Renovierungarbeiten nach Kündigung - Mieterstattung

  • Hallo liebe Community;

    mein Fall stellt sich wie folgt da:

    Kündigung Mieter (ich) zum 31.05., Auszug zum 01.05. Der Vermieter bat mich um einen Schlüssel um Renovierungsarbeiten in der Wohnung vornehmen zu können, um so seine Aussage, noch bis zum 15.05 einen Nachmieter reinzubringen und ich so natürlich weniger zahlen würde. Da ich dem nicht abgeneigt bin willigte ich ein.Renovierung findet weiterhin statt, Nachmieter noch nicht, die Endreinigung soll ich auch noch zahlen...

    Nun meine Frage: steht mir eine Rückerstattung der Miete für Mai zu (oder ein Teil)? Schließlich wurde/wird renoviert (neue Küchenzeile, Lampen etc.)

    Danke für eure Antworten.

  • Es kommt immer auf den Umfang der Arbeiten an. Wenn es nur 3 Tage waren, kannst du entsprechend 3 Tage abziehen. Wenn es eine Woche waren, aber nur in einem Raum, dann muss man das anteilig rechnen.

    Man muss also schauen, wie lange genau und in welchem renoviert worden ist und wann ggfs. der Nachmieter nun wirklich eingezogen ist.

  • Nun meine Frage: steht mir eine Rückerstattung der Miete fürMai zu (oder ein Teil)?

    Nein. Dazu müßte der Vermieter schon so umfangreiche Arbeiten durchführen, die es ihm unmöglich machen würden, dir die Wohnung auf dein Verlangen hin wieder zu übergeben. Also z.b. dass er das Bad heraus reißt und neu macht.

    die Endreinigung soll ich auch noch zahlen...

    Warum?? hast du die Wohnung so sehr stark verschmutzt zurück gelassen? Oder ist eine spezielle Endreinigung im Vertrag vereinbart, der du nicht nachgekommen bist?

  • Nein. Dazu müßte der Vermieter schon so umfangreiche Arbeiten durchführen, die es ihm unmöglich machen würden, dir die Wohnung auf dein Verlangen hin wieder zu übergeben. Also z.b. dass er das Bad heraus reißt und neu macht.

    Warum?? hast du die Wohnung so sehr stark verschmutzt zurück gelassen? Oder ist eine spezielle Endreinigung im Vertrag vereinbart, der du nicht nachgekommen bist?

    Ok danke und nein habe ich nicht, die war Besenrein nur jetzt ist die Whg durch die Arbeiten wieder verschmutzt. Also kann ich da ansetzten.

    Es kommt immer auf den Umfang der Arbeiten an. Wenn es nur 3 Tage waren, kannst du entsprechend 3 Tage abziehen. Wenn es eine Woche waren, aber nur in einem Raum, dann muss man das anteilig rechnen.

    Man muss also schauen, wie lange genau und in welchem renoviert worden ist und wann ggfs. der Nachmieter nun wirklich eingezogen ist.

    Alles klar, danke für die Antwort

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