Beiträge von Navinja

    Vielen Dank für die Antworten!

    Angenommen, es würde sich um eine große Immobilienverwaltung handeln... nicht um einen einzelnen Vermieter.


    Falls der Nachmieter informiert würde, dass man nicht wisse, zu wann

    die Wohnung zu vermieten sei. Obwohl der Termin 1.7. klar wäre...

    Ein E-Check stehe noch aus. Sollte dieser positiv sein, könnte ein Nachmieter

    einziehen, falls nicht, bestehe man auf die Einhaltung der mindestmietdauer

    bis 2020... Untervermietung wäre aber möglich.

    Potentielle Untermieter könnten dann ja aber auch nicht weiter mieten... somit

    wäre es ja fast unmöglich, eine Lösung herbeizuführen?

    Was könnte der Mieter dafür, wenn der E-Check negativ ausfiele?

    Beitrag geändert und zusammengefügt!

    Der eingestellte Beitrag war nicht allgemein, fiktiv bzw abstrakt gehalten

    und entspricht nicht der geänderten Forenregel 2. Beratung.

    Hallo zusammen...

    Ein fiktiver Fall! Angenommen, der Mieter hat einen Kündigungsausschluss für

    die ersten 12 Monate im Mietvertrag und möchte nun vorzeitig ausziehen. Der

    Vermieter schriftlich mitgeteilt hätte, dass sich der Mieter einem Nachmieter

    suchen kann, müsste es sich doch um eine Aufhebung des Vertrages handeln?

    ***************

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