Fragen zur Renovierung

  • Hallo zusammen,

    ich bin sehr froh, dass ich dieses Forum gefunden habe und hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin im August 2014 in meine derzeitige Wohnung eingezogen und werde demnächst dort ausziehen. Die Wohnung habe ich damals ungestrichen bezogen, im Bad der Wohnung war die Wand stellenweise stark abgenutzt, der Putz bröckelte ab und wir hatten dort immer wieder mit Schimmel zu kämpfen. (Leider steht davon nichts im Mietvertrag, aber sowohl die Vormieter als auch mein damaliger Mitbewohner können dies ja bestätigen). Solange ich dort mit meinem WG-Kollegen gewohnt habe, habe ich damit leben können, als dann aber dieser auszog und stattdessen Frau und Kind dazukamen, bat ich den Vermieter, sich dieser Sache doch einmal anzunehmen. Daraufhin meinte er, das Bad wäre dann 6 Wochen lang nicht benutzbar und solange müssten wir das Bad von unseren Nachbarn benutzen - was natürlich absolut unrealistisch war, deswegen haben wir das Angebot dann zähneknirschend abgeschlagen. In unserem Schlafzimmer tauchte dann an der Decke auch ein Fleck auf, der immer größer wurde. Habe den Vermieter darauf hingewiesen, der hat sich das mal angeguckt aber als er den Eindruck hatte, dass sich der Fleck nicht weiter vergrößert auch nichts unternommen. Jetzt wollen wir endlich ausziehen, da ich ab Juli in einer anderen Stadt arbeiten werde, Der Vermieter meinte jedoch, wir müssten die Wohnung vor unserem Auszug streichen und außerdem aufgrund der Kündigungsfrist noch die Monatsmiete von Juli und August bezahlen.

    Jetzt wollte ich euch fragen, ob das rechtens ist, den betreffenden Abschnitt im Mietvertrag habe ich euch als Anlage beigefügt. Dass wir die Wohnung jetzt streichen sollen, nachdem wir sie ungestrichen von den Vormietern übernommen haben, mutet uns irgendwie ungerecht an. Auch würde das Streichen ja alleine gar keinen Sinn machen, wenn der Putz im Bad von der Wand bröckelt und der Vermieter ja indirekt zugegeben hat, dass das sanierungsbedürftig ist. Wenn man dafür aber mindestens 6 Wochen braucht wie er gemeint hat, dann sollte uns doch zumindest eine der Monatsmieten erspart bleiben, weil die Wohnung in dieser Zeit ja gar nicht bewohnbar sein wird.

    Was sind wir zu tun verpflichtet und was nicht?


    Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet, am besten natürlich mit "handfesten Beweisen" aus dem Mietrecht.

    Herzlichen Dank und viele Grüße!

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    Grace

    Einmal editiert, zuletzt von BlackSimon (17. Mai 2019 um 14:01)

  • Eine Anmerkung: Dass wir die Wohnung damals unrenoviert übernommen haben, hing mit einer mündlichen Abmachung mit den Vormietern zusammen. Diese boten uns an, einige ihrer Möbelstücke zu übernehmen und uns die Wohnung dafür ungestrichen zu übergeben (Die Möbel waren allerdings wie wir schnell feststellten sowieso sperrmüllreif und fielen fast von selber auseinander). Hat so eine private Abmachung denn irgendwelche rechtswirksamen Auswirkungen?

  • Wenn man eine Wohnung unrenoviert bekommen hat und auch vom Vermieter (!) keinen finanziellen Ausgleich für die unrenovierte Wohnung bekommen hat, dann ist die Renovierungsvereinbarung unwirksam und man muss nicht streichen.

    Das Problem ist jedoch, dass du im Vertrag bestätigt hast, dass die Wohnung renoviert war. Es käme also nun darauf an, ob du ausreichende Beweise hast, dass dem nicht so war. Diese Beweise müssen auch im Streitfall von einem Gericht akzeptiert werden.

    Der Zustand des Bades ist Instandsetzung und somit Vermietersache. Das hat mit Schönheitsrenovierungen nichts mehr zu tun.

  • Vielen Dank für deine Antwort. Eine Art "Beweis" haben wir dafür, dass die Wohnung nicht gestrichen war: Die Vormieter haben an einer Stelle die Wände mit bunter Farbe bemalt gehabt. Wir haben damals bei unserem Einzug über dieses "Kunstwerk" ein Poster gehängt, das Bild befindet sich jedoch immer noch an der Wand und zeugt davon, dass die Vormieter nicht gestrichen haben.

    Jetzt muss man natürlich beweisen können, dass dieses Bild nicht von uns, sondern von den Vormietern stammt, das ist natürlich etwas schwieriger. Man könnte die Vormieter natürlich einfach kontaktieren und sie um Bestätigung dieser Tatsache bitten, dann wäre aber die Frage, ob sie das zugeben wollen, dieses Bild da angebracht zu haben oder ob sie Angst haben, in einen Rechtsstreit mit hineingezogen zu werden und diese Bestätigung deshalb vermeiden.

    Wie man es anders beweisen will weiß ich leider nicht.

    Da ich oben den Mietvertrag als falschen Dateityp hochgeladen habe, hier noch einmal als PDF:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    2 Mal editiert, zuletzt von BlackSimon (17. Mai 2019 um 14:52)

  • Jetzt muss man natürlich beweisen können, dass dieses Bild nicht von uns, sondern von den Vormietern stammt

    Genau das ist das Problem. Ihr selbst könntet theoretisch das Bild gemalt haben. Und auch sonst sagt das Bild ja auch nichts darüber aus, wie die übrigen Wände waren. Ich befürchte, du kannst nicht nachweisen, dass die Wohnung unrenoviert übergeben wurde, jedenfalls soweit man das aus deinen Infos schließen kann.

    Ich kann nur immer empfehlen, dass man bei Wohnungsübergabe ein Protokoll erstellt, in dem der Zustand dokumentiert wird. Das kann wichtiger sein als man sich denken mag.

  • Grundsätzlich ist die Klausel zu den Schönheitsreparaturen bei Euch unwirksam, da Ihr euch bei Auszug anteilig an den Renovierungskosten beteiligen müsstet. Diese Quotenregelung wurde für unwirksam erklärt.

    Bunte Wände sind hiervon jedoch ausgenommen. Die müsst Ihr streichen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Redet erstmal mit dem Vermieter, es steht gar nicht fest, ob er dies wirklich verlangt oder sich an die geltende Rechtslage hält.

    Versucht unbedingt vom Vormieter eine schriftliche Bestätigung zu erhalten, dass die Wohnung von euch unrenoviert übernommen worden ist. Beachtet aber dabei, dass die Aussage, dass die Wohnung zum Auszug nicht renoviert worden ist nicht ausreichend ist. Es muss eindeutig erkennbar sein, in welchen Zustand ihr eingezogen seid.

    Möglich wäre es eventuell auch beim Umzugshelfer einen entsprechenden Beweis anzubringen.

    Grundsätzlich ist die Klausel zu den Schönheitsreparaturen bei Euch unwirksam, da Ihr euch bei Auszug anteilig an den Renovierungskosten beteiligen müsstet.

    Da hat Fruggel recht. Dieser unwirksame Teil berührt nicht die Wirksamkeit der laufenden Renovierungsverpflichtung.

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