Aufhebung Mietvertrag

  • Hallo zusammen...

    Ein fiktiver Fall! Angenommen, der Mieter hat einen Kündigungsausschluss für

    die ersten 12 Monate im Mietvertrag und möchte nun vorzeitig ausziehen. Der

    Vermieter schriftlich mitgeteilt hätte, dass sich der Mieter einem Nachmieter

    suchen kann, müsste es sich doch um eine Aufhebung des Vertrages handeln?

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    Thema geändert!

    Das eingestellte Thema wurde nicht allgemein, fiktiv bzw abstrakt gehalten

    und entspricht nicht der geänderten Forenregel 2. Beratung.

    Bitte beachten!

  • Der Vermieter schriftlich mitgeteilt hätte, dass sich der Mieter einem Nachmieter

    suchen kann, müsste es sich doch um eine Aufhebung des Vertrages handeln?

    Nein, wie kommst du darauf? Ob der Vermieter mit den von die vorgeschlagenen Personen einen Vertrag eingehen will, bestimmt er selber.

    Angenommen, der Mieter hat einen Kündigungsausschluss für

    die ersten 12 Monate im Mietvertrag

    Gegenseitiger Kündigungsverzicht?

    Zitat geändert!

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  • müsste es sich doch um eine Aufhebung des Vertrages handeln?

    Nö, ist es nicht. Ein Mieter/in kann auf die Suche nach einem Nachmieter gehen, was aber nicht bedeutet, dass der VM einen davon als Nachmieter akzeptieren muss.

    Zitat geändert!

    Das eingestellte Thema war nicht allgemein, fiktiv bzw abstrakt gehalten

    und entspricht nicht der geänderten Forenregel 2. Beratung.

  • Zunächst muss geprüft werden, ob der Kündigungsausschluss wirksam ist. Der häufigste Fehler dabei wäre der, dass dieser nicht gegenseitig ist. Da müsste man die Formulierung der Klausel beachten. Weiterhin müsste man schauen, ob der Mieter Student ist und der Vermieter das wusste, auch dann sind längere Kündigungsverzichtsklauseln nicht unbedingt wirksam.

    Ein Aufhebungsvertrag bedeutet, dass sich die Parteien darüber einig sind, dass das Mietverhältnis vorzeitig beendet wird. Dieser Aufhebungsvertrag kann auch unter der Bedingung gestellt werden, dass vorher ein geeigneter Nachmieter gestellt wird.

    Es kommt auf die Formulierung an, die der Vermieter gewählt hat. In der Regel wird ein Vermieter sich immer offen halten, ob er einen Nachmieter zustimmen möchte oder nicht. Er will sich eher nicht dazu verpflichten einen Nachmieter akzeptieren zu müssen.

    müsste es sich doch um eine Aufhebung des Vertrages handeln?

    Das ist unwahrscheinlich. Meistens will der Vermieter immer nur sagen "wenn mir der Nachmieter gefällt, könntest du vorher raus". Dann liegt es in seinem freien Willen, ob der den Nachmieter akzeptiert oder nicht.

    In bestimmten Fällen ergibt sich aber aus Gesetz einen Anspruch darauf, dass ein Nachmieter gestellt werden darf. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Mieter unfreiwillig den Wohnort wechseln muss, wenn etwa der Arbeitgeber den Mieter versetzt.

  • Vielen Dank für die Antworten!

    Angenommen, es würde sich um eine große Immobilienverwaltung handeln... nicht um einen einzelnen Vermieter.


    Falls der Nachmieter informiert würde, dass man nicht wisse, zu wann

    die Wohnung zu vermieten sei. Obwohl der Termin 1.7. klar wäre...

    Ein E-Check stehe noch aus. Sollte dieser positiv sein, könnte ein Nachmieter

    einziehen, falls nicht, bestehe man auf die Einhaltung der mindestmietdauer

    bis 2020... Untervermietung wäre aber möglich.

    Potentielle Untermieter könnten dann ja aber auch nicht weiter mieten... somit

    wäre es ja fast unmöglich, eine Lösung herbeizuführen?

    Was könnte der Mieter dafür, wenn der E-Check negativ ausfiele?

    Beitrag geändert und zusammengefügt!

    Der eingestellte Beitrag war nicht allgemein, fiktiv bzw abstrakt gehalten

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  • Angenommen, es würde sich um eine große Immobilienverwaltung handeln... nicht um einen einzelnen Vermieter.

    Das ändert rein gar nichts an den Ausführungen.

    Ein E-Check stehe noch aus. Sollte dieser positiv sein, könnte ein Nachmieter

    einziehen, falls nicht, bestehe man auf die Einhaltung der mindestmietdauer

    bis 2020... Untervermietung wäre aber möglich.

    Das klingt doch nach einer guten Lösung? Das klingt nach einem Aufhebungsvertrag unter der Bedingung das ein Nachmieter einzieht.

    Potentielle Untermieter könnten dann ja aber auch nicht weiter mieten... somit

    wäre es ja fast unmöglich, eine Lösung herbeizuführen?

    Das verstehe ich nicht ganz, warum sollte ein Untermieter nicht weiter mieten können? Also klar, bei einer Untervermietung bleibst der Mieter erstmal Vertragspartner, aber sobald der Mieter das Mietverhältnis beendet hat, kann doch der Untermieter weiter direkt beim Vermieter bleiben? Ansonsten einen befristeten Untermietvertrag aufsetzen.

    Was könnte der Mieter dafür, wenn der E-Check negativ ausfiele?

    Welcher E-Check?

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