Genehmigung von Bauarbeiten nur mit vorgeschriebener Firma

  • Hallo,

    wir möchten im Keller unserer Mietwohnung eine Steckdose installieren lassen (von einer Fachfirma).

    Der Vermieter schreibt uns hierfür eine bestimmte (von ihm gewählte) Firma vor, die diese Arbeit durchführen soll.

    Da wir die Kosten selbst tragen sollen (und der Vermieter eine spätere Übernahme zum Zeitwert ausschließt), scheint es uns etwas fragwürdig, dass wir die Firma nicht selbst wählen dürfen (und z.B. verschiedene Angebote einholen können etc.).

    Hat jemand vielleicht Erfahrungen mit ähnlichen Sachverhalten und kann evtl. die Rechtslage einschätzen?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Ich denke, dass es sich hierbei um eine Individualvereinbarung handelt, in welcher er auch eine Firma vorschreiben kann. Theoretisch könnte der Vermieter die Installation auch komplett verwehren.

    In meinen Objekten ist es mir auch lieber, wenn dort nur ein Elektriker hantiert und nicht verschiedene. Hier geht es sicher auch darum, dass die Installation mit Eurem Stromzähler verbunden werden soll, oder?

    Da will der Vermieter auch sicher gehen, dass das eine ihm bekannte Firma auch korrekt erledigt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Als Vermieter hat man da schon ein gewisses Interesse, dass der Mieter nicht alle möglichen Handwerker beauftragt, die dann an den Installationen Hand anlegen. Am Ende ist der vom Mieter beauftragte Handwerker doch kein Fachmann, es kommt zu Problemen, Brand etc. und am Ende will niemand dafür aufkommen. Oder es wird nicht an den richtigen Zähler angeschlossen, andere Mieter beschweren sich über Stromklau usw. Den Ärger hat nachher erst mal der Vermieter, evtl. sogar Kosten, wenn es sich nicht klären lässt.

    Wenn ihr als Mieter eine solche Veränderung haben möchtet, dann würde ich dem auch nur zustimmen unter der Bedingung, dass es von "meinem" Elektriker des Vertrauens ausgeführt wird. Wenn dann doch was schief geht, dann ist das ein Ding zwischen meinem Handwerker und mir. So wahnsinnig groß sind die Preisunterschiede bei so kleinen Arbeiten i.d.R. nicht. Ansonsten muss der Mieter eben auf die Stockdose verzichten, dann gibt es gar keine Erlaubnis, die Installation zu verändern.

  • Bedenke bei deiner Überlegung bitte auch, dass der Vermieter gar nicht verpflichtet ist, einer baulichen Veränderung zuzustimmen. Diese könnte er ablehnen.

    Daher wäre alternativ auch zu überlegen, ob du je nach Möglichkeit die Installation so umsetzen kannst, dass du die Sache später beim Auszug problemlos wieder exakt in den aktuellen Zustand zurück versetzen kannst. Zumindest würde das einiges an Kosten sparen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!