Vielen Dank für die Antworten!
Angenommen, es würde sich um eine große Immobilienverwaltung handeln... nicht um einen einzelnen Vermieter.
Falls der Nachmieter informiert würde, dass man nicht wisse, zu wann
die Wohnung zu vermieten sei. Obwohl der Termin 1.7. klar wäre...
Ein E-Check stehe noch aus. Sollte dieser positiv sein, könnte ein Nachmieter
einziehen, falls nicht, bestehe man auf die Einhaltung der mindestmietdauer
bis 2020... Untervermietung wäre aber möglich.
Potentielle Untermieter könnten dann ja aber auch nicht weiter mieten... somit
wäre es ja fast unmöglich, eine Lösung herbeizuführen?
Was könnte der Mieter dafür, wenn der E-Check negativ ausfiele?
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