Hallöchen an alle hier! ?♀️ Ich hab ne Frage bezüglich des Rücktritts vom Mietvertrag seitens Vermieter aber alles der Reihe nach. Ich habe am 18.01 den Mietvertrag unterschrieben, Mietbeginn 01.03.2019 Davor habe ich gemeinsam mit dem Vermieter und meinem Lebensgefährten (der aber nicht miteinzieht und nicht im Vertrag steht) vereinbart, dass wir die Wohnung komplett sanieren, dafür kann ich die nächsten Jahre keine Eigenbedarfskündigung bekommen (schriftliche Vereinbarung) Der Vermieter bekam alle Unterlagen von mir inklusive Lohnnachweise, die er aber nicht anerkannte, unterstellte sogar ich könnte mir so etwas selber ausstellen. Er wollte von mir die Jahresabrechnung meines Chefs haben (???), die der Chef aber natürlich nicht geben wollte, da er mit der Sache nichts zu tun hat. Also gab ich dem Vermieter meine kompletten Kontoauszüge womit ich belegen konnte, dass ich regelmäßig Gehalt bekomme, sowie alle Rechnungen rechtzeitig bezahle. Er meinte immer wieder er habe Angst ob er seine Miete tatsächlich bekommen wird. Wir haben ihm sogar ein extra Angebot gemacht (auch schriftlich) eine Deposite in Höhe von 6 Monatsmieten als Sicherheitsleistung plus normalne, pünktliche Mietzahlung, die er aber abgelehnt hat, wollte dafür eine Bürgschaft von meinem Lebensgefährten. Dennoch unterschrieb ich am 18.01 den Mietvertrag ohne diese Bürgschaft. Mietvertragsbeginn ist der 01.03 Am 23.01 sollte die Schlüsselübergabe stattfinden, die aber abgesagt wurde, da ich die Kaution nicht überwiesen habe. Obwohl es im Metvertrag steht, dass die Kaution in drei Teilzahlungen zu Mietbeginn fällig wird... Er sagte per Telefon er möchte die Kaution doch vor der Schlüsselübergabe haben, da er Angst habe ob die Zahlungen überhaupt geleistet werden. (???) Also überwies ich ihm die ganze Kaution letzten Freitag (über 2000€) Gestern bekam ich eine E-Mail von ihm er möchte Einsicht in Umsätze meines Lebensgefährten haben für die Bürgschaft sonst wüsste er nicht, "ob Sie (wir) das notwendige Geld für die Renovierung zur Verfügung haben.." Wir haben aber die Nase voll von diesen Unterstellungen und fühlen uns als Betrüger dargestellt. Als wir ihm das gesagt haben meinte er er möchte guten Draht zu seinen Mietern haben und da hier das damit gefährdet sei möchte er doch nicht die Wohnung an mich vermieten. Die Kaution wird er dann die nächsten Tage an uns zurück schicken. Was soll ich jetzt nun machen? Darf er das überhaupt? Im Mietvertrag sind alle von uns zu leistenden Moderniesierungsmaßnahmen aufgelistet, wobei darauf hingewiesen wird, dass der Mietvertrag nur dann zustande kommt, wenn diese zum 01.03 durchgeführt worden sind (aufschiebende Bedingung) Was ist aber jetzt wenn der Vermieter keine Schlüssel für die Wohnung ausgehändigt hat und sogar ganz vom Mietvertrag rücktretten möchte? Es sind keine Vereinbarungen bezüglich Widerrufsrecht im Vertrag beschlossen worden, was nun? Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Ich habe mich so sehr auf die Wohnung gefreut, war mir sicher wir haben unser Zuhause gefunden (habe 2 Kinder) wo ich den Mietvertrag in der Hand habe und dann kommt sowas...
Rücktritt vom Mietvertrag seitens Vermieter - rechtens
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Biru -
28. Januar 2019 um 21:10 -
Erledigt
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Dennoch unterschrieb ich am 18.01 den Mietvertrag ohne diese Bürgschaft.
Der Mietvertrag ist auch vom Vermieter unterschrieben, nehme ich mal an, und damit ist ein Mietverhältnis zwischen Dir und dem Vermieter zustande gekommen, welches am 1.3. beginnt.
Sollte der Vermieter nun für Eure eigene Renovierung die Wohnung nicht zugänglich machen bzw. die Wohnungsschlüssel nicht aushändigen, könnt Ihr auch nicht renovieren,
und demnach auch nicht am 1.3. einziehen sofern der VM nicht selbst Hand anlegt und die
Wohnung einzugsbereit stellt. Dazu wäre er verpflichtet.
Sein Mißtrauen in Bezug auf "Mietsicherheit" ist kein Grund für einen Rücktritt, da hätte er keinen Vertrag mit Dir schließen dürfen.
Dieser Fall ist so grotesk, dass ich Dir rate einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen.
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Es stellt sich die Frage, ob der Mietvertrag geschlossen worden ist. Wenn, so kann er wegen die von ihm angegeben Gründen nicht zurücktreten, bzw. kündigen.
Der Mietvertrag ist auch vom Vermieter unterschrieben, nehme ich mal an
Das ist die wichtige Frage, im Zweifel ist der Rest nur Verhandlung und noch kein Abschluss. Wobei die vorzeitige Zahlung der vollen Kaution vor Mietbeginn ein deutliches Anzeichen für den Vertragsabschluss ist.
Macht euch um die Bürgschaft keine Sorgen, die ist sowieso unwirksam, weil ihr eine Kaution geleistet und es damit eine Übersicherung darstellt.
Dieser Fall ist so grotesk, dass ich Dir rate einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen.
Am Ende wird das auch bleiben, wenn sich der Vermieter weiter so anstellt.
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vielen Dank für eure Antworten.
Selbstverständlich ist der Mietvertrag beiderseits unterschrieben worden.
Ich war beim Anwalt, er hat auch schon Kontakt aufgenommen und heute sollte eigentlich die Schlüsselübergabe stattfinden, die ist aber geplatzt (seitens Vermieter) und ich sollte noch bis morgen abwarten, wenn ich bis dahin kein Schlüssel in der Hand habe, soll ich einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen.
Ich möchte das alles doch gar nicht, wollte in Frieden einziehen und die Lage mit der Wohnungen ist so dramatisch, da finde ich nicht so schnell ne andere.
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Ich möchte das alles doch gar nicht, wollte in Frieden einziehen und die Lage mit der Wohnungen ist so dramatisch, da finde ich nicht so schnell ne andere.
Ja, die wenigstens wollen eine solche Entwicklung, denn wie das Verhältnis mit der Vermieter dann sein wird ist klar.
Aber jetzt lasse auch deinen Anwalt mal machen! Ich wünsche dir ganz viel Glück und Erfolg dabei und ein Happy End.
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