Mieter soll bei einzug renovieren

  • Hallo,

    Ich habe vor am 1.6.19 umzuziehen.

    War heute mit dem Vermieter in der Wohnung um das Übernahmeprotokoll auszufüllen.

    Der Vermieter hat verlangt, dass ich bis zum Einzug zwei Räume tapezieren soll und für den einen Raum einen neuem Boden kaufen soll - er würde dann die Verlegung des Bodens bezahlen.

    Habe das Übergabeprotokoll noch nicht unterschrieben.

    Hat der Vermieter das Recht dazu, die genannten Arbeiten von mir zu verlangen?

    Liebe Grüße

    Fabian

  • Solche Anfangsrenovierungen sind nur wirksam, wenn ein angemessener Ausgleich geleistet wird und dieser muss sich an den tatsächlichen Kosten orientieren.

  • Das Tapezieren kann der Vermieter meiner Ansicht nach nicht verlangen. Denn zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung durch dich gehört auch, dass du die Wohnung nach deinem Geschmack dekorieren darfst. Mit der Aufforderung greift der Vermieter dahingehend aber ein, was nicht korrekt ist.

    Die Verlegung des Bodens sehe ich eher als Entgegenkommen. Denn der Vermieter könnte einfach einen rein legen, welche dir dann nicht gefällt. Du kannst dir so einen Aussuchen. Oder er kann dir die Wohnung auch ohne Bodeenbelag vermieten, dann zahlst du alles komplett selber, je nachdem welchen Belag du rein machst.

  • Danke für die Antworten.

    Es ist ein alter Teppichboden zur Zeit verlegt, der mich auch nicht stört, da es nur das Büro ist.

    Also kann er wirklich verlangen, dass ich den neuen Boden bezahle?

    Liebe Grüße Fabian

  • Es handelt sich also um einen Gewerbevertrag. Hierbei hat der Vermieter wesentlich mehr Möglichkeiten, die Instandhaltung auf den Mieter zu übertragen als es beim Wohnraum möglich ist. Jedoch muss dies erst mal im Mietvertrag entsprechend vereinbart sein. Im Nachhinein so nebenbei bei der Übergabe etwas zu fordern, geht nicht.

    Vom Gesetz her ist der Vermieter verantwortlich, die Räume im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Beim Gewerbevertrag kann man das vertraglich etwas aufweichen wie eben gesagt, aber das scheint bei dir nicht der Fall zu sein.

    Somit kann es der Vermieter nicht von dir verlangen. Wenn dir der Boden noch so taugt und nutzbar ist, dann bleibt der eben einfach drin.

    Du solltest das also nicht unterschreiben auf dem Protokoll fall es da so stehen sollte, denn sonst gilt es als fest vereinbart.

  • Ach so okay.

    Der Vermieter kann es nicht fordern. Ein Mieter muss dem Vermieter nicht den Austausch eines alten Teppichs finanzieren. Er bekommt Miete um solche Dinge bezahlen zu können.

    Unterschreib ihm das also nicht, falls die Forderung so im Übergabeprotokoll stehen sollte.

  • Das Tapezieren kann der Vermieter meiner Ansicht nach nicht verlangen. Denn zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung durch dich gehört auch, dass du die Wohnung nach deinem Geschmack dekorieren darfst. Mit der Aufforderung greift der Vermieter dahingehend aber ein, was nicht korrekt ist.

    Das würde ich anders beurteilen. Tapezieren gehört zu den Schönheitsreparaturen und somit kann das auch umgelegt werden. Die Farbe oder Art der Tapete kann man nicht vorschreiben. Würde man hier einen angemessenen Ausgleich bieten, wäre die Klausel insgesamt wirksam.

    In diesem Zimmer wäre nur das "Büro", zum lernen für die Uni

    Da du Student bist, solltest du dich informieren, ob es eine Rechtsberatung bei dir gibt an der Uni, da kann auch der Einzelfall beurteilt werden.

  • wäre die Klausel insgesamt wirksam.

    Welche Klausel? Es ist von keiner Klausel die Rede in der gestellten Frage. Sondern nur, dass der Vermieter es zum Einzug fordert. Dies losgelöst von einer Vereinbarung zur Renovierung durch den Mieter geht nicht. Für mich hört sich die Fragestellung so an, als will der Vermieter nur Kosten und Arbeit auf den Mieter abwälzen, mehr nicht.

    Fabian1234

    Was steht denn im Vertrag zu den Schönheitsreparaturen?

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