Einzug zur Freundig + neuer Vertrag!

  • Hallo,

    ich habe da mal ein Anliegen. Meine Freundin wohnt in einer Wohnung. Zur zeit ist es folgendermaßen, wir erwarten ein Kind. Dies war der Grund uns mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, da ich gerne mit in den Vertrag meiner Freundin aufgenommen werden wollte. Ihr Vertrag ist von 2009, der Vermieter wollte mein Name eigentlich nur dazu schreiben, dennoch unterlies er es dann doch.

    Fazit: Er würde gerne wenn dann einen neuen Vertrag aufsetzen wollen, den ich nun auch wie folgt vor mir, mit folgendem Inhalt vor mir liegen haben.

    .... Zitat: "Es gibt momentan ein Problem mit der Heizung, was bisher nicht geklärt werden konnte. Falls es zum Ausfall der Heizung kommt, stellt der Mieter keine Ansprüche an den Vermieter und kann den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen."

    Das Problem war uns bekannt, dennoch möchte ich so einen "wisch" nicht Unterschreiben, was auch verständlich ist. Er wird die Heizung auch nicht Reparieren lassen, grund dafür ist die hohe Summe. Nur wenn ich jetzt Unterschreibe, sowie meine Freundin, fällt ihr Vertrag von 2009 weg, was kann man nun ambesten tun?

    Danke im vorraus.

    PS: Leider gibt es bei uns in der Umgebung keine weiteren Wohnungen.

  • Hallo Chamun,
    in Ihren geschilderten Fall, kann auch eine Untervermietung erfolgen. So das Sie keinen neuen Mietvertag sondern eventuell nur einen Untermietvertrag mit den Hauptmieter benoetigen. Der Vermieter kann in diesen Fall die Untervermietung nur verbieten, wenn ein wichtiger Grund besteht, Paragraf 553 BGB. (Das duerfte in Ihren Fall schwer sein, es sei den, die Wohnung ist mit Ihnen ueberbelegt).
    Da Sie den Vermieter ueber die Einzugsabsichten in der Wohnung Ihrer Freudin unterrichtet haben, ist es zu empfehlen, das Sie den Vermieter dies noch einmal schriftlich mitteilen in Bezug auf Einziehen in der Wohnung Ihrer Freundin mit Untervermietung Absichten. Der Vermieter darf dann aber auch event. die Beko - Vorauszahlung und eine angemessene Erhoehung der Miete verlangen.

    Das Zitat was Sie aufgeschrieben haben, kommt ein bedeutendes Recht fuer den Mieter sehr nah, so auch in 553 BGB "Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung

    Danke fuer Rueckantwort
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie genau prüfen, ob durch den neuen Vertrag nicht auch andere Bedingungen verändert werden.

    Ein Anrecht auf einen neuen Mietvertrag hat der Vermieter allerdings nicht. Im Gegenteil: Ihre Freundin hat sogar im Regelfall einen Anspruch auf die Aufnahme des Lebenspartners in den bestehenden Mietvertrag. Siehe auch:

    Mietrecht, Kündigung, Mietvertrag, Mängel, Mangel, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Kaution, Lärm

    Zitat

    .... Zitat: "Es gibt momentan ein Problem mit der Heizung, was bisher nicht geklärt werden konnte. Falls es zum Ausfall der Heizung kommt, stellt der Mieter keine Ansprüche an den Vermieter und kann den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen."

    Eine solche Vereinbarung im Mietvertrag entbindet den Vermieter nicht von seiner Verpflichtung zur Instandhaltung des Mietobjektes. Hinzu kommt, dass eine solche Vereinbarung den Mieter benachteiligt und deshalb von vorne herein ungültig ist.

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