Hallo zusammen,
ich bin sehr froh, dass ich dieses Forum gefunden habe und hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin im August 2014 in meine derzeitige Wohnung eingezogen und werde demnächst dort ausziehen. Die Wohnung habe ich damals ungestrichen bezogen, im Bad der Wohnung war die Wand stellenweise stark abgenutzt, der Putz bröckelte ab und wir hatten dort immer wieder mit Schimmel zu kämpfen. (Leider steht davon nichts im Mietvertrag, aber sowohl die Vormieter als auch mein damaliger Mitbewohner können dies ja bestätigen). Solange ich dort mit meinem WG-Kollegen gewohnt habe, habe ich damit leben können, als dann aber dieser auszog und stattdessen Frau und Kind dazukamen, bat ich den Vermieter, sich dieser Sache doch einmal anzunehmen. Daraufhin meinte er, das Bad wäre dann 6 Wochen lang nicht benutzbar und solange müssten wir das Bad von unseren Nachbarn benutzen - was natürlich absolut unrealistisch war, deswegen haben wir das Angebot dann zähneknirschend abgeschlagen. In unserem Schlafzimmer tauchte dann an der Decke auch ein Fleck auf, der immer größer wurde. Habe den Vermieter darauf hingewiesen, der hat sich das mal angeguckt aber als er den Eindruck hatte, dass sich der Fleck nicht weiter vergrößert auch nichts unternommen. Jetzt wollen wir endlich ausziehen, da ich ab Juli in einer anderen Stadt arbeiten werde, Der Vermieter meinte jedoch, wir müssten die Wohnung vor unserem Auszug streichen und außerdem aufgrund der Kündigungsfrist noch die Monatsmiete von Juli und August bezahlen.
Jetzt wollte ich euch fragen, ob das rechtens ist, den betreffenden Abschnitt im Mietvertrag habe ich euch als Anlage beigefügt. Dass wir die Wohnung jetzt streichen sollen, nachdem wir sie ungestrichen von den Vormietern übernommen haben, mutet uns irgendwie ungerecht an. Auch würde das Streichen ja alleine gar keinen Sinn machen, wenn der Putz im Bad von der Wand bröckelt und der Vermieter ja indirekt zugegeben hat, dass das sanierungsbedürftig ist. Wenn man dafür aber mindestens 6 Wochen braucht wie er gemeint hat, dann sollte uns doch zumindest eine der Monatsmieten erspart bleiben, weil die Wohnung in dieser Zeit ja gar nicht bewohnbar sein wird.
Was sind wir zu tun verpflichtet und was nicht?
Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet, am besten natürlich mit "handfesten Beweisen" aus dem Mietrecht.
Herzlichen Dank und viele Grüße!
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Grace