicht den Supermarkt im Erdgeschoss sonder eine Wohnung im ersten Stock gemietet.

    Wäre in diesem fiktiven Beispiel die Kosten für eine Brandmelde Anlage im Erdgeschoss für eine Angemietete Wohnung im ersten Stock auf den Mieter umlagefähig?

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