Auszug aus WG

  • Hallo,

    Mieter X,Y und Z sind Hauptmieter einer 4 -Zimmer Wohung. Mieter X möchte ausziehen ohne Kündigungsfrist von 3 Monaten. Mieter Y und Z möchten keinen Nachmieter und alleine in der WOhnung bleiben.

    1. Wie ist das möglich? Was muss formell geklärt und festgehalten werden?

    2. Mieter X hat eine größere Schramme im Laminat hinterlassen. Laminat ist vor 2006 verlget wurden. Wielange ist "Lebensdauer" von Laminat? Muss Mieter X das Laminat neu ersetzen lassen? oder zählt diese schramme nach 5 Jahren zu Gebrauchsspuren?

    Ich würde mich über eine zeitnahe Antwort sehr freuen.

    Viele Grüße

  • Hallo,

    Mieter X,Y und Z sind Hauptmieter einer 4 -Zimmer Wohung. Mieter X möchte ausziehen ohne Kündigungsfrist von 3 Monaten. Mieter Y und Z möchten keinen Nachmieter und alleine in der WOhnung bleiben.

    1. Wie ist das möglich? Was muss formell geklärt und festgehalten werden?

    Klar, wenn der Vermieter mitspielt, sollte mit dem Ausziehenden ein Aufhebebungsvertrag abgeschlossen werden. Hier kann dann der Vermieter seine Forderungen nennen, zu denen er auf die gesetzliche Kündigungsfrist verzichtet. Forderungen der Mitmieter können dann auch festgehalten werden.

    2. Mieter X hat eine größere Schramme im Laminat hinterlassen. Laminat ist vor 2006 verlget wurden. Wielange ist "Lebensdauer" von Laminat? Muss Mieter X das Laminat neu ersetzen lassen? oder zählt diese schramme nach 5 Jahren zu Gebrauchsspuren?

    Eine größere Schramme wird sicherlich nicht zu den normalen Gebrauchsspuren zählen. Hier schuldet der Mieter Schadensersatz. Wie der dann aussieht sollte zwischen den Parteien ausgehandelt werden.

    Ich würde mich über eine zeitnahe Antwort sehr freuen.

    Viele Grüße

    Mietrecht: Laminatfußboden und Mieterersatzpflicht

    Manche Schäden im Laminat kann man mit einem entsprechenden Reparaturkit beheben.

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