Hallo zusammen...
Ein fiktiver Fall! Angenommen, der Mieter hat einen Kündigungsausschluss für
die ersten 12 Monate im Mietvertrag und möchte nun vorzeitig ausziehen. Der
Vermieter schriftlich mitgeteilt hätte, dass sich der Mieter einem Nachmieter
suchen kann, müsste es sich doch um eine Aufhebung des Vertrages handeln?
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Thema geändert!
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